Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
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Physiotherapie, Rehabilitation,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich betreibe nebenbei eine mobile privat Praxis. Darf ich dabei einen verordneten Hausbesuch, also auf Rezept eines Privat Patientnen, abrechnen oder da ich keine Räume habe und eh fahre eher nicht?
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K. Leistritz schrieb:
Da Du eine "mobile privat Praxis"bist, stellst Du doch die Anfahrt/Hausbesuch in Rechnung oder nicht? Da die Zulassung für die GKV nicht vorhanden ist, kann es sowieso sein, dass der Kunde Deine Leistungen nicht erstattet bekommt. Letztendlich ist es doch Deine betriebswirtschaftliche Entscheidung wie Du das vertraglich mit Deinem Kunden regelst.
LG
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...aber weil du in einem ähnlichen Geschäftsfeld tätig bist wie ich und die Mitbewerber grundsätzlich kleingehalten werden sollten (BWL-Denk): Es ist absolut unmoralisch bei einer deklarierten Mobilpraxis Kosten für einen HB in Rechnung zu bringen da dies in die allgemeine Preiskalkulation bereits eingeflossen sein sollte. Wirbst du z.B. mit deiner ausschließlich mobilen Tätigkeit könnte ein Patient davon überrascht sein das der mobile Einsatz zusätzlich in Rechnung gestellt wird - Gebühren mit denen der Kunde nicht rechnen konnte werden auf Bundesgerichtsebene regelmäßig als nichtig betrachtet und sollten daher weit im Vorfeld ausdrücklich und schriftlich benannt werden ;)
Jürgen: Für den mobilen Einsatz wird mein AG mir ab Sommer vermutlich einen im logistischen Bereich ausgemusterten Sprinter zur Verfügung stellen; mit dem Inneneinrichter habe ich aus Jux und Dollerei beim Kaffee den Gedanken einer mobilen Praxis die die GKV-Zulassungsbedingungen erfüllen würde durchgespielt - es wäre eine sportliche Herausforderung für einen LKW-Umbauer, es könnte aber tatsächlich möglich sein 50qm Nutzfläche mit den geforderten Raumaufteilungen der GKV in einem regulären 18,75x2,6m großen Gespann unterzubringen; inklusive der technischen und therapeutischen Ausrüstung...
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn du "HB" leistest darfst du auch "HB" abrechnen, es ist dabei unabhängig ob du Räumlichkeiten vorhältst oder nicht.
...aber weil du in einem ähnlichen Geschäftsfeld tätig bist wie ich und die Mitbewerber grundsätzlich kleingehalten werden sollten (BWL-Denk): Es ist absolut unmoralisch bei einer deklarierten Mobilpraxis Kosten für einen HB in Rechnung zu bringen da dies in die allgemeine Preiskalkulation bereits eingeflossen sein sollte. Wirbst du z.B. mit deiner ausschließlich mobilen Tätigkeit könnte ein Patient davon überrascht sein das der mobile Einsatz zusätzlich in Rechnung gestellt wird - Gebühren mit denen der Kunde nicht rechnen konnte werden auf Bundesgerichtsebene regelmäßig als nichtig betrachtet und sollten daher weit im Vorfeld ausdrücklich und schriftlich benannt werden ;)
Jürgen: Für den mobilen Einsatz wird mein AG mir ab Sommer vermutlich einen im logistischen Bereich ausgemusterten Sprinter zur Verfügung stellen; mit dem Inneneinrichter habe ich aus Jux und Dollerei beim Kaffee den Gedanken einer mobilen Praxis die die GKV-Zulassungsbedingungen erfüllen würde durchgespielt - es wäre eine sportliche Herausforderung für einen LKW-Umbauer, es könnte aber tatsächlich möglich sein 50qm Nutzfläche mit den geforderten Raumaufteilungen der GKV in einem regulären 18,75x2,6m großen Gespann unterzubringen; inklusive der technischen und therapeutischen Ausrüstung...
(Eher allgemein, auf alle Postings von dir, Deine Beiträge, was du alles schon erlebt hast und so tagein tagaus denkst, muss immer wieder staunen. Frag mich oft wie alt du bist, wieviele Berufe du gelernt hast, echt spannend und auch immer wieder sehr unterhaltsam :wink: :thumbsdown:
LG
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limone schrieb:
Papa Alpaka, hast auch wieder recht ! :wink:
(Eher allgemein, auf alle Postings von dir, Deine Beiträge, was du alles schon erlebt hast und so tagein tagaus denkst, muss immer wieder staunen. Frag mich oft wie alt du bist, wieviele Berufe du gelernt hast, echt spannend und auch immer wieder sehr unterhaltsam :wink: :thumbsdown:
LG
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limone schrieb:
Wenn es ein Privatpatient ist, darfst du es ohne weiteres machen.
LG
Fährst Du mit einem als Praxis eingerichtetem LKW/Wohnwagen oder, oder in der Gegend rum :tired_face: :tired_face:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
:unamused:....hm,Was ist eine "mobile Privatpraxis" ????
Fährst Du mit einem als Praxis eingerichtetem LKW/Wohnwagen oder, oder in der Gegend rum :tired_face: :tired_face:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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