gibt es beim Abrechnungsrhythmus etwas das ich beachten muss, oder kann ich theoretisch jede Woche am Wochenende abrechnen?
Lieben Gruß
Kathi
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Hallo Ihr Lieben,
gibt es beim Abrechnungsrhythmus etwas das ich beachten muss, oder kann ich theoretisch jede Woche am Wochenende abrechnen?
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Kathi
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Kathi Grinse schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
gibt es beim Abrechnungsrhythmus etwas das ich beachten muss, oder kann ich theoretisch jede Woche am Wochenende abrechnen?
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Kathi
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Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.
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Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.
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Kathi Grinse schrieb:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.
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Leni C. schrieb am 15.10.15 09:01:
könntest du rein theoretisch machen , aber die Kassen werden trotzdem nur einmal im Monat bezahlen .
... stimmt nicht, ich rechne dann ab wenn ich es für sinnvoll halte und habe immer mein Geld dann auch erhalten!
Ich bin der Meinung, dass das erarbeitete Geld auf meinem Konto besser aufgehoben ist, als auf dem der Krankenkasse, auch wenn es zwei mal im Monat ist.
Gruß Evi :)
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[zitat]Leni C. schrieb am 15.10.15 09:01:
könntest du rein theoretisch machen , aber die Kassen werden trotzdem nur einmal im Monat bezahlen .[/zitat]
... stimmt nicht, ich rechne dann ab wenn ich es für sinnvoll halte und habe immer mein Geld dann auch erhalten!
Ich bin der Meinung, dass das erarbeitete Geld auf meinem Konto besser aufgehoben ist, als auf dem der Krankenkasse, auch wenn es zwei mal im Monat ist.
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Evemarie Kaiser schrieb:
Leni C. schrieb am 15.10.15 09:01:
könntest du rein theoretisch machen , aber die Kassen werden trotzdem nur einmal im Monat bezahlen .
... stimmt nicht, ich rechne dann ab wenn ich es für sinnvoll halte und habe immer mein Geld dann auch erhalten!
Ich bin der Meinung, dass das erarbeitete Geld auf meinem Konto besser aufgehoben ist, als auf dem der Krankenkasse, auch wenn es zwei mal im Monat ist.
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Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.
Rahmenvertrag VdEK §12 Abs. 4:
Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-/Abrechnungsfälle monatlich einmal. [...]
Rahmenvertrag RVO Bayern §21 Abs. 1:
Einmal monatlich (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) ist die Abrechnung für alle im Vor-monat abgeschlossenen Verordnungen als Sammelrechnung bei den von den Krankenkassen benannten Daten- und Papierannahmestellen in einer Rechnung einzureichen. [...]
Gruß
Nora
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[zitat]Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.[/zitat]
Rahmenvertrag VdEK §12 Abs. 4:
[zitat]Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-/Abrechnungsfälle monatlich einmal. [...][/zitat]
Rahmenvertrag RVO Bayern §21 Abs. 1:
[zitat]Einmal monatlich (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) ist die Abrechnung für alle im Vor-monat abgeschlossenen Verordnungen als Sammelrechnung bei den von den Krankenkassen benannten Daten- und Papierannahmestellen in einer Rechnung einzureichen. [...][/zitat]
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.
Rahmenvertrag VdEK §12 Abs. 4:
Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-/Abrechnungsfälle monatlich einmal. [...]
Rahmenvertrag RVO Bayern §21 Abs. 1:
Einmal monatlich (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) ist die Abrechnung für alle im Vor-monat abgeschlossenen Verordnungen als Sammelrechnung bei den von den Krankenkassen benannten Daten- und Papierannahmestellen in einer Rechnung einzureichen. [...]
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Mit den großen Kassen rechne ich zweimal im Monat ab sprich AOK , DAK, Tk,BEK sonst würde ich ein Paket schicken müssen . Mache ich seit zig Jahren noch keine Probleme gehabt.so kommt immer kontinuierlich Geld rein.
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• Evemarie Kaiser
Mit den großen Kassen rechne ich zweimal im Monat ab sprich AOK , DAK, Tk,BEK sonst würde ich ein Paket schicken müssen . Mache ich seit zig Jahren noch keine Probleme gehabt.so kommt immer kontinuierlich Geld rein.
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Kitane schrieb:
Mit den großen Kassen rechne ich zweimal im Monat ab sprich AOK , DAK, Tk,BEK sonst würde ich ein Paket schicken müssen . Mache ich seit zig Jahren noch keine Probleme gehabt.so kommt immer kontinuierlich Geld rein.
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Gibt es den Fall, dass eine Kasse bei zwei Abrechnungen oder mehr im Monat mit der Zahlung gewartet hat? Bei uns zahlen die KK zwei Wochen nach Rechnungseingang unabhängig vom Rhythmus...
