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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Abrechnung Verordnung extra Kompressionsbandagierung nach MLD 2017

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Neues Thema
Abrechnung Verordnung extra Kompressionsbandagierung nach MLD 2017
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H.K.
14.02.2017 13:57
Man kann ab 2017 die Kompressionsbandagierung immer extra abrechnen (mit oder ohne neue Praxissoftware!)

Ich mache ausschließlich MLD auf Hausbesuch und habe neue Erkenntnisse durch Telefonate mit Abrechnungstelle AOK Rhlpf und Abrechnungsstelle Barmer (Telefon 0800333004328000) bezüglich der neuen Gesetze für 2017 bezgl. der Abrechnungen von Kompressionsbandagierung.
Ich habe für 2017 von beiden (AOK und Barmer) identische Auskünfte erhalten:
Die Kompressionsbandagierung, die nun in der ersten Zeile verordnet wird im Anschluß an die Lymphdrainage kann ab sofort immer einmal extra abgerechnet werden (und muß für die extra Abrechnung nicht mehr in die zweite Zeile unter die Lymphdrainage)
Wenn mehr als eine Extremität gewickelt wird, dann muß das ab jetzt aus der DIAGNOSE hervorgehen.
Beispiel Diagnose: Ödeme beide Beine.
Dies ist die neue Form für die extra Abrechnung Kompressionstherapie

FAZIT: alles ist nun für das extra Abrechnen des Wickeln einer Extremtät vereinfacht und für das extra Abrechnen der zweiten Extr. mit ein wenig Arbeit verbunden.
Man muß sich aber einfach daran gewöhnen, jetzt immer die Arzthelfein drum zu bitten, die Diagnose zu spezifizieren auf
- Dignose- Ödeme an beiden US - beide Beine - Arm und Bein usw.

Telefonat mit Frau Rudolf Barmer Stuttgart 0800 333004328000
Telefonat mit Frau Angelika Heßler AOK Rheinland Pfalz
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Man kann ab 2017 die Kompressionsbandagierung immer extra abrechnen (mit oder ohne neue Praxissoftware!) Ich mache ausschließlich MLD auf Hausbesuch und habe neue Erkenntnisse durch Telefonate mit Abrechnungstelle AOK Rhlpf und Abrechnungsstelle Barmer (Telefon 0800333004328000) bezüglich der neuen Gesetze für 2017 bezgl. der Abrechnungen von Kompressionsbandagierung. Ich habe für 2017 von beiden (AOK und Barmer) identische Auskünfte erhalten: Die Kompressionsbandagierung, die nun in der ersten Zeile verordnet wird im Anschluß an die Lymphdrainage kann ab sofort immer einmal extra abgerechnet werden (und muß für die extra Abrechnung nicht mehr in die zweite Zeile unter die Lymphdrainage) Wenn mehr als eine Extremität gewickelt wird, dann muß das ab jetzt aus der DIAGNOSE hervorgehen. Beispiel Diagnose: Ödeme beide Beine. Dies ist die neue Form für die extra Abrechnung Kompressionstherapie FAZIT: alles ist nun für das extra Abrechnen des Wickeln einer Extremtät vereinfacht und für das extra Abrechnen der zweiten Extr. mit ein wenig Arbeit verbunden. Man muß sich aber einfach daran gewöhnen, jetzt immer die Arzthelfein drum zu bitten, die Diagnose zu spezifizieren auf - Dignose- Ödeme an beiden US - beide Beine - Arm und Bein usw. Telefonat mit Frau Rudolf Barmer Stuttgart 0800 333004328000 Telefonat mit Frau Angelika Heßler AOK Rheinland Pfalz
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H.K. schrieb:

Man kann ab 2017 die Kompressionsbandagierung immer extra abrechnen (mit oder ohne neue Praxissoftware!)

Ich mache ausschließlich MLD auf Hausbesuch und habe neue Erkenntnisse durch Telefonate mit Abrechnungstelle AOK Rhlpf und Abrechnungsstelle Barmer (Telefon 0800333004328000) bezüglich der neuen Gesetze für 2017 bezgl. der Abrechnungen von Kompressionsbandagierung.
Ich habe für 2017 von beiden (AOK und Barmer) identische Auskünfte erhalten:
Die Kompressionsbandagierung, die nun in der ersten Zeile verordnet wird im Anschluß an die Lymphdrainage kann ab sofort immer einmal extra abgerechnet werden (und muß für die extra Abrechnung nicht mehr in die zweite Zeile unter die Lymphdrainage)
Wenn mehr als eine Extremität gewickelt wird, dann muß das ab jetzt aus der DIAGNOSE hervorgehen.
Beispiel Diagnose: Ödeme beide Beine.
Dies ist die neue Form für die extra Abrechnung Kompressionstherapie

FAZIT: alles ist nun für das extra Abrechnen des Wickeln einer Extremtät vereinfacht und für das extra Abrechnen der zweiten Extr. mit ein wenig Arbeit verbunden.
Man muß sich aber einfach daran gewöhnen, jetzt immer die Arzthelfein drum zu bitten, die Diagnose zu spezifizieren auf
- Dignose- Ödeme an beiden US - beide Beine - Arm und Bein usw.

