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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Abrechnungsrhythmus

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Neues Thema
Abrechnungsrhythmus
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Kathi Grinse
15.10.2015 08:30
Hallo Ihr Lieben,

gibt es beim Abrechnungsrhythmus etwas das ich beachten muss, oder kann ich theoretisch jede Woche am Wochenende abrechnen?

Lieben Gruß

Kathi
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Hallo Ihr Lieben, gibt es beim Abrechnungsrhythmus etwas das ich beachten muss, oder kann ich theoretisch jede Woche am Wochenende abrechnen? Lieben Gruß Kathi
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Kathi Grinse schrieb:

Hallo Ihr Lieben,

gibt es beim Abrechnungsrhythmus etwas das ich beachten muss, oder kann ich theoretisch jede Woche am Wochenende abrechnen?

Lieben Gruß

Kathi

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Tempelritter
15.10.2015 08:42
die meisten Kassen akzeptieren einmal pro Monat, Näheres findest du in den Rahmenverträgen.
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• Nora Weber
die meisten Kassen akzeptieren einmal pro Monat, Näheres findest du in den Rahmenverträgen.
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Leni C.
15.10.2015 09:01
könntest du rein theoretisch machen , aber die Kassen werden trotzdem nur einmal im Monat bezahlen .
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könntest du rein theoretisch machen , aber die Kassen werden trotzdem nur einmal im Monat bezahlen .
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Leni C. schrieb:

könntest du rein theoretisch machen , aber die Kassen werden trotzdem nur einmal im Monat bezahlen .

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Kathi Grinse
15.10.2015 10:22
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.
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Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen. Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.
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Kathi Grinse schrieb:

Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.

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Evemarie Kaiser
15.10.2015 10:35
Leni C. schrieb am 15.10.15 09:01:
könntest du rein theoretisch machen , aber die Kassen werden trotzdem nur einmal im Monat bezahlen .


... stimmt nicht, ich rechne dann ab wenn ich es für sinnvoll halte und habe immer mein Geld dann auch erhalten!
Ich bin der Meinung, dass das erarbeitete Geld auf meinem Konto besser aufgehoben ist, als auf dem der Krankenkasse, auch wenn es zwei mal im Monat ist.


Gruß Evi :)
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[zitat]Leni C. schrieb am 15.10.15 09:01: könntest du rein theoretisch machen , aber die Kassen werden trotzdem nur einmal im Monat bezahlen .[/zitat] ... stimmt nicht, ich rechne dann ab wenn ich es für sinnvoll halte und habe immer mein Geld dann auch erhalten! Ich bin der Meinung, dass das erarbeitete Geld auf meinem Konto besser aufgehoben ist, als auf dem der Krankenkasse, auch wenn es zwei mal im Monat ist. Gruß Evi :)
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Evemarie Kaiser schrieb:

Leni C. schrieb am 15.10.15 09:01:
könntest du rein theoretisch machen , aber die Kassen werden trotzdem nur einmal im Monat bezahlen .


... stimmt nicht, ich rechne dann ab wenn ich es für sinnvoll halte und habe immer mein Geld dann auch erhalten!
Ich bin der Meinung, dass das erarbeitete Geld auf meinem Konto besser aufgehoben ist, als auf dem der Krankenkasse, auch wenn es zwei mal im Monat ist.


Gruß Evi :)

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Nora Weber
15.10.2015 13:43
Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.


Rahmenvertrag VdEK §12 Abs. 4:
Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-/Abrechnungsfälle monatlich einmal. [...]


Rahmenvertrag RVO Bayern §21 Abs. 1:
Einmal monatlich (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) ist die Abrechnung für alle im Vor-monat abgeschlossenen Verordnungen als Sammelrechnung bei den von den Krankenkassen benannten Daten- und Papierannahmestellen in einer Rechnung einzureichen. [...]


Gruß
Nora
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[zitat]Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22: Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen. Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.[/zitat] Rahmenvertrag VdEK §12 Abs. 4: [zitat]Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-/Abrechnungsfälle monatlich einmal. [...][/zitat] Rahmenvertrag RVO Bayern §21 Abs. 1: [zitat]Einmal monatlich (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) ist die Abrechnung für alle im Vor-monat abgeschlossenen Verordnungen als Sammelrechnung bei den von den Krankenkassen benannten Daten- und Papierannahmestellen in einer Rechnung einzureichen. [...][/zitat] Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.


Rahmenvertrag VdEK §12 Abs. 4:
Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-/Abrechnungsfälle monatlich einmal. [...]


Rahmenvertrag RVO Bayern §21 Abs. 1:
Einmal monatlich (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) ist die Abrechnung für alle im Vor-monat abgeschlossenen Verordnungen als Sammelrechnung bei den von den Krankenkassen benannten Daten- und Papierannahmestellen in einer Rechnung einzureichen. [...]