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Klauslogo schrieb:
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Ich habe überhaupt keine Probleme mit der Zahlung der Kassen , sie zahlen in der Regel pünktlich, hin und wieder läßt sich eine BKK etwas mehr Zeit. Sie zahlen eigentlich auf den Tag genau
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Ich habe überhaupt keine Probleme mit der Zahlung der Kassen , sie zahlen in der Regel pünktlich, hin und wieder läßt sich eine BKK etwas mehr Zeit. Sie zahlen eigentlich auf den Tag genau
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Kitane schrieb:
Ich habe überhaupt keine Probleme mit der Zahlung der Kassen , sie zahlen in der Regel pünktlich, hin und wieder läßt sich eine BKK etwas mehr Zeit. Sie zahlen eigentlich auf den Tag genau
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Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.
???
VdEK
§12 Abs. 4 Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem monatlich einmal
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[zitat]Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.[/zitat]
???
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§12 Abs. 4 Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem monatlich einmal
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morpheus-06 schrieb:
Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.
???
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§12 Abs. 4 Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem monatlich einmal
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du solltest nur einmal in Jahr abrechnen, danahc verliert die HMV die Gültigkeit, bei manchen Kassen zumindesttens, z.B.IKK Classic. Ich habe auch schon bei der AOK (BaWü) innerhalb von 4 Wochen zweimal abgerechnet, kam jedesmal genau 28 Tage auf´s Konto.
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du solltest nur einmal in Jahr abrechnen, danahc verliert die HMV die Gültigkeit, bei manchen Kassen zumindesttens, z.B.IKK Classic. Ich habe auch schon bei der AOK (BaWü) innerhalb von 4 Wochen zweimal abgerechnet, kam jedesmal genau 28 Tage auf´s Konto.
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alobar schrieb:
du solltest nur einmal in Jahr abrechnen, danahc verliert die HMV die Gültigkeit, bei manchen Kassen zumindesttens, z.B.IKK Classic. Ich habe auch schon bei der AOK (BaWü) innerhalb von 4 Wochen zweimal abgerechnet, kam jedesmal genau 28 Tage auf´s Konto.
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Kathi Grinse schrieb:
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Leni C. schrieb:
könntest du rein theoretisch machen , aber die Kassen werden trotzdem nur einmal im Monat bezahlen .
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Kathi Grinse schrieb:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.
könntest du rein theoretisch machen , aber die Kassen werden trotzdem nur einmal im Monat bezahlen .
... stimmt nicht, ich rechne dann ab wenn ich es für sinnvoll halte und habe immer mein Geld dann auch erhalten!
Ich bin der Meinung, dass das erarbeitete Geld auf meinem Konto besser aufgehoben ist, als auf dem der Krankenkasse, auch wenn es zwei mal im Monat ist.
Gruß Evi :)
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Evemarie Kaiser schrieb:
Leni C. schrieb am 15.10.15 09:01:
könntest du rein theoretisch machen , aber die Kassen werden trotzdem nur einmal im Monat bezahlen .
... stimmt nicht, ich rechne dann ab wenn ich es für sinnvoll halte und habe immer mein Geld dann auch erhalten!
Ich bin der Meinung, dass das erarbeitete Geld auf meinem Konto besser aufgehoben ist, als auf dem der Krankenkasse, auch wenn es zwei mal im Monat ist.
Gruß Evi :)
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
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Rahmenvertrag VdEK §12 Abs. 4:
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Nora Weber schrieb:
Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22:
Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-/Abrechnungsfälle monatlich einmal. [...]
Einmal monatlich (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) ist die Abrechnung für alle im Vor-monat abgeschlossenen Verordnungen als Sammelrechnung bei den von den Krankenkassen benannten Daten- und Papierannahmestellen in einer Rechnung einzureichen. [...]
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
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Ich habe überhaupt keine Probleme mit der Zahlung der Kassen , sie zahlen in der Regel pünktlich, hin und wieder läßt sich eine BKK etwas mehr Zeit. Sie zahlen eigentlich auf den Tag genau
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
Eine Beschränkung wie oft ich monatlich abrechnen darf habe ich nicht gefunden.
???
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§12 Abs. 4 Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem monatlich einmal
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morpheus-06 schrieb:
Kathi Grinse schrieb am 15.10.15 10:22:
Also in den Rahmenverträgen steht nach 3 Wochen ab erhalt der Rechnung.. bezahlen die Krankenkassen.
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???
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Sonam schrieb:
Kann man auch jede 2 Monate abrechnen?
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alobar schrieb:
du solltest nur einmal in Jahr abrechnen, danahc verliert die HMV die Gültigkeit, bei manchen Kassen zumindesttens, z.B.IKK Classic. Ich habe auch schon bei der AOK (BaWü) innerhalb von 4 Wochen zweimal abgerechnet, kam jedesmal genau 28 Tage auf´s Konto.
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Sabine Rabbel schrieb:
Klar kann man auch bloß alle zwei Monate abrechnen. Wüßte jedenfalls keine Kasse, die sich dran stört.
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Tempelritter schrieb:
die meisten Kassen akzeptieren einmal pro Monat, Näheres findest du in den Rahmenverträgen.
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