Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer Ambulanten
Rehabilitation genau richtig.
Gemeinsam mit unserem familiären
Team sorgen Sie dafür, dass unsere
Patienten schnell Fortschritte
machen. Auch Sie wollen sich
weiterentwickeln? Mit unseren
zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? Dann
sollten wir u...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
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Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer Ambulanten
Rehabilitation genau richtig.
Gemeinsam mit unserem familiären
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unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? Dann
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ich habe von der DAK eine Ansetzung von 4 Behandlungen erhalten bei o.g. Rezept. Es ist eine Folgeverordnung, wobei es für mich das erste Rezept war. Ich dachte immer, 30 Behandlungen wären möglich und es könnte auch z.B. 3x10 MLD verordnet werden. Oder muss es immer 6 sein?
Gruß Lucas
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Lucas schrieb:
Hallo,
ich habe von der DAK eine Ansetzung von 4 Behandlungen erhalten bei o.g. Rezept. Es ist eine Folgeverordnung, wobei es für mich das erste Rezept war. Ich dachte immer, 30 Behandlungen wären möglich und es könnte auch z.B. 3x10 MLD verordnet werden. Oder muss es immer 6 sein?
Gruß Lucas
Sowas sollte Deine Software eigentlich abfangen...
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Gruß
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TDB schrieb:
Bei LY2 pro Rezept je 6 Bhdl. außer adR
Gruß
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Lucas schrieb:
Und bei ausserhalb des Regelfalls sind 10 möglich oder nicht?
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TDB schrieb:
Ja
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Wonderwoman schrieb:
adR: Möglich sind max. Wochenfrequenz multipliziert mit 12
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Lucas schrieb:
Ok, dann war da mein Denkfehler. Wo ist da die Logik? Und da ist wirklich nichts zu machen?
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Kitane schrieb:
Hallo Lucas , Wie lange bist du schon selbständig? Dann solltest du mal in den HMK schauen oder dein Abrechnungsprogramm bemühen falls vorhanden .jeder PI sollte sich damit auskennen sonst muss man Lehrgeld bezahlen.
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Lucas schrieb:
Ich kenne mich ja aus. Hatte da einen Denkfehler. Und bei 2 Absetzungen in 10 Jahren sind die zwar immer noch zu viel, aber finanziell liege ich jetzt bei insgesamt 154€. Das ist mein Lehrgeld und ich werde es wohl überleben...
>>....Wo ist da die Logik? ...<<
Die Logik ist da, das es eben Richtlinien gibt und die (auch Regeln genannt) stehen in den RV, dem HMK und in den HMR und sind für alle bindend Ärzte Therapeuten Rechenzentren....usw und insbesondere für die Krankenkassen
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
HalloLucas,
>>....Wo ist da die Logik? ...<<
Die Logik ist da, das es eben Richtlinien gibt und die (auch Regeln genannt) stehen in den RV, dem HMK und in den HMR und sind für alle bindend Ärzte Therapeuten Rechenzentren....usw und insbesondere für die Krankenkassen
MfG
JürgenK
Ruf in der Kasse an und sprich persönlic mit denen
Habe so bis jetzt immer das Geld bekommen
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Birgit88 schrieb:
Versuche das Rezept auf außerhalb ändern zu lassen
Ruf in der Kasse an und sprich persönlic mit denen
Habe so bis jetzt immer das Geld bekommen
Das geht doch auch nicht es muss erst der Regelfall durchlaufen werden 5 Rezepte a 6 Behandlungen vorher kannst du nich adR gehen. Ich glaube da wirst du auch irgendwann auf die Nase fallen. Als PI sollte man sich mit allem auskennen wie Jürgen es geschrieben hat.
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Kitane schrieb:
Hallo Birgit
Das geht doch auch nicht es muss erst der Regelfall durchlaufen werden 5 Rezepte a 6 Behandlungen vorher kannst du nich adR gehen. Ich glaube da wirst du auch irgendwann auf die Nase fallen. Als PI sollte man sich mit allem auskennen wie Jürgen es geschrieben hat.
Hallo Birgit
Das geht doch auch nicht es muss erst der Regelfall durchlaufen werden 5 Rezepte a 6 Behandlungen vorher kannst du nich adR gehen.
Da er mit einer Folgeverordnung angefangen hat, hat er eine Chance.
Sehr gut möglich, aber wenn ich es nicht versuche, meinen Fehler auszubügeln, habe ich auch nicht die Chance das Geld zu bekommen.
Bis jetzt hat es immer geklappt. Es gab hier nicht eine Differenz auf der wir sitzen blieben
Freundliche Kommunikation ist fast alles
Da gebe ich Dir absolut recht, trotz allem pasieren Fehler, die gehören nun mal zu unserem Mensch sein dazu
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Birgit88 schrieb:
Kitane schrieb am 23.7.15 16:34:
Lukas schrieb: Es ist eine Folgeverordnung, wobei es für mich das erste Rezept war. Ich dachte immer,
Kitane schrieb am 23.7.15 16:34:Ich glaube da wirst du auch irgendwann auf die Nase fallen.