Gruß
Nora

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Kitane
15.10.2015 13:51
Mit den großen Kassen rechne ich zweimal im Monat ab sprich AOK , DAK, Tk,BEK sonst würde ich ein Paket schicken müssen . Mache ich seit zig Jahren noch keine Probleme gehabt.so kommt immer kontinuierlich Geld rein.
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• Evemarie Kaiser
Mit den großen Kassen rechne ich zweimal im Monat ab sprich AOK , DAK, Tk,BEK sonst würde ich ein Paket schicken müssen . Mache ich seit zig Jahren noch keine Probleme gehabt.so kommt immer kontinuierlich Geld rein.
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Kitane schrieb:

Mit den großen Kassen rechne ich zweimal im Monat ab sprich AOK , DAK, Tk,BEK sonst würde ich ein Paket schicken müssen . Mache ich seit zig Jahren noch keine Probleme gehabt.so kommt immer kontinuierlich Geld rein.

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Klauslogo
16.10.2015 18:21
Gibt es den Fall, dass eine Kasse bei zwei Abrechnungen oder mehr im Monat mit der Zahlung gewartet hat? Bei uns zahlen die KK zwei Wochen nach Rechnungseingang unabhängig vom Rhythmus...
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Gibt es den Fall, dass eine Kasse bei zwei Abrechnungen oder mehr im Monat mit der Zahlung gewartet hat? Bei uns zahlen die KK zwei Wochen nach Rechnungseingang unabhängig vom Rhythmus...
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Klauslogo schrieb:

Gibt es den Fall, dass eine Kasse bei zwei Abrechnungen oder mehr im Monat mit der Zahlung gewartet hat? Bei uns zahlen die KK zwei Wochen nach Rechnungseingang unabhängig vom Rhythmus...

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Kitane
17.10.2015 10:40
Ich habe überhaupt keine Probleme mit der Zahlung der Kassen , sie zahlen in der Regel pünktlich, hin und wieder läßt sich eine BKK etwas mehr Zeit. Sie zahlen eigentlich auf den Tag genau
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Ich habe überhaupt keine Probleme mit der Zahlung der Kassen , sie zahlen in der Regel pünktlich, hin und wieder läßt sich eine BKK etwas mehr Zeit. Sie zahlen eigentlich auf den Tag genau
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Kitane schrieb:

Ich habe überhaupt keine Probleme mit der Zahlung der Kassen , sie zahlen in der Regel pünktlich, hin und wieder läßt sich eine BKK etwas mehr Zeit. Sie zahlen eigentlich auf den Tag genau

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morpheus-06
17.10.2015 14:56
Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.


???
VdEK
§12 Abs. 4 Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem monatlich einmal
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[zitat]Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22: Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen. Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.[/zitat] ??? VdEK §12 Abs. 4 Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem monatlich einmal
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morpheus-06 schrieb:

Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.


???
VdEK
§12 Abs. 4 Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem monatlich einmal

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Sonam
18.10.2015 01:07
Kann man auch jede 2 Monate abrechnen?
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Kann man auch jede 2 Monate abrechnen?
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Sonam schrieb:

Kann man auch jede 2 Monate abrechnen?

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alobar
18.10.2015 07:15
du solltest nur einmal in Jahr abrechnen, danahc verliert die HMV die Gültigkeit, bei manchen Kassen zumindesttens, z.B.IKK Classic. Ich habe auch schon bei der AOK (BaWü) innerhalb von 4 Wochen zweimal abgerechnet, kam jedesmal genau 28 Tage auf´s Konto.
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du solltest nur einmal in Jahr abrechnen, danahc verliert die HMV die Gültigkeit, bei manchen Kassen zumindesttens, z.B.IKK Classic. Ich habe auch schon bei der AOK (BaWü) innerhalb von 4 Wochen zweimal abgerechnet, kam jedesmal genau 28 Tage auf´s Konto.
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alobar schrieb:

du solltest nur einmal in Jahr abrechnen, danahc verliert die HMV die Gültigkeit, bei manchen Kassen zumindesttens, z.B.IKK Classic. Ich habe auch schon bei der AOK (BaWü) innerhalb von 4 Wochen zweimal abgerechnet, kam jedesmal genau 28 Tage auf´s Konto.

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Sabine Rabbel
18.10.2015 08:15
Klar kann man auch bloß alle zwei Monate abrechnen. Wüßte jedenfalls keine Kasse, die sich dran stört.
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Klar kann man auch bloß alle zwei Monate abrechnen. Wüßte jedenfalls keine Kasse, die sich dran stört.
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Sabine Rabbel schrieb:

Klar kann man auch bloß alle zwei Monate abrechnen. Wüßte jedenfalls keine Kasse, die sich dran stört.

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Tempelritter schrieb:

die meisten Kassen akzeptieren einmal pro Monat, Näheres findest du in den Rahmenverträgen.



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