Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
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physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
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unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Dann müsste es doch beim Therapiepreis auch so sein, oder?
Hatte Anfangs mal gelesen das nur VO die am 30.11. fertig sind den höheren Preis bekommen.
Würde aber keinen Sinn machen wenn die Zuzahlung ja auch angepasst wird.
Besser so?
3 Behandlungen vor und 3 Behandlungen nach dem 30.11.
entspricht 3x 26,74 € und 3x 24,08 € (bei KG) = 80,22 + 72,24 = 152,46 €
Micha
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Wonderwoman schrieb:
Einfache Prozentrechnung... wenn sich der Preis des Heilmittels ändert, dann muss sich auch die Zuzahlung ändern.
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Schippi schrieb:
Ist eigentlich logisch
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Problem beschreiben
micha850 schrieb:
Habe gestern bei Buchner gesehen, dass die Zuzahlung vor und nach dem 01.12. angepasst werden muss.
Dann müsste es doch beim Therapiepreis auch so sein, oder?
Hatte Anfangs mal gelesen das nur VO die am 30.11. fertig sind den höheren Preis bekommen.
Würde aber keinen Sinn machen wenn die Zuzahlung ja auch angepasst wird.
Besser so?
3 Behandlungen vor und 3 Behandlungen nach dem 30.11.
entspricht 3x 26,74 € und 3x 24,08 € (bei KG) = 80,22 + 72,24 = 152,46 €
Micha
das war aber nicht die Frage!
bri den neuen Preisen war es auch so, dass erst mit der Behandlung z. B. Ab 2.8 neue Preise abzurechnen sind.
kann es sein, dass eine vo die nicht am 30.11. fertig ist gesamt mit dem neuen Preis (niedriger) abzurechnen ist?
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Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Nein: die Preise werden nach Behandlungsdatum gesplittet - also so, wie du es im Ausgangspost schon vorgenommen hast. Die Zuzahlung erfolgt dann genauso "gesplittet" - also einfach 10 Prozent der Vergütung plus 10,- Euro Verordnungspauschale.
Gruß
Nora
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Schippi schrieb:
Auch im August wurde gesplittet,zumindest gemäss meiner abrechnungsstelle
wenn im Juli begonnen wurde, alle Preise zum alten Tarif
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micha850 schrieb:
In Westfalen Lippe erst neue Preise ab Behandlung 01.08.
wenn im Juli begonnen wurde, alle Preise zum alten Tarif
Für alle anderen gilt zumindest, dass seit dem 1.8.2021 ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag mit einer bundeseinheitlichen Preisliste greift, in deren erstem Satz zu finden ist: "Für Behandlungen, die ab dem 01.08.2021 durchgeführt werden, sind folgende Preise abzurechnen."
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@micha850 Gehört Westfalen Lippe nicht mehr zu Deutschland? open_mouth thinking_face
Für alle anderen gilt zumindest, dass seit dem 1.8.2021 ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag mit einer bundeseinheitlichen Preisliste greift, in deren erstem Satz zu finden ist: "Für Behandlungen, die ab dem 01.08.2021 durchgeführt werden, sind folgende Preise abzurechnen."
Gruß
Nora
Hattest du Rezepte , die vor dem 1.8.21 begonnen wurden und nach dem 1.8.21 zu Ende gingen wurden die Preise tagesgenau berechnet , einschließlich der Zuzahlungen . Jetzt wird es wieder genau so gehandhabt . Ist super nervig und , ganz ehrlich , einem normal Denkenden treibt es ein ungläubiges Staunen ins Gesicht . Aber es ist halt so wie es ist und in ein paar Wochen gelten dann nur noch die Preise ab 1.12.21 .
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Leni C. schrieb:
@micha850
Hattest du Rezepte , die vor dem 1.8.21 begonnen wurden und nach dem 1.8.21 zu Ende gingen wurden die Preise tagesgenau berechnet , einschließlich der Zuzahlungen . Jetzt wird es wieder genau so gehandhabt . Ist super nervig und , ganz ehrlich , einem normal Denkenden treibt es ein ungläubiges Staunen ins Gesicht . Aber es ist halt so wie es ist und in ein paar Wochen gelten dann nur noch die Preise ab 1.12.21 .
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Problem beschreiben
micha850 schrieb:
Ok
das war aber nicht die Frage!
bri den neuen Preisen war es auch so, dass erst mit der Behandlung z. B. Ab 2.8 neue Preise abzurechnen sind.
kann es sein, dass eine vo die nicht am 30.11. fertig ist gesamt mit dem neuen Preis (niedriger) abzurechnen ist?
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silvia43 schrieb:
Die Preise müssen gesplittet werden.!
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