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in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
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Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
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kurze Frage: Als selbständiger Pt bzw Teil HP muss ich da zwei unterschiedliche
Briefbögen für die Rechnung haben?
Und auf eine HP Rechnung MUSS eine Diagnose oder gar ICD ?
Was muss ich für die HP Rechn noch beachten??
Viielen lieben Dank!!
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Problem beschreiben
AFri schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
kurze Frage: Als selbständiger Pt bzw Teil HP muss ich da zwei unterschiedliche
Briefbögen für die Rechnung haben?
Und auf eine HP Rechnung MUSS eine Diagnose oder gar ICD ?
Was muss ich für die HP Rechn noch beachten??
Viielen lieben Dank!!
wenn dein pat es bei einer privatkasse einreichen will solltest du ne diagnose drauf haben
ansonsten such dir ein kumpel der privat versichert ist und schreib mal ne probe rechnung die kasse wird dann schon sagen was sie wie anders haben will
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Bei Rechnugnsdruck kann ich jetzt auswählen, ob ich normal Rechnung oder HP-Rechnung will.
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TheStonie schrieb:
Ich hab bei Theorg einfach ein zweiter Rechnungsformular eingefügt. Da Theorg sowieso immer die Diagnose drin hat, habe ich einfach hinzugefügt an der entsprechenden Stelle: "Heilpraktikeren beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie".
Bei Rechnugnsdruck kann ich jetzt auswählen, ob ich normal Rechnung oder HP-Rechnung will.
Einstecken oder Geld zurücküberweisen und sagen das war alles nicht so gemeint??
Welche Private oder Kasse zahlt überhaupt für den Sektoral-HP ??
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Twiki schrieb:
Toller Tipp : Eine "Luftrechnung" schreiben und warten was die Private macht!? Und wenn die Kasse dann kommentarlos irrtümlicherweise zahlt?
Einstecken oder Geld zurücküberweisen und sagen das war alles nicht so gemeint??
Welche Private oder Kasse zahlt überhaupt für den Sektoral-HP ??
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paul849 schrieb:
Du musst mir mal mitteilen ob die Patienten die sg. Sektorale HP Rechnung erstattet bekommen haben. Lt. Aussagen der privaten Kassen werden diese Rechnungen nämlich nicht erstattet.
Hab die PKV Rezepte bisher ja ganz normal als PT abgerechnet,
jetzt fragt mich aber ein potentieller Selbstzahler, hab gesagt er soll mal seine Zusatz KV nach Erstattung Physio-HP fragen, hat er aber noch nicht gemacht.
Die Frage ist, ob ich tatsächlich (hab keine Praxissoftware) zwei versch. Briefbögen brauche, oder es reicht wenn ich auf meine PT-Briefbögen den Physio-HP handschriftlich vermerke oder so. Oder ich lass mir einen Physio-HP-Stempel machen...oderoderoder????!!
Und muss ich da wie Esra schreibt, 2 Firmen laufen lassen?!
@Udo: danke für den Tip, war bisher nur auf iPrax gestossen, die sind mir für mich alleine zu teuer...
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AFri schrieb:
Also das mit dem Kumpel spar ich mir mal....
Hab die PKV Rezepte bisher ja ganz normal als PT abgerechnet,
jetzt fragt mich aber ein potentieller Selbstzahler, hab gesagt er soll mal seine Zusatz KV nach Erstattung Physio-HP fragen, hat er aber noch nicht gemacht.
Die Frage ist, ob ich tatsächlich (hab keine Praxissoftware) zwei versch. Briefbögen brauche, oder es reicht wenn ich auf meine PT-Briefbögen den Physio-HP handschriftlich vermerke oder so. Oder ich lass mir einen Physio-HP-Stempel machen...oderoderoder????!!
Und muss ich da wie Esra schreibt, 2 Firmen laufen lassen?!
@Udo: danke für den Tip, war bisher nur auf iPrax gestossen, die sind mir für mich alleine zu teuer...
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Bernie schrieb:
Du trittst gegenüber deinen Pat. einmal als PT auf und einmal als HP (eingeschränkt). Damit beantwortet sich Deine Frage. :wink:
Wenn jemand zu Dir kommt und auf Rechnung massiert werden will, brauchst ja auch keine weitere Firma aufmachen.
