physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Oberhavel

Wir sind seit Jahren etabliert am
nördlichen, grünen Stadtrand von
Berlin, haben viele nette Stamm-
und Neukunden, ein sehr
abwechslungsreiches Arbeitsfeld,
auch Kinder und Babys gehören zu
unseren Patienten. Die Räume sind
grosszügig und hell .
Wir bieten : ein kleines
sympathisches Team, 30 Min.Takt,
gute Bezahlung, finanzielle FoBi
Unterstützung, flexibel
Arbeitszeiten.
Näheres gerne in einem
persönlichen Gespräch.
Sehr gerne würden wir dich kennen
lernen.
Danke für dein Intere...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Abrechnung von erbrachter Leitung durch Schüler/Schülerinnen

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Abrechnung von erbrachter Leitung durch Schüler/Schülerinnen
Es gibt 10 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
jackmcfear
04.11.2021 08:34
Hallo liebe Physios,
ich habe gehört das durch den neuen Rahmenvertrag möglich ist, Leistungen die durch Schüler erbracht worden sind, abzurechnen.
Jetzt habe ich mir den Abschnitt mal druchgelesen und finde, dass dies nicht so eindeutig da drin steht. Weiß dazu jemand mehr??

Danke
1

Gefällt mir

• massu
Hallo liebe Physios, ich habe gehört das durch den neuen Rahmenvertrag möglich ist, Leistungen die durch Schüler erbracht worden sind, abzurechnen. Jetzt habe ich mir den Abschnitt mal druchgelesen und finde, dass dies nicht so eindeutig da drin steht. Weiß dazu jemand mehr?? Danke
Gefällt mir
Alle 9 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
04.11.2021 12:25
Frag doch mal den von dem du diese Aussage gehört hast!Welche Leistungen sollen denn von Schülern in Praxen getätigt werden
1

Gefällt mir

Frag doch mal den von dem du diese Aussage gehört hast!Welche Leistungen sollen denn von Schülern in Praxen getätigt werden
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Frag doch mal den von dem du diese Aussage gehört hast!Welche Leistungen sollen denn von Schülern in Praxen getätigt werden

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sarah Gerbert
04.11.2021 12:59
Schüler als Leiter? Leitung als Abrechnungsposition? Wird ja immer besser...
1

Gefällt mir

Schüler als Leiter? Leitung als Abrechnungsposition? Wird ja immer besser...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sarah Gerbert schrieb:

Schüler als Leiter? Leitung als Abrechnungsposition? Wird ja immer besser...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
W. Stangner
04.11.2021 14:17
siehe dazu auch die Erläuterungen unter den Ziffern 8-11 des "amtlichen" Fragen-Antwortenkatalogs unter:
Link
Danach müßten im Einklang mit diesen Ausführungen durch Schüler/Auszubildende/Praktikanten erbrachte Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.
1

Gefällt mir

siehe dazu auch die Erläuterungen unter den Ziffern 8-11 des "amtlichen" Fragen-Antwortenkatalogs unter: www.gkv-heilmittel.de/media/dokumente/heilmittel_vertraege/vertraege_physiotherapie/20211012_FAK_aktualisiert__Physiotherapie.pdf Danach müßten im Einklang mit diesen Ausführungen durch Schüler/Auszubildende/Praktikanten erbrachte Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



W. Stangner schrieb:

siehe dazu auch die Erläuterungen unter den Ziffern 8-11 des "amtlichen" Fragen-Antwortenkatalogs unter:
Link
Danach müßten im Einklang mit diesen Ausführungen durch Schüler/Auszubildende/Praktikanten erbrachte Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
jackmcfear
04.11.2021 15:04
@W. Stangner
Danke für die Auskunft!!
1

Gefällt mir

[mention]W. Stangner[/mention] Danke für die Auskunft!!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



jackmcfear schrieb:

@W. Stangner
Danke für die Auskunft!!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
jackmcfear
04.11.2021 15:05
@Sarah Gerbert
Schreibfehler!!!
1

Gefällt mir

[mention]Sarah Gerbert[/mention] Schreibfehler!!!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



jackmcfear schrieb:

@Sarah Gerbert
Schreibfehler!!!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
jackmcfear
04.11.2021 15:20
@W. Stangner
Aber richtig konkret steht das da nicht wirklich
1

Gefällt mir

[mention]W. Stangner[/mention] Aber richtig konkret steht das da nicht wirklich
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



jackmcfear schrieb:

@W. Stangner
Aber richtig konkret steht das da nicht wirklich

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sarah Gerbert
04.11.2021 15:34
@jackmcfear konnt ich mir nicht verkneifen...
1

Gefällt mir

[mention]jackmcfear[/mention] konnt ich mir nicht verkneifen...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sarah Gerbert schrieb:

@jackmcfear konnt ich mir nicht verkneifen...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
W. Stangner
04.11.2021 17:48
@jackmcfear
Dann frage Deinen Berufsverband, der ja zusammen mit dem Spitzenverband der GKV den Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet hat.
1

Gefällt mir

[mention]jackmcfear[/mention] Dann frage Deinen Berufsverband, der ja zusammen mit dem Spitzenverband der GKV den Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet hat.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



W. Stangner schrieb:

@jackmcfear
Dann frage Deinen Berufsverband, der ja zusammen mit dem Spitzenverband der GKV den Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet hat.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Supermann
16.11.2021 19:53
Ab nun dürfen Schüler und Studenten im Rahmen ihres Kenntnisstandes Patienten auch ohne ständige Anwesenheit und Aufsicht des Praxisinhabers/fachlichen Leiters behandeln. Für Hausbesuche und Zertifikatspositionen gilt dies aber nicht.