Kitane schrieb am 23.7.15 16:34:Als PI sollte man sich mit allem auskennen wie Jürgen es geschrieben hat.
Hallo Birgit
Das geht doch auch nicht es muss erst der Regelfall durchlaufen werden 5 Rezepte a 6 Behandlungen vorher kannst du nich adR gehen.
Da er mit einer Folgeverordnung angefangen hat, hat er eine Chance.
Sehr gut möglich, aber wenn ich es nicht versuche, meinen Fehler auszubügeln, habe ich auch nicht die Chance das Geld zu bekommen.
Bis jetzt hat es immer geklappt. Es gab hier nicht eine Differenz auf der wir sitzen blieben
Freundliche Kommunikation ist fast alles
Da gebe ich Dir absolut recht, trotz allem pasieren Fehler, die gehören nun mal zu unserem Mensch sein dazu
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Kitane schrieb:
Birgit, ich weiß nicht wie lange du schon selbst bist, aber irgendwann prüfen die Kassen auch Jahre rückwirkend.Da hast du auch vollkommen Recht,dass eine freundliche Kommunikation sehr wichtig ist, aber bei einer großen Prüfung hast du dann schlechte Karten,wenn die Vo nicht nach den HMR ausgestellt wurde.
Selbstverständlich müssen VO nach dem HMR ausgestellt werden.
Selbstverständlich wid hier diese Vorgabe auch erfüllt, allerdings kann es schon mal passieren, dass jemand einen Fehler macht.
Dieser Fehler wird in Kommunikation mit Arzt/Krankenkasse ausgebessert und nachgängig bezahlt. Wo ist das Problem?
Du hast als Physio das Recht der Nachbesserung.
Unsere Praxis existiert seit 20 Jahren und eine nachgängige Prüfung seitens einer Krankenkasse nach Jahren ist mir auch unbekannt. Was will eine Kasse denn da prüfen?
Nachträgliche nochmalige Kontrolle der Rezepte, die ein rechenzentrum schon passiert haben?
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Birgit88 schrieb:
Ich weiß jetzt nicht was Du mir sagen willst?
Selbstverständlich müssen VO nach dem HMR ausgestellt werden.
Selbstverständlich wid hier diese Vorgabe auch erfüllt, allerdings kann es schon mal passieren, dass jemand einen Fehler macht.
Dieser Fehler wird in Kommunikation mit Arzt/Krankenkasse ausgebessert und nachgängig bezahlt. Wo ist das Problem?
Du hast als Physio das Recht der Nachbesserung.
Unsere Praxis existiert seit 20 Jahren und eine nachgängige Prüfung seitens einer Krankenkasse nach Jahren ist mir auch unbekannt. Was will eine Kasse denn da prüfen?
Nachträgliche nochmalige Kontrolle der Rezepte, die ein rechenzentrum schon passiert haben?
Birgit, ich weiß nicht wie lange du schon selbst bist, aber irgendwann prüfen die Kassen auch Jahre rückwirkend.Da hast du auch vollkommen Recht,dass eine freundliche Kommunikation sehr wichtig ist, aber bei einer großen Prüfung hast du dann schlechte Karten,wenn die Vo nicht nach den HMR ausgestellt wurde.
Hallo Kitane, kannst Du mir noch die Frage oben beantworten?
Was denn bei einer großen Prüfung geprüft wird?
Denke Du hattest schon mal so eine Prüfung und kannst mich diesbezüglich aufklären
Danke :blush:
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Birgit88 schrieb:
Kitane schrieb am 27.7.15 13:30:
Birgit, ich weiß nicht wie lange du schon selbst bist, aber irgendwann prüfen die Kassen auch Jahre rückwirkend.Da hast du auch vollkommen Recht,dass eine freundliche Kommunikation sehr wichtig ist, aber bei einer großen Prüfung hast du dann schlechte Karten,wenn die Vo nicht nach den HMR ausgestellt wurde.
Hallo Kitane, kannst Du mir noch die Frage oben beantworten?
Was denn bei einer großen Prüfung geprüft wird?
Denke Du hattest schon mal so eine Prüfung und kannst mich diesbezüglich aufklären
Danke :blush:
Bei uns gehen Prüfungen bis zu 4 Jahre rückwärts und wenn Fehler werden die sich erbarmungslos melden.
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lexa schumanski schrieb:
Die Krankenkasse hat Angaben über Leistungen, die zur Prüfung der Voraussetzungen späterer Leistungsgewährung erforderlich sind, aufzuzeichnen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zur Feststellung der Voraussetzungen von Leistungsansprüchen bei Krankenhausbehandlung, medizinischen Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sowie zur Feststellung der Voraussetzungen der Kostenerstattung und zur Leistung von Zuschüssen. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit sind auch die Diagnosen aufzuzeichnen. Diese Daten sind aber von der Krankenkasse nach Ablauf von 10 Jahren zu vernichten. Die Krankenkassen können für Zwecke der Krankenversicherung Leistungsdaten länger aufbewahren, wenn sichergestellt ist, dass ein Bezug zum Arzt und Versicherten nicht mehr herstellbar ist. Insofern wird es schwierig für die Krankenkasse, dies nachzuvollziehen
Bei uns gehen Prüfungen bis zu 4 Jahre rückwärts und wenn Fehler werden die sich erbarmungslos melden.
ich gebe fertige Rezepte ans Rechenzentrum, das Rechenzentrum prüft die Rezepte, ob nach Maßnahme des HMR ausgestellt wurde.
Eventuelle Differenzen/Fehler werden dem Therapeut abgezogen.
Therapeut lässt die Differenzen durch den Arzt korrigieren
Das Rechenzentrum gibit nun sein okay, Rezept ist in Ordnung und Krankenkasse bezahlt auch dieses Rezept
Was wird denn bitte geprüft? Die Rezepte?
Etwas anderes kann man doch nicht prüfen, Krankschreiben können wir nicht, Medikamente verschreiben wir auch nicht
Ich verstehe das nicht wirklich
Sorry :yum:
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Birgit88 schrieb:
Hallo Axel,
ich gebe fertige Rezepte ans Rechenzentrum, das Rechenzentrum prüft die Rezepte, ob nach Maßnahme des HMR ausgestellt wurde.
Eventuelle Differenzen/Fehler werden dem Therapeut abgezogen.
Therapeut lässt die Differenzen durch den Arzt korrigieren
Das Rechenzentrum gibit nun sein okay, Rezept ist in Ordnung und Krankenkasse bezahlt auch dieses Rezept
Was wird denn bitte geprüft? Die Rezepte?
Etwas anderes kann man doch nicht prüfen, Krankschreiben können wir nicht, Medikamente verschreiben wir auch nicht
Ich verstehe das nicht wirklich
Sorry :yum:
Allenfalls offensichtliche Sachen wie z.B. Unterschrift fehlt geben die direkt zurück.
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Wonderwoman schrieb:
Was meinst Du denn mit Rechenzentrum? Deine Abrechnungsfirma? Die prüfen gar nichts, sondern geben nur die Sachen Dich zurück, die sie selbst von den Kassen zurückbekommen.
Allenfalls offensichtliche Sachen wie z.B. Unterschrift fehlt geben die direkt zurück.
Was meinst Du denn mit Rechenzentrum? Deine Abrechnungsfirma? .
Das Rechenzemtrum der jeweiligen Kassen, die prüfen doch ob das Rezept richtig ausgestellt, das macht keine Kasse selbst.
Falsch ausgestellte Rezepte werden da erbarmungslos gekürzt
Und danach nochmals eine Prüfung?
Ich verstehe immer noch nicht, was die hier nochmals prüfen wollen
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Birgit88 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 30.7.15 16:28:
Was meinst Du denn mit Rechenzentrum? Deine Abrechnungsfirma? .
Das Rechenzemtrum der jeweiligen Kassen, die prüfen doch ob das Rezept richtig ausgestellt, das macht keine Kasse selbst.
Falsch ausgestellte Rezepte werden da erbarmungslos gekürzt
Und danach nochmals eine Prüfung?
Ich verstehe immer noch nicht, was die hier nochmals prüfen wollen
Was meinst Du denn mit Rechenzentrum? Deine Abrechnungsfirma? .
Das Rechenzemtrum der jeweiligen Kassen, die prüfen doch ob das Rezept richtig ausgestellt, das macht keine Kasse selbst.
Falsch ausgestellte Rezepte werden da erbarmungslos gekürzt
Und danach nochmals eine Prüfung?
Ich verstehe immer noch nicht, was die hier nochmals prüfen wollen
manche Kassen prüfen selbst andere geben das außer Haus. Nicht alle prüfen vollständig zum Stichtag, sondern machen Nachprüfungen auf 3 Jahre und setzen dann ab, siehe DAK oder BEK.
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Tempelritter schrieb:
Birgit88 schrieb am 3.8.15 10:33:
Wonderwoman schrieb am 30.7.15 16:28:
Was meinst Du denn mit Rechenzentrum? Deine Abrechnungsfirma? .
Das Rechenzemtrum der jeweiligen Kassen, die prüfen doch ob das Rezept richtig ausgestellt, das macht keine Kasse selbst.