Aber gut dass das Thema mal angeschnitten wurde, ich frag mal meinen Steuerberater. Der kennt sich aus weil er viele Physio´s und auch HP´s unter seinen Klienten hat.
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Mikey schrieb:
Ich weiß jetzt natürlich auch nicht genau, aber ich trete doch IMMER als Physio auf und mache auch die gleiche Tätigkeit. Nur einmal ohne Rezept und einmal mit.
Wenn jemand zu Dir kommt und auf Rechnung massiert werden will, brauchst ja auch keine weitere Firma aufmachen.
Aber gut dass das Thema mal angeschnitten wurde, ich frag mal meinen Steuerberater. Der kennt sich aus weil er viele Physio´s und auch HP´s unter seinen Klienten hat.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tatsächlich handelt es sich beim HP um ein separater und selbständiger Beruf. Somit arbeitest du das eine Mal (auf ärztliche Verordnung) als PT. Im anderen Fall arbeitest du nicht als PT sondern als HP. Ist dir das bei der Rechtskunde nicht beigebracht?
Die Differenzierung vollwertiger HP oder sektoraler HP ist als hier sehr wichtig.
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DoNo schrieb:
Beim HP handelt es sich um einen eigenständigen Beruf, aber beim Physio-HP nicht, da bin ich immer noch Physio als Beruf und nichts anderes.
Die Differenzierung vollwertiger HP oder sektoraler HP ist als hier sehr wichtig.
Zur Klarstellung: einerseits übst du den Beruf des PT aus und bist dabei u.a. auf ärztliche Anordnung tätig. Andererseits übst du den Beruf des HP - begrenzt auf dem Gebiet der Physiotherapie - aus. Das sind rechtlich 2 paar Schuhe und hat zum Teil weitreichende Konsequenzen, z.B. haftungsrechtlich oder im Bezug auf Patientenaufklärung/Dokumentation.
[bearbeitet am 18.05.13 19:36]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Das ist falsch, gemäß das entsprechende Urteil des BVG handelt es sich auch beim sektoralen HP um ein eigenständiger Beruf (besser: Tätigkeit). Genau diese Rechtsauffassung (u.a.) hat der sektoralen HP erst möglich gemacht.
Zur Klarstellung: einerseits übst du den Beruf des PT aus und bist dabei u.a. auf ärztliche Anordnung tätig. Andererseits übst du den Beruf des HP - begrenzt auf dem Gebiet der Physiotherapie - aus. Das sind rechtlich 2 paar Schuhe und hat zum Teil weitreichende Konsequenzen, z.B. haftungsrechtlich oder im Bezug auf Patientenaufklärung/Dokumentation.
[bearbeitet am 18.05.13 19:36]
Der Physio-HP ist ein HEILPRAKTIKER beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie.
So viel sollte jetzt nach den Jahren eigentlich jeder verstanden haben, aber primär geht es wohl nicht um Verstehen sondern um Verstehen-Wollen.
MikeS
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MikeS schrieb:
Tja das hätten viele -Du offensichtlich auch- gerne, allen voran natürlich die ganzen HPler und HP-Verbände. Wie Lars bereits erläutert hat ist dem aber nicht so.
Der Physio-HP ist ein HEILPRAKTIKER beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie.
So viel sollte jetzt nach den Jahren eigentlich jeder verstanden haben, aber primär geht es wohl nicht um Verstehen sondern um Verstehen-Wollen.
MikeS
Natürlich sind es rechtlich zwei paar Schuhe, ob ich auf Rezept oder ohne Rezept behandele, aber für den sektoralen HP muss ich immer auch Physio sein.
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DoNo schrieb:
Hast Du dieses Urteil irgendwo greifbar?
Natürlich sind es rechtlich zwei paar Schuhe, ob ich auf Rezept oder ohne Rezept behandele, aber für den sektoralen HP muss ich immer auch Physio sein.
wo steht dat ?
wenn Du die Prüfer überzeigen kannst, dass Du keine Gefahr für die Volksgesundheit bist, brauchste glaub ich nicht mal Physiotherapeut sein..
hier mal für sachsen die Vorausetzungen:
Voraussetzungen
Der oder die Antragstellende
hat das 25. Lebensjahr vollendet
hat seinen / ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen
hat mindestens die Hauptschule abgeschlossen oder kann eine vergleichbare Ausbildung nachweisen
ist sittlich zuverlässig und es liegen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen vor
ist zur Ausübung des Berufs des Heilpraktikers in gesundheitlicher Hinsicht geeignet
schließt die Kenntnisüberprüfung erfolgreich ab (in bestimmten Fällen kann von der Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden)
Schon mal vom HP für Psychotherapie gehört.....da is ähnlich ?!
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ali schrieb:
wieso...?
wo steht dat ?
wenn Du die Prüfer überzeigen kannst, dass Du keine Gefahr für die Volksgesundheit bist, brauchste glaub ich nicht mal Physiotherapeut sein..
hier mal für sachsen die Vorausetzungen:
Voraussetzungen
Der oder die Antragstellende
hat das 25. Lebensjahr vollendet
hat seinen / ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen
hat mindestens die Hauptschule abgeschlossen oder kann eine vergleichbare Ausbildung nachweisen
ist sittlich zuverlässig und es liegen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen vor
ist zur Ausübung des Berufs des Heilpraktikers in gesundheitlicher Hinsicht geeignet
schließt die Kenntnisüberprüfung erfolgreich ab (in bestimmten Fällen kann von der Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden)
Schon mal vom HP für Psychotherapie gehört.....da is ähnlich ?!
[bearbeitet am 17.05.13 22:13]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Sorry, aber wieder falsch. Den sektoralen HP kann man auf vielen Gebiete beantragen, nicht nur PT.
[bearbeitet am 17.05.13 22:13]
Oder die Dame aus Berlin, welche aufgrund ihre Sehbehinderung eine HP-Zulassung begrenzt auf die ihr körperlich mögliche Heilmethoden vor Gericht erstritten hat.
Oder der Kollege der gerade versucht den HP begrenzt auf dem Gebiet der Physiotherapie UND Osteopathie durchzuboxen.
[bearbeitet am 17.05.13 22:23]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Yep, oder der sektoralen HP für Logo oder Ergo (die Welle läuft auch gerade an).
Oder die Dame aus Berlin, welche aufgrund ihre Sehbehinderung eine HP-Zulassung begrenzt auf die ihr körperlich mögliche Heilmethoden vor Gericht erstritten hat.
Oder der Kollege der gerade versucht den HP begrenzt auf dem Gebiet der Physiotherapie UND Osteopathie durchzuboxen.
[bearbeitet am 17.05.13 22:23]
Ansonsten ermöglicht der HP Physio (oder welches Gebiet auch immer) nur das eigenständige Arbeiten im jeweiligen Beruf, aber es führt nicht zu einem neuen heilkundlichen Beruf.
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DoNo schrieb:
Vielleicht liegt es auch daran, dass es von Bundesland zu Bundesland anders geregelt ist. Bei manchen braucht man Berufserfahrung als Physio und kann dann ohne Überprüfung HP Physio werden, bei anderen schriftliche und mündliche Prüfung, bei anderen nur mündliche, bei anderen nen Lehrgang vorher mit Berufs- und Gesetzeskunde,... und bei einigen übrigens auch den Nachweis der abgeschlossenen Physio-Ausbildung in Form einer beglaubigten Kopie der Berufsurkunde. Wenn das allerdings nicht überall gefordert wird, dann kann natürlich auch jemand ohne abgeschlossene Physio-Ausbildung HP Physio werden und könnte somit in diesem Berufsfeld arbeiten, ohne Physio zu sein.
Ansonsten ermöglicht der HP Physio (oder welches Gebiet auch immer) nur das eigenständige Arbeiten im jeweiligen Beruf, aber es führt nicht zu einem neuen heilkundlichen Beruf.
ich kann nur den Satz von MikeS wiederholen und bestätigen:
>>So viel sollte jetzt nach den Jahren eigentlich jeder verstanden haben, aber primär geht es wohl nicht um Verstehen sondern um Verstehen-Wollen.<<
"Pfrohe" Pfingsten :blush:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo DoNo,
ich kann nur den Satz von MikeS wiederholen und bestätigen:
>>So viel sollte jetzt nach den Jahren eigentlich jeder verstanden haben, aber primär geht es wohl nicht um Verstehen sondern um Verstehen-Wollen.<<
"Pfrohe" Pfingsten :blush:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
:kissing_closed_eyes:
MikeS
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MikeS schrieb:
Nur weil Du in diesem Beitrag mehr Worte verwendet hast, wird der Inhalt nicht richtiger - er ist grottenfalsch. Aber ich denke das weisst Du ganz genau ...
:kissing_closed_eyes:
MikeS
Kollegiale grüße
Oli PT HP Osteo
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os 108 schrieb:
Um den sektoralen zu erhalten bedarf es ei enttäuscht bestehenden Reglementierungen Beruf. Es wird kein neuer Beruf geschaffen. Daher gibt es kein und wird es kein Sektoren osteopathen geben. Da dieser weder Reglementierung ist noch ein eigenständiger Beruf darstellen. Es muss ein bereits bestehender Beruf existieren und es wird kein neuer Hilferuf damit geschaffen. Somit hat Do no nicht unrecht. Das ist aktuelle Gesetzeslage.
Kollegiale grüße
Oli PT HP Osteo
hast Du den Physio-HP?
Und wie teilst Du das dann auf?
Habe keinen Rechtskunde-Unterricht gehabt, da ich in Rheinland-Pfalz nur
meine Berufsurkunde einreichen musste um die HP-Urkunde zu bekommen.
Und wenn ich richtig informiert bin, kann ein Physio, der Voll-HP ist, nicht beide Berufe in EINER Praxis ausüben- das trifft hier hoffentlich NICHT zu, wär ja noch schöner....
Schöne Pfingsten!
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AFri schrieb:
Hallo Lars,
hast Du den Physio-HP?
Und wie teilst Du das dann auf?
Habe keinen Rechtskunde-Unterricht gehabt, da ich in Rheinland-Pfalz nur
meine Berufsurkunde einreichen musste um die HP-Urkunde zu bekommen.
Und wenn ich richtig informiert bin, kann ein Physio, der Voll-HP ist, nicht beide Berufe in EINER Praxis ausüben- das trifft hier hoffentlich NICHT zu, wär ja noch schöner....
Schöne Pfingsten!
Als HP braucht man im Übrigen gar keine Ausbildung. Das HPG stellt lediglich sicher, dass man keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Daher kann juristisch ein sektoraler HP-Zulassung durchaus auch auf dem Kombigebiet PT/Osteo ausgesprochen werden. Das es dazu, wie in eine Reihe von andere Fälle erst mal wieder Klärung vor einem Gericht geben wird, ist eigentlich, angesichts der höchstrichterlichen Rechtssprechung, nur ein ärgerliches Zwischenspiel.
[bearbeitet am 18.05.13 15:21]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Als HP braucht man im Übrigen gar keine Ausbildung. Das HPG stellt lediglich sicher, dass man keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Daher kann juristisch ein sektoraler HP-Zulassung durchaus auch auf dem Kombigebiet PT/Osteo ausgesprochen werden. Das es dazu, wie in eine Reihe von andere Fälle erst mal wieder Klärung vor einem Gericht geben wird, ist eigentlich, angesichts der höchstrichterlichen Rechtssprechung, nur ein ärgerliches Zwischenspiel.
[bearbeitet am 18.05.13 15:21]
http://www.physio.de/forum/abrechnung/abrechnung-physio-hp/8/154120/154195
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Seufz.
http://www.physio.de/forum/abrechnung/abrechnung-physio-hp/8/154120/154195
Hier liegt es anders als beim voll HP.
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os 108 schrieb:
Falsch. Es muss beim sektoralen ein dementsprechender Beruf vorliegen.
Hier liegt es anders als beim voll HP.
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os 108 schrieb:
Daher kein HP Osteo. Lars, bitte, vehements macht halbwissen nicht zur Wahrheit.
Ich zitiere aus dem entsprechenden BVG-Urteil:
..... Eine uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis mit der Folge einer umfassenden Kenntnisüberprüfung ist zum Schutz der Volksgesundheit nicht erforderlich, wenn ein Antragsteller die Heilkunde nur auf einem abgrenzbaren Gebiet oder nur eine eindeutig umrissene Therapieform ausüben möchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1994 - 1 BvR 1016/89 -, n.v. Beschlussabdruck S. 7 ff.). ....
