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lichtdurchflutete Behandlungsräume
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf man Familienangehörige behandeln und die Rezepte zu Lasten der gesetzliche KK abrechnen ? Ganz konkret: meine Mutter leidet an Gonarthrose und würde die Therapie gerne bei mir in der Praxis durchführen. Ich weiß nur, dass die PKV dem Versicherten die Kosten nicht erstattet wenn der Leistungserbringer ein Familienangehöriger ist. Aber wie ist das bei der gesetzlichen KK - in der Rahmenverträgen hab ich nichts gefunden
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RoFo schrieb:
Null Problem! !!
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die neue schrieb:
kein Problem! Ich hab meinen Mann behandelt und bin in meiner eigenen Praxis selbst behandelt worden.
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Susulo schrieb:
Hab auch schon meinen Sohn behandelt. Kein Thema.
............
das war zwar nicht die Fragestellung, aber vielleicht doch erwähnenswert
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Habe PKV Verwandte in meiner eigenen Praxis behandelt und die Rechnung wurde erstattet
............
das war zwar nicht die Fragestellung, aber vielleicht doch erwähnenswert
Manche PKV`en schließen das aus und erstatten nicht. Bei der GKV ist das jedoch kein Problem.
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Tempelritter schrieb:
mbone schrieb am 12.2.18 22:18:
Habe PKV Verwandte in meiner eigenen Praxis behandelt und die Rechnung wurde erstattet
............
das war zwar nicht die Fragestellung, aber vielleicht doch erwähnenswert
Manche PKV`en schließen das aus und erstatten nicht. Bei der GKV ist das jedoch kein Problem.
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RoFo schrieb:
Auch die Beihilfe erstattet keine Therapien durch Familie.
Die PKV übernimmt das auch, allerdings nur die Sachkosten (also einen Abschlag auf den Rechnungsbetrag)
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TheStonie schrieb:
Die GKV kann das nicht ausschließen, weil sie dann die Freie Wahl der Leistungserbringer einschränken.
Die PKV übernimmt das auch, allerdings nur die Sachkosten (also einen Abschlag auf den Rechnungsbetrag)
Die GKV kann das nicht ausschließen, weil sie dann die Freie Wahl der Leistungserbringer einschränken.
Die PKV übernimmt das auch, allerdings nur die Sachkosten (also einen Abschlag auf den Rechnungsbetrag)
Meine PKV übernimmt das nicht.
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morpheus-06 schrieb:
TheStonie schrieb am 13.2.18 21:11:
Die GKV kann das nicht ausschließen, weil sie dann die Freie Wahl der Leistungserbringer einschränken.
Die PKV übernimmt das auch, allerdings nur die Sachkosten (also einen Abschlag auf den Rechnungsbetrag)
Meine PKV übernimmt das nicht.
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666 schrieb:
Die von meinem Mann auch nur die passiven Leistungen.
Wenn du das entsprechend begründest, kannst du die Sachkosten einfordern. Müsstest aber die Kalkulation offen legen.
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TheStonie schrieb:
Dann mal den Vertrag genau studieren.
Wenn du das entsprechend begründest, kannst du die Sachkosten einfordern. Müsstest aber die Kalkulation offen legen.
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mbone schrieb:
Habe PKV Verwandte in meiner eigenen Praxis behandelt und die Rechnung wurde erstattet
............
das war zwar nicht die Fragestellung, aber vielleicht doch erwähnenswert
Wir haben diese Frage auch immer wieder ????
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Welche Privatkassen übernehmen denn die Rechnung für die Behandlung der Gonarthrose des Mannes bei der Ehefrau?
Wir haben diese Frage auch immer wieder ????
Das können nur und ausschließlich die Versicherten selbst bei ihrer Kasse erfragen.
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RoFo schrieb:
Barbara2 schrieb am 24.2.19 15:23:
Welche Privatkassen übernehmen denn die Rechnung für die Behandlung der Gonarthrose des Mannes bei der Ehefrau?
Wir haben diese Frage auch immer wieder ????
Das können nur und ausschließlich die Versicherten selbst bei ihrer Kasse erfragen.
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Barbara2 schrieb:
Welche Privatkassen übernehmen denn die Rechnung für die Behandlung der Gonarthrose des Mannes bei der Ehefrau?
Wir haben diese Frage auch immer wieder ????
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