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Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
Entwicklung unserer Patient*innen
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wichtig sind uns die Menschen im
Team. Gemeinsam setzen wir auf
wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
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Bei uns findest du mehr als nur
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Brauche euren Rat. ich habe eine Patientin die mit einem Rezept über 20 mal MLD 60 zu mir gekommen ist. Von den terminen fallen 9 ins alte Jahr und der rest in 2014. Im letzten Jahr wr sie zum Ausstellungsdatum ZZ befreit, aber ab dem 1.1.14 nicht mehr. Man hat mir gesagt, dass sie dann für die 11 Behandlungen von diesem Jahr die Zuzahlung leisten muss. Ist das richtig? :tired_face:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen!
Brauche euren Rat. ich habe eine Patientin die mit einem Rezept über 20 mal MLD 60 zu mir gekommen ist. Von den terminen fallen 9 ins alte Jahr und der rest in 2014. Im letzten Jahr wr sie zum Ausstellungsdatum ZZ befreit, aber ab dem 1.1.14 nicht mehr. Man hat mir gesagt, dass sie dann für die 11 Behandlungen von diesem Jahr die Zuzahlung leisten muss. Ist das richtig? :tired_face:
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C. DBO schrieb:
Dass ist korrekt.
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die neue schrieb:
ja
sie kann aber, wenn ihr Einkommen und die Belastung (max 2% des Bruttoeinkommens, 1% bei chronischen Erkrankungen) in 2014 absehbar sind, auch schon zu Beginn des Jahres eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
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MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
....damit wäre ihr aber für die hier besagte VO nicht mehr geholfen....
MfG
JürgenK
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Kitane schrieb:
Sie muß die Zuzahlung für 11 Behandlungen leisten, aber ohne die 10€ Rezeptblattgebühr.
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Papa Alpaka schrieb:
Korrekt,
sie kann aber, wenn ihr Einkommen und die Belastung (max 2% des Bruttoeinkommens, 1% bei chronischen Erkrankungen) in 2014 absehbar sind, auch schon zu Beginn des Jahres eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
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