- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
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Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
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ich habe mir als PT einen Raum angemietet und biete dort verschiedene Privat-Anwendungen (Massagen) an.
Neulich kam eine Anfrage von einer Privatpat., ob ich sie auf ihre Verordnung hin behandeln könnte.
Ich habe mich mal schlau gemacht und an sich erfülle ich alle Bedingungen. Nun meinte die Pat. auf der Rechnung müsste eine Zulassungsnummer von mir stehen und eine ärztl. Gebührenordnung :tired_face:
Da ich ja aber keine Praxis habe, habe ich auch keine Zulassungsnummer. Brauche ich diese tatsächlich? Und was ist mit dieser ärztl. Geb.-ordnung gemeint, der Regelsatz womöglich? Wo sind diese Regelsätze überhaupt gelistet, sodass ich mal einen Ansatzpunkt habe?
Vielleicht kann mir ja auch mal jemand von Euch eine Musterrechnung zusenden?
Fragen über Fragen...
Liebe Grüße!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
ich habe mir als PT einen Raum angemietet und biete dort verschiedene Privat-Anwendungen (Massagen) an.
Neulich kam eine Anfrage von einer Privatpat., ob ich sie auf ihre Verordnung hin behandeln könnte.
Ich habe mich mal schlau gemacht und an sich erfülle ich alle Bedingungen. Nun meinte die Pat. auf der Rechnung müsste eine Zulassungsnummer von mir stehen und eine ärztl. Gebührenordnung :tired_face:
Da ich ja aber keine Praxis habe, habe ich auch keine Zulassungsnummer. Brauche ich diese tatsächlich? Und was ist mit dieser ärztl. Geb.-ordnung gemeint, der Regelsatz womöglich? Wo sind diese Regelsätze überhaupt gelistet, sodass ich mal einen Ansatzpunkt habe?
Vielleicht kann mir ja auch mal jemand von Euch eine Musterrechnung zusenden?
Fragen über Fragen...
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Hinweis für die Patientin, wenn in Ihrem Vertrag nur Physioleistungen nach GÄO aufgelistet sind, wird sie ein massives Problem bekommmen.
Diese Sätze liegen weit unter den GKV Sätzen !!!! Ortsüblich ist in der Regel min der doppelte Vdek Satz.
Solche Verträge halte ICH übrigens für sittenwidrig.....Aber vielleicht steht das ja auch gar nicht so explizit in deren Vertrag.
Dass alles ist aber auch nicht Dein Bier: 1) Behandlungsvertrag 2) Behandeln 3) Barzahlung(Quittung)/Rechnung
Ansonsten wie therapeutin schreibt, mache Versicherungen akzeptieren nur Rechnungen von Praxen mit IK Nummer,
auch das ist nicht Dein Bier, sondern sollte der Patient klären, Privatärzte haben auch keine IK Nummern mehr....
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ali schrieb:
Du machst einen Behandlungsvertrag mit der Patientin, gern auch mit dem Hinweis, dass es sein kann, dass die Versicherung nicht den vollen Betrag erstattet, muss aber nicht.
Hinweis für die Patientin, wenn in Ihrem Vertrag nur Physioleistungen nach GÄO aufgelistet sind, wird sie ein massives Problem bekommmen.
Diese Sätze liegen weit unter den GKV Sätzen !!!! Ortsüblich ist in der Regel min der doppelte Vdek Satz.
Solche Verträge halte ICH übrigens für sittenwidrig.....Aber vielleicht steht das ja auch gar nicht so explizit in deren Vertrag.
Dass alles ist aber auch nicht Dein Bier: 1) Behandlungsvertrag 2) Behandeln 3) Barzahlung(Quittung)/Rechnung
Ansonsten wie therapeutin schreibt, mache Versicherungen akzeptieren nur Rechnungen von Praxen mit IK Nummer,
auch das ist nicht Dein Bier, sondern sollte der Patient klären, Privatärzte haben auch keine IK Nummern mehr....
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therapeutin schrieb:
manche privatkassen bez. ein rezept nur,wenn die praxis eine iknummer hat (zugelassen von den gesetzlichen kassen), abrechnung nach gebührenordnung ist für dich nicht wichtig,da du deinen eigenen kalkulierten preis nimmst,gehe aber davon aus das der pat. nach gebührenordnung bez. wird und er die differenz aus eigener tasche bez. muss
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Eberhard schrieb:
Wenn du mit den KK abrechnen willst, brauchst du erst einmal eine Kassenzulassung. Dies ist ein sehr aufwendiges Verfahren. Dazu kommen die Anmeldung beim Gesundheits- und beim Bauordnungsamt. Dein Steuerberater wird wohl eine Steuernummer beantragen, die ebenfalls auf der Rechnung anzugeben ist. Die ärztl. Gebührenordnung ist für uns Heilmittelerbringer uninteressant, da Privatpreise ohnehin selbst und unterschiedlich zu kalkulieren sind.
Sonnige Grüße!
Stefanie
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habt vielen Dank für Eure Antworten! Sie waren sehr hilfreich, vor allem, die von therapeutin und ali!
Sonnige Grüße!
Stefanie
solange nix passiert , ist alles gut......
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Alfred Kramer schrieb:
Man sollte sich auch bewusst sein , daß solche Anwendungen auf privater Basis nicht durch Privathaftpflicht gedeckt sind. Ohne Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung geht man ein erhebliches Risiko ein, Wenn es nicht in eigenen Räumen statt findet, kann auch ein Vermieter recht empfindlich reagieren, wenn ein Teil gewerblich genutzt wird!
solange nix passiert , ist alles gut......
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