Hallo liebe Kollegen,
ich habe eine kleine Privatpraxis und hätte die Möglichkeit in den Räumen eines Sportvereins Rückenschulkurse anzubieten. Ich habe eine anerkannte Ausbildung zum Rückenschullehrer(in) gemacht. Kann mir jemand sagen ob ich in diesem Fall auch Kassenpatienten abrechnen darf?
Vielen Dank schonmal!
Gruß Anke
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ich habe eine kleine Privatpraxis und hätte die Möglichkeit in den Räumen eines Sportvereins Rückenschulkurse anzubieten. Ich habe eine anerkannte Ausbildung zum Rückenschullehrer(in) gemacht. Kann mir jemand sagen ob ich in diesem Fall auch Kassenpatienten abrechnen darf?
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Anke Siemann schrieb:
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ich habe eine kleine Privatpraxis und hätte die Möglichkeit in den Räumen eines Sportvereins Rückenschulkurse anzubieten. Ich habe eine anerkannte Ausbildung zum Rückenschullehrer(in) gemacht. Kann mir jemand sagen ob ich in diesem Fall auch Kassenpatienten abrechnen darf?
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Hallo Anke ,
Bei mir läuft gerade wieder eine alles Kassenpatienten
Dann melde dich beiden Kassen an die Prüfen wenn ja dann kannst den Patienten eine Kursbescheinigung ausstellen bekommst du dann von der Kasse. Die Patienten zahlen wie Privat Patienten reichen dann bei der Kasse ein und bekommen je nach Kasse Ihren Anteil zurück. Aber nur wenn die Kasse Dich nimt
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Rückenschule dann laufen muss z.b 8 Abende :blush:
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Inche schrieb:
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Anke Siemann schrieb:
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Inche schrieb:
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