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bei einem IKS Zn2a.
Geht das so durch oder muss zwingend KG-ZNS abgekürzt draufstehen?
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janet2004 schrieb:
Habe ein Rezept mit der Verordnung 6x Neurophysiologische Krankengymnastik KG (danach war der Vordruck zu Ende)
bei einem IKS Zn2a.
Geht das so durch oder muss zwingend KG-ZNS abgekürzt draufstehen?
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therapeutin schrieb:
ist halt normale KG :kissing_closed_eyes:
So wie das Rp. ausgestellt ist kannst du es nur als KG abrechnen.
Gruß Manfred
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Coronaria schrieb:
Neurophysiolog. Kg ist nicht gleich kg-zns!
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TheStonie schrieb:
Einen Blick in die Verträge: Krankengymnastik (X0501) auch auf Neurophysiologischer Grundlage....
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Wonderwoman schrieb:
Schlaue Bemerkung... jeder Abrechnungsprofi weiß, dass mit ZNS Zusatzausbildung (Bobath, PNF, Voijta) gemeint ist und man diesen Posten bei KG nicht abrechnen darf.
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CM Müller schrieb:
Wenn Du KG-ZNS abrechnen willst, dann muß auch KG-ZNS als Heilmittel verordnet sein.
So wie das Rp. ausgestellt ist kannst du es nur als KG abrechnen.
Gruß Manfred
Schau auf die Diagnose. Ist dort ein Indiz für ZNS (z.B. Apoplex, Parkinson, etc) ist es eindeutig. Dann lass die VO vom Arzt ergänzen (ZNS n. PNF o. ZNS n. Bobath etc).
Ansonsten kannst du nur KG (20501) abrechnen.
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JHE schrieb:
Der IKS ermöglicht beides: KG o. KG-ZNS n. ...
Schau auf die Diagnose. Ist dort ein Indiz für ZNS (z.B. Apoplex, Parkinson, etc) ist es eindeutig. Dann lass die VO vom Arzt ergänzen (ZNS n. PNF o. ZNS n. Bobath etc).
Ansonsten kannst du nur KG (20501) abrechnen.
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