Falsch ausgestellte Rezepte werden da erbarmungslos gekürzt
Und danach nochmals eine Prüfung?
Ich verstehe immer noch nicht, was die hier nochmals prüfen wollen
manche Kassen prüfen selbst andere geben das außer Haus. Nicht alle prüfen vollständig zum Stichtag, sondern machen Nachprüfungen auf 3 Jahre und setzen dann ab, siehe DAK oder BEK.
manche Kassen prüfen selbst andere geben das außer Haus. Nicht alle prüfen vollständig zum Stichtag, sondern machen Nachprüfungen auf 3 Jahre und setzen dann ab, siehe DAK oder BEK.
Noch nie gehört
Aber danke, gibt es keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren?
Wenn sie nicht richtig prüfen....
Und nachträglich anfangen, nochmals zu prüfen.
Aber danke nochmal
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Birgit88 schrieb:
Tempelritter schrieb am 3.8.15 10:37:
manche Kassen prüfen selbst andere geben das außer Haus. Nicht alle prüfen vollständig zum Stichtag, sondern machen Nachprüfungen auf 3 Jahre und setzen dann ab, siehe DAK oder BEK.
Noch nie gehört
Aber danke, gibt es keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren?
Wenn sie nicht richtig prüfen....
Und nachträglich anfangen, nochmals zu prüfen.
Aber danke nochmal
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Wonderwoman schrieb:
Ja gibt es und nein, Du kannst Dich nicht gegen gesetzliche Verjährungsfristen wehren.
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Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Schau mal hier: Heilmittelkatalog 2011
Sowas sollte Deine Software eigentlich abfangen...
lies selbst:
Eine fachärztliche Verordnung muß dabei lediglich die Mindestanforderungen gemäß §6 III des Rahmenvertrages erfüllen. Diese sind: Diagnose, Leitsymptomatik, Art + Anzahl + Frequenz der Behandlung. Der Indikationsschlüssel gehört explizit nicht dazu!!!
Das besagt auch das von den Krankenkassen zitierte Urteil des Bundessozialgerichts (B1KR4/09R).
Ich zitiere: „Die Angabe des Indikationsschlüssels ist nicht derart wesentlich, dass er einen Leistungsanspruch des Versicherten und einen Vergütungsanspruch des Therapeuten entgegensteht. Zudem wäre eine Korrektur der fehlerhaften Verordnung durchaus möglich.“
Das wurde explizit genau so bestätigt 2013 vor dem Sozialgericht Köln (S29KR643/13), erstritten durch den Rechtsanwalt Ingo Hofmann aus Bonn. (Fall: Ein Physiotherapeut bekam von einer gesetz-
lichen Krankenkasse die eingereichte Verordnung in Höhe von 85,90 Euro nicht erstattet. Grund: Der Indikationsschlüssel sei falsch. Trotz nachträglicher Korrektur von „WS1a“ in „WS2f“ weigerte sich die Kasse, die erbrachte Leistung von sechs Fangopackungen und sechs Massagen zu vergüten.)
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Tempelritter schrieb:
es geht hier nicht um den IKS, sondern um 10 Behandlungen wo der HMK nur 6 vorsieht.
wäre eine Argumentation!
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paracelsus65 schrieb:
der IKS könnte doch falsch sein und geändert werden auf LY3a z.B.
wäre eine Argumentation!
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paracelsus65 schrieb:
Du kannst Dich gegen diese Absetzung zu Recht wehren.
lies selbst:
Eine fachärztliche Verordnung muß dabei lediglich die Mindestanforderungen gemäß §6 III des Rahmenvertrages erfüllen. Diese sind: Diagnose, Leitsymptomatik, Art + Anzahl + Frequenz der Behandlung. Der Indikationsschlüssel gehört explizit nicht dazu!!!
Das besagt auch das von den Krankenkassen zitierte Urteil des Bundessozialgerichts (B1KR4/09R).
Ich zitiere: „Die Angabe des Indikationsschlüssels ist nicht derart wesentlich, dass er einen Leistungsanspruch des Versicherten und einen Vergütungsanspruch des Therapeuten entgegensteht. Zudem wäre eine Korrektur der fehlerhaften Verordnung durchaus möglich.“
Das wurde explizit genau so bestätigt 2013 vor dem Sozialgericht Köln (S29KR643/13), erstritten durch den Rechtsanwalt Ingo Hofmann aus Bonn. (Fall: Ein Physiotherapeut bekam von einer gesetz-
lichen Krankenkasse die eingereichte Verordnung in Höhe von 85,90 Euro nicht erstattet. Grund: Der Indikationsschlüssel sei falsch. Trotz nachträglicher Korrektur von „WS1a“ in „WS2f“ weigerte sich die Kasse, die erbrachte Leistung von sechs Fangopackungen und sechs Massagen zu vergüten.)
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