Bei der Osteopathie handelt es sich u.a. laut Definition der WHO doch wohl um ein abgrenzbares Gebiet (oder vielleicht gar eine eindeutige Therapieform?) im Sinne des BVG-Urteils, oder? Das Osteopathen derzeit üblicherweise den Voll-HP beantragen, entstammt eher den Ansichten vorabgehend an der BVG-Rechtssprechung aus 2008. Das hat sich jedoch eben durch dieses Urteil grundlegend geändert.
Außerdem habe ich das Beispiel eines Kollegen angeführt, der die HP-Zulassung begrenzt auf dem Kombi-Gebiet der PT UND Osteo begehrt.
Überlassen wir das Thema daher lieber weiter den Juristen, Klarheit wird da in den jetzt laufenden Prozesse entstehen.
[bearbeitet am 18.05.13 19:05]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tut mir leid, das Halbwissen scheint doch eher auf deine Seite zu liegen. Oder wie war das auch wieder mit den Kollegen, die hoch und heilig davon überzeugt waren, das man zur selbständigen Ausübung der PT, entweder gar kein HP-Zulassung brauchte oder aber im Gegenzug, den vollen HP???
Ich zitiere aus dem entsprechenden BVG-Urteil:
..... Eine uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis mit der Folge einer umfassenden Kenntnisüberprüfung ist zum Schutz der Volksgesundheit nicht erforderlich, wenn ein Antragsteller die Heilkunde nur auf einem abgrenzbaren Gebiet oder nur eine eindeutig umrissene Therapieform ausüben möchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1994 - 1 BvR 1016/89 -, n.v. Beschlussabdruck S. 7 ff.). ....
Bei der Osteopathie handelt es sich u.a. laut Definition der WHO doch wohl um ein abgrenzbares Gebiet (oder vielleicht gar eine eindeutige Therapieform?) im Sinne des BVG-Urteils, oder? Das Osteopathen derzeit üblicherweise den Voll-HP beantragen, entstammt eher den Ansichten vorabgehend an der BVG-Rechtssprechung aus 2008. Das hat sich jedoch eben durch dieses Urteil grundlegend geändert.
Außerdem habe ich das Beispiel eines Kollegen angeführt, der die HP-Zulassung begrenzt auf dem Kombi-Gebiet der PT UND Osteo begehrt.
Überlassen wir das Thema daher lieber weiter den Juristen, Klarheit wird da in den jetzt laufenden Prozesse entstehen.
[bearbeitet am 18.05.13 19:05]
Nana, wenn da die Behörden nicht mal grundlegend gegen das BVG-Urteil verstoßen haben??? Jemanden könnte jetzt vielleicht erwägen dein sektoraler HP-Zulassung in Frage zu stellen. *großes freundliches Grinsen*
[Zitat]
..... Aus alledem ergibt sich für den Regelfall ein bestimmter Zuschnitt der Kenntnisüberprüfung bei ausgebildeten Physiotherapeuten, die auf ihrem Gebiet eigenverantwortlich tätig werden wollen. Der jeweilige Antragsteller muss nachweisen, dass er ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen besitzt und ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder hat. Außerdem sind Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde nachzuweisen. ....
Aber, warum sollte man beide Berufe nicht in einer Praxis ausüben dürfen? Praktiziert mein Kompagnon (PT/Voll-HP) schon seit 1991 so. :smile: Inzwischen haben wir auch schon seit einige Jahren ein angestellter PT/Voll-HP und eben ich als sekt. HP.
Das einzige Problem kann u.U. die Abgrenzung zur GKV-Zulassung (wenn du ein Einmann/frau-Praxis betreibst) darstellen. Das wiederum ist aber eine Frage der richtigen Interpretation der Rahmenverträge und der damit einhergehenden Praxisorganisation. Jedoch schützt das GG auch dich hier gegen ein Totalverbot.