Für die Abgabe von Zertifikatspositionen und Hausbesuch muss der Zertifikatsinhaber/Ausbilder ständig dabei sein und Aufsicht führen.

Wobei Anwesenheit, wird nicht genauer definiert...§3 Abschnitt 6a

20210801_Physiotherapie_Vertrag_und_Anlagen_komplett_Anlage_zum_Schiedsspruch_vom_21.07.2021.pdf (gkv-spitzenverband.de)

IFK meint hierzu: dass Auszubildende nun Leistungen in der Praxis abgeben duerfen und diese abgerechnet werden darf! Voraussetzungen sind: Das die Behandlung dem Kenntnisstand entspricht (PI muss dies beurteilen), die Berufshaftpflicht dies abdeckt und zwischen Praxis und Schule/Ausbildungsstaette ein Vertrag bestehen muss. Eine ständige Aufsicht genauer gesagt, die Anwesenheit des ausgebildeten Therapeuten im selben Raum, sei nicht mehr nötig, es sei denn, es handelt sich um Zertifikatsposition.
1

Gefällt mir

Ab nun dürfen Schüler und Studenten im Rahmen ihres Kenntnisstandes Patienten auch ohne ständige Anwesenheit und Aufsicht des Praxisinhabers/fachlichen Leiters behandeln. Für Hausbesuche und Zertifikatspositionen gilt dies aber nicht. Für die Abgabe von Zertifikatspositionen und Hausbesuch muss der Zertifikatsinhaber/Ausbilder ständig dabei sein und Aufsicht führen. Wobei Anwesenheit, wird nicht genauer definiert...§3 Abschnitt 6a 20210801_Physiotherapie_Vertrag_und_Anlagen_komplett_Anlage_zum_Schiedsspruch_vom_21.07.2021.pdf (gkv-spitzenverband.de) IFK meint hierzu: dass Auszubildende nun Leistungen in der Praxis abgeben duerfen und diese abgerechnet werden darf! Voraussetzungen sind: Das die Behandlung dem Kenntnisstand entspricht (PI muss dies beurteilen), die Berufshaftpflicht dies abdeckt und zwischen Praxis und Schule/Ausbildungsstaette ein Vertrag bestehen muss. Eine ständige Aufsicht genauer gesagt, die Anwesenheit des ausgebildeten Therapeuten im selben Raum, sei nicht mehr nötig, es sei denn, es handelt sich um Zertifikatsposition.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Supermann schrieb:

Ab nun dürfen Schüler und Studenten im Rahmen ihres Kenntnisstandes Patienten auch ohne ständige Anwesenheit und Aufsicht des Praxisinhabers/fachlichen Leiters behandeln. Für Hausbesuche und Zertifikatspositionen gilt dies aber nicht.

Für die Abgabe von Zertifikatspositionen und Hausbesuch muss der Zertifikatsinhaber/Ausbilder ständig dabei sein und Aufsicht führen.

Wobei Anwesenheit, wird nicht genauer definiert...§3 Abschnitt 6a

20210801_Physiotherapie_Vertrag_und_Anlagen_komplett_Anlage_zum_Schiedsspruch_vom_21.07.2021.pdf (gkv-spitzenverband.de)

IFK meint hierzu: dass Auszubildende nun Leistungen in der Praxis abgeben duerfen und diese abgerechnet werden darf! Voraussetzungen sind: Das die Behandlung dem Kenntnisstand entspricht (PI muss dies beurteilen), die Berufshaftpflicht dies abdeckt und zwischen Praxis und Schule/Ausbildungsstaette ein Vertrag bestehen muss. Eine ständige Aufsicht genauer gesagt, die Anwesenheit des ausgebildeten Therapeuten im selben Raum, sei nicht mehr nötig, es sei denn, es handelt sich um Zertifikatsposition.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

jackmcfear schrieb:

Hallo liebe Physios,
ich habe gehört das durch den neuen Rahmenvertrag möglich ist, Leistungen die durch Schüler erbracht worden sind, abzurechnen.
Jetzt habe ich mir den Abschnitt mal druchgelesen und finde, dass dies nicht so eindeutig da drin steht. Weiß dazu jemand mehr??

Danke



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Abrechnung von erbrachter Leitung durch Schüler/Schülerinnen

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns