Praxis am Rande der Tübinger
Altstadt Als Physiotherapeut in
unserer Praxis übernehmen Sie
tägliche Aufgaben wie die Planung
und Durchführung von individuellen
Therapieprogrammen, die Betreuung
von Patient:innen und die
Unterstützung in der
Rehabilitation nach Verletzungen
oder Operationen. Wir suchen
Vollzeit / Teilzeit/ Minijob. Faire
bis überdurchschnittliche
Bezahlung ist selbstverständlich
(ab 24 euro / stunde) Arbeitszeiten
sind flexibel gestaltbar und ganz
auf dich persönlich z...
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- Zusammen mit der Abrechnung einer laufenden ärztlichen Verordnung, was die eleganteste Lösung wäre?
- Wenn separat
a) über MLA und wie mache ich dies in THEORG? dieses Programm setzt für Abrechnungen zwingend eine ärztliche Verordnung - evtl. PseudoV und Pseudoarzt? - voraus
b) über Papierrechnung direkt an die KK (und nicht ihre Abrechnungsstelle)?
Vielen Dank
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GüSta schrieb:
Wir stehen erstmals vor der Frage, wie die Postion 21906 (aufgrund schriftlicher Anforderung einer gesetzlichen KK) abrechnungstechnisch abzuwickeln ist, abgewickelt werden kann?
- Zusammen mit der Abrechnung einer laufenden ärztlichen Verordnung, was die eleganteste Lösung wäre?
- Wenn separat
a) über MLA und wie mache ich dies in THEORG? dieses Programm setzt für Abrechnungen zwingend eine ärztliche Verordnung - evtl. PseudoV und Pseudoarzt? - voraus
b) über Papierrechnung direkt an die KK (und nicht ihre Abrechnungsstelle)?
Vielen Dank
Bei laufendem Rezept einfach Dazubuchen, schriftliche Anforderung beilegen
Ansonsten muss ja ein altes Rezept im System sein, (auf welcher Basis solltest Du sonst einen Bericht schreiben( da würd ich denn eine Korrekturrechnung mit der Position machen und auch wieder die Anforderung beilegen.
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@GüSta Ich hoffe, die Anforderung ist ein eigenständiges Schreiben, Privatrezept o. ä. und es ist nicht auf eine VO zusätzlich vermerkt?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Nein. Die schriftliche Anforderung bildet quasi eine VO. Sie ist somit als selbstständiger Fall anzulegen und abzurechnen. Sie hat mit eine HM-Verordnung an sich nichts zu tun. Da kann nur die kleine Arztmitteilung, wenn angekreuzt, abgerechnet werden.
@GüSta Ich hoffe, die Anforderung ist ein eigenständiges Schreiben, Privatrezept o. ä. und es ist nicht auf eine VO zusätzlich vermerkt?
Eigenes Anschreiben der Kasse auf Anforderung des MD (es geht um eine Hilfsmittelversorgung).
Da anscheinend die "elegante Lösung" nicht geht und Deiner Meinung nach separat abgerechnet werden muß, werde ich auch mal bei THEORG nachfragen, ob ich mit dem Programm und wie über die MLA abrechnen kann.
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Eigenes Anschreiben der Kasse auf Anforderung des MD (es geht um eine Hilfsmittelversorgung).
Da anscheinend die "elegante Lösung" nicht geht und Deiner Meinung nach separat abgerechnet werden muß, werde ich auch mal bei THEORG nachfragen, ob ich mit dem Programm und wie über die MLA abrechnen kann.
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ali schrieb:
Feine Frage, würd sagen
Bei laufendem Rezept einfach Dazubuchen, schriftliche Anforderung beilegen
Ansonsten muss ja ein altes Rezept im System sein, (auf welcher Basis solltest Du sonst einen Bericht schreiben( da würd ich denn eine Korrekturrechnung mit der Position machen und auch wieder die Anforderung beilegen.
SP: Bericht auf besondere Anforderung (PHB) abrechnen Link: Bericht auf besondere Anforderung (PHB) abrechnen Software Support
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GüSta schrieb:
Danke, was bei Starke Praxis geht, müßte analog auch bei THEORG funktionieren. Anscheinend kann entgegen der Auffassung von Lars der Physiotherapeutische Bericht doch zusammen mit einer laufenden Verordnung abgerechnet werden.
Diese Position hat grundsätzlich nichts mit eine VO zu tun. Das erkennt man hier schon an der Hintergrund der MDK-Anfrage (Hilfsmittelversorgung). Im Zweifel kann man auch altmodisch in Papierform mit der Kasse abrechnen. Papierrechnung an die anfragende Stelle schicken, die Anforderung beigefügen. Dazu der Bericht im verschlossenen Umschlag mit Hinweis "Medizinische Unterlagen, nur von der MDK zu öffnen" ebenfalls beilegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Nein, auf was stützt sich Büchner dort? Ich kann das in unsere Software ganz normal als Abrechnungsfall ohne Kunstgriffe anlegen und maschinell abrechnen. Das Büchner das nicht programmieren kann oder will, ist deren Problem.
Diese Position hat grundsätzlich nichts mit eine VO zu tun. Das erkennt man hier schon an der Hintergrund der MDK-Anfrage (Hilfsmittelversorgung). Im Zweifel kann man auch altmodisch in Papierform mit der Kasse abrechnen. Papierrechnung an die anfragende Stelle schicken, die Anforderung beigefügen. Dazu der Bericht im verschlossenen Umschlag mit Hinweis "Medizinische Unterlagen, nur von der MDK zu öffnen" ebenfalls beilegen.
Die Ausführungen in dem Link (zu "Starke Praxis") und die hier dargestellten Abrechnungswege beziehen sich explizit nur auf eine schriftliche Anforderung des behandelnden Arztes, nicht aber auf Anforderungen durch die Krankenkasse bzw. den Medizinischen Dienst. Und mir geht es um letztere Konstellation.
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GüSta schrieb:
ali
Die Ausführungen in dem Link (zu "Starke Praxis") und die hier dargestellten Abrechnungswege beziehen sich explizit nur auf eine schriftliche Anforderung des behandelnden Arztes, nicht aber auf Anforderungen durch die Krankenkasse bzw. den Medizinischen Dienst. Und mir geht es um letztere Konstellation.
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ali schrieb:
Das sagt Buchber/Starke Praxis:
SP: Bericht auf besondere Anforderung (PHB) abrechnen Link: Bericht auf besondere Anforderung (PHB) abrechnen Software Support
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