[bearbeitet am 18.05.13 14:28]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
>>Habe keinen Rechtskunde-Unterricht gehabt, da ich in Rheinland-Pfalz nur meine Berufsurkunde einreichen musste um die HP-Urkunde zu bekommen.<<
Nana, wenn da die Behörden nicht mal grundlegend gegen das BVG-Urteil verstoßen haben??? Jemanden könnte jetzt vielleicht erwägen dein sektoraler HP-Zulassung in Frage zu stellen. *großes freundliches Grinsen*
[Zitat]
..... Aus alledem ergibt sich für den Regelfall ein bestimmter Zuschnitt der Kenntnisüberprüfung bei ausgebildeten Physiotherapeuten, die auf ihrem Gebiet eigenverantwortlich tätig werden wollen. Der jeweilige Antragsteller muss nachweisen, dass er ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen besitzt und ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder hat. Außerdem sind Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde nachzuweisen. ....
Aber, warum sollte man beide Berufe nicht in einer Praxis ausüben dürfen? Praktiziert mein Kompagnon (PT/Voll-HP) schon seit 1991 so. :smile: Inzwischen haben wir auch schon seit einige Jahren ein angestellter PT/Voll-HP und eben ich als sekt. HP.
Das einzige Problem kann u.U. die Abgrenzung zur GKV-Zulassung (wenn du ein Einmann/frau-Praxis betreibst) darstellen. Das wiederum ist aber eine Frage der richtigen Interpretation der Rahmenverträge und der damit einhergehenden Praxisorganisation. Jedoch schützt das GG auch dich hier gegen ein Totalverbot.
[bearbeitet am 18.05.13 14:28]
Also las es lieber, Lieber Lars bei solchen Themen mitzureden.
Halbwissen und halbverstand tun niemals Wahrheit kund...
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os 108 schrieb:
Was die who als Definition vorgibt ist sehr egal. Die who kann keine berufe erstellen. Hier gilt deutsches Recht und da gibt es den osteopathen als Beruf nicht, nur die osteopathie als heilkunde, für HP's und Ärzte. Da brauch man keinen Anwalt dafür um das zu verstehen, nur Sachverstand und Verstand halt.
Also las es lieber, Lieber Lars bei solchen Themen mitzureden.
Halbwissen und halbverstand tun niemals Wahrheit kund...
wo steht, dass es für einen Teil HP einen Beruf braucht ? Es geht um einen beschränkten Bereich der Heilkunde, dass hat Lars doch nun hinlänglich deutlich gemacht.....?!
Der einzige Unterschied zwischen TeilHP (im Moment Psycho- und Physio) VollHP ist der, dass letzter alles (im gesetzlichen Rahmen) heilen und behandeln darf....
[bearbeitet am 18.05.13 18:17]
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ali schrieb:
hey os,
wo steht, dass es für einen Teil HP einen Beruf braucht ? Es geht um einen beschränkten Bereich der Heilkunde, dass hat Lars doch nun hinlänglich deutlich gemacht.....?!
Der einzige Unterschied zwischen TeilHP (im Moment Psycho- und Physio) VollHP ist der, dass letzter alles (im gesetzlichen Rahmen) heilen und behandeln darf....
[bearbeitet am 18.05.13 18:17]
frohe Pfingsten
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....Überheblichkeit ist auch kein Beruf, sondern eine Eigenschaft, die einige aber als Gesetz ansehen....lieber os ..
frohe Pfingsten
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ich verschwinden und lasse euch lieben in eurer eigenen Welt weiterspielen.
Und lasst euch von den anderen ja nichts erzählen, die Erde ist und bleibt eine Scheibe.
Küßchen ihr süßen rabaucken.
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os 108 schrieb:
Tut mir leid mein Fehler , ich hätte nicht davon ausgehen dürfen, hier intelligentes Leben anzutreffen.
Ich verschwinden und lasse euch lieben in eurer eigenen Welt weiterspielen.
Und lasst euch von den anderen ja nichts erzählen, die Erde ist und bleibt eine Scheibe.
Küßchen ihr süßen rabaucken.
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Muskelfreak schrieb:
....und welches "Stöffchen" nimmst Du :tired_face:
MikeS
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MikeS schrieb:
Na endlich ... ich hoffe dass Du zu diesem Versprechen auch stehst und nie wieder auftauchst ...
MikeS
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Esra Luise schrieb:
aufjeden fall zwei verschiedene briefköpfe sind ja auch zwei verschiedene firmen
wenn dein pat es bei einer privatkasse einreichen will solltest du ne diagnose drauf haben
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vg
Udo
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Udo schrieb:
Hi AMi,
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vg
Udo
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