Telefonat mit Frau Rudolf Barmer Stuttgart 0800 333004328000
Telefonat mit Frau Angelika Heßler AOK Rheinland Pfalz

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Tempelritter
14.02.2017 14:59
Es war noch nie anders. Wenn die Kompressionsbandagierung verordnet wurde, konnte sie pro EX abgerechnet werden.
Es musste noch nie in der zweiten Stelle stehen, Auskunft VdEK Stuttgart und AOK Stuttgart.
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• Lars van Ravenzwaaij
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Es war noch nie anders. Wenn die Kompressionsbandagierung verordnet wurde, konnte sie pro EX abgerechnet werden. Es musste noch nie in der zweiten Stelle stehen, Auskunft VdEK Stuttgart und AOK Stuttgart.
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morpheus-06
14.02.2017 15:43
Volle Zustimmung Templer, auch wenn bisher MLD einschließlich der Kompressionsbandagierung in einer Zeile verordnet war, konnte man die Bandagierung abrechnen. Der einzige Nachteil ist jetzt nach Änderung der HMR, dass die Bandagierung im Anschluss an die Regelbehandlungszeit erfolgen muss.
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• Lars van Ravenzwaaij
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Volle Zustimmung Templer, auch wenn bisher MLD einschließlich der Kompressionsbandagierung in einer Zeile verordnet war, konnte man die Bandagierung abrechnen. Der einzige Nachteil ist jetzt nach Änderung der HMR, dass die Bandagierung im Anschluss an die Regelbehandlungszeit erfolgen muss.
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morpheus-06 schrieb:

Volle Zustimmung Templer, auch wenn bisher MLD einschließlich der Kompressionsbandagierung in einer Zeile verordnet war, konnte man die Bandagierung abrechnen. Der einzige Nachteil ist jetzt nach Änderung der HMR, dass die Bandagierung im Anschluss an die Regelbehandlungszeit erfolgen muss.

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micha850
12.12.2017 22:05
Wenn 6x MLD 60 verordnet wird:

"6x MLD-60 mit anschließender Kompressionsbandagierung"

Kann ich dann 12x Kompressionsbandagierung (beide Beine) abrechnen obwohl dies nicht extra in der zweiten Zeile steht? X0204
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Wenn 6x MLD 60 verordnet wird: "6x MLD-60 mit anschließender Kompressionsbandagierung" Kann ich dann 12x Kompressionsbandagierung (beide Beine) abrechnen obwohl dies nicht extra in der zweiten Zeile steht? X0204
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micha850 schrieb:

Wenn 6x MLD 60 verordnet wird:

"6x MLD-60 mit anschließender Kompressionsbandagierung"

Kann ich dann 12x Kompressionsbandagierung (beide Beine) abrechnen obwohl dies nicht extra in der zweiten Zeile steht? X0204

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Tempelritter
13.12.2017 17:02
micha850 schrieb am 12.12.17 22:05:
Wenn 6x MLD 60 verordnet wird:

"6x MLD-60 mit anschließender Kompressionsbandagierung"

Kann ich dann 12x Kompressionsbandagierung (beide Beine) abrechnen obwohl dies nicht extra in der zweiten Zeile steht? X0204


Ja klar, nichts muss in der zweiten Reihe stehen.
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[zitat]micha850 schrieb am 12.12.17 22:05: Wenn 6x MLD 60 verordnet wird: "6x MLD-60 mit anschließender Kompressionsbandagierung" Kann ich dann 12x Kompressionsbandagierung (beide Beine) abrechnen obwohl dies nicht extra in der zweiten Zeile steht? X0204 [/zitat] Ja klar, nichts muss in der zweiten Reihe stehen.
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Tempelritter schrieb:

micha850 schrieb am 12.12.17 22:05:
Wenn 6x MLD 60 verordnet wird:

"6x MLD-60 mit anschließender Kompressionsbandagierung"

Kann ich dann 12x Kompressionsbandagierung (beide Beine) abrechnen obwohl dies nicht extra in der zweiten Zeile steht? X0204


Ja klar, nichts muss in der zweiten Reihe stehen.

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micha850
13.12.2017 21:14
OK, Danke :wink:
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OK, Danke :wink:
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micha850 schrieb:

OK, Danke :wink:

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PTP Gernold Peters
14.12.2017 07:53
Moin . Wie sieht es aus wenn Pat. Strümpfe trägt und ich sie anziehe. Wird das dann auch bezahlt?
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Moin . Wie sieht es aus wenn Pat. Strümpfe trägt und ich sie anziehe. Wird das dann auch bezahlt?
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PTP Gernold Peters schrieb:

Moin . Wie sieht es aus wenn Pat. Strümpfe trägt und ich sie anziehe. Wird das dann auch bezahlt?

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Tempelritter
14.12.2017 08:35
Das gehört in die Regelbehandlungszeit - Vor- und Nachbereitung der MLD und wird somit bezahlt.
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Das gehört in die Regelbehandlungszeit - Vor- und Nachbereitung der MLD und wird somit bezahlt.
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Tempelritter schrieb:

Das gehört in die Regelbehandlungszeit - Vor- und Nachbereitung der MLD und wird somit bezahlt.

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Tempelritter schrieb:

Es war noch nie anders. Wenn die Kompressionsbandagierung verordnet wurde, konnte sie pro EX abgerechnet werden.
Es musste noch nie in der zweiten Stelle stehen, Auskunft VdEK Stuttgart und AOK Stuttgart.



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