Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
kann mir jemand sagen wie ich einen Beihilfepatienten abrechne, der noch im Dezember 2018 ein Rezept gebracht und auch 2 Mal 2018 behandelt wurde, die restlichen 8 Mal aber 2019 (also nach Erhöhung der Beihilfesätze). Kann ich für die 8 Mal in 2019 den neuen Beihilfesatz berechnen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
kann mir jemand sagen wie ich einen Beihilfepatienten abrechne, der noch im Dezember 2018 ein Rezept gebracht und auch 2 Mal 2018 behandelt wurde, die restlichen 8 Mal aber 2019 (also nach Erhöhung der Beihilfesätze). Kann ich für die 8 Mal in 2019 den neuen Beihilfesatz berechnen?
Du rechnest den nach deiner Preisliste für PP ab!!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Ächt jetzt????
Du rechnest den nach deiner Preisliste für PP ab!!!!
Hallo,
kann mir jemand sagen wie ich einen Beihilfepatienten abrechne, der noch im Dezember 2018 ein Rezept gebracht und auch 2 Mal 2018 behandelt wurde, die restlichen 8 Mal aber 2019 (also nach Erhöhung der Beihilfesätze). Kann ich für die 8 Mal in 2019 den neuen Beihilfesatz berechnen?
Ich fasse es echt nicht, dass jemand, der eine eigene Praxis betreibt, eine solche Frage stellt! :confused: Andererseits sind es genau diese PI, die einen Großteil der Schuld daran tragen, dass es vielen Physios wirtschaftlich noch immer so schlecht geht. :rage:
Bleibt nur zu hoffen, dass in dieser Praxis keine Angestellten beschäftigt werden, die diese betriebswirtschaftliche Inkompetenz auch noch ausbaden müssen! :point_up:
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
therapeutin schrieb:
nach Beihilfe abzurechnen ist halt der "einfache" Weg,weil wir ja auch wissen das die Mehrheit der PI eigentlich nie "Selbstständig" sein wollten,sondern nur den Pat. helfen und ihnen der Satz "Sie haben mir wirklich geholfen" viel wichtiger war. Leider trifft es am meißten bei den PI Frauen zu,leider deshalb,weil man es an mir sehen kann, dass man auch als Frau einen Arsch in der Hose haben kann :smile:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 21:12:
Hallo,
kann mir jemand sagen wie ich einen Beihilfepatienten abrechne, der noch im Dezember 2018 ein Rezept gebracht und auch 2 Mal 2018 behandelt wurde, die restlichen 8 Mal aber 2019 (also nach Erhöhung der Beihilfesätze). Kann ich für die 8 Mal in 2019 den neuen Beihilfesatz berechnen?
Ich fasse es echt nicht, dass jemand, der eine eigene Praxis betreibt, eine solche Frage stellt! :confused: Andererseits sind es genau diese PI, die einen Großteil der Schuld daran tragen, dass es vielen Physios wirtschaftlich noch immer so schlecht geht. :rage:
Bleibt nur zu hoffen, dass in dieser Praxis keine Angestellten beschäftigt werden, die diese betriebswirtschaftliche Inkompetenz auch noch ausbaden müssen! :point_up:
Hallo,
kann mir jemand sagen wie ich einen Beihilfepatienten abrechne, der noch im Dezember 2018 ein Rezept gebracht und auch 2 Mal 2018 behandelt wurde, die restlichen 8 Mal aber 2019 (also nach Erhöhung der Beihilfesätze). Kann ich für die 8 Mal in 2019 den neuen Beihilfesatz berechnen?
Was ist ein "Beihilfepatiente"? Das hab ich ja noch nie gehört.
Jeder der kein GKV-RZ bringt, bekommt automatisch meine Privatpreise in Rechnung gestellt.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Nehmt ihr solche Fragen von AT wirklich noch ernst?
Nehmt ihr solche Fragen von AT wirklich noch ernst?
Ich fürchte man muss das . Ich habe schon in vielen Praxen gearbeitet. Und ich habe schon viel erlebt. Sehr viel!!!!
Ich könnte Bücher schreiben die keiner lesen will . Von massiven kassenbetrug bis völliger Inkompetenz. Alles dabei. Praxen die nicht in der Lage sind Rechnungen mit laufender Nummer zu schreiben und wo wöchentlich das Kassenbuch nicht stimmt .
Praxen wo man bei zwei Chefinen Angestellt ist und am Ende des Monats musste man strichzettel abgeben wie viel Einheiten von was man für wen behandelt hat...,
Ich kenne auch viele Praxen wo privat und Beihilfe Patienten verschiedene Preise zahlen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
Susulo schrieb am 8.4.19 07:40:
Nehmt ihr solche Fragen von AT wirklich noch ernst?
Ich fürchte man muss das . Ich habe schon in vielen Praxen gearbeitet. Und ich habe schon viel erlebt. Sehr viel!!!!
Ich könnte Bücher schreiben die keiner lesen will . Von massiven kassenbetrug bis völliger Inkompetenz. Alles dabei. Praxen die nicht in der Lage sind Rechnungen mit laufender Nummer zu schreiben und wo wöchentlich das Kassenbuch nicht stimmt .
Praxen wo man bei zwei Chefinen Angestellt ist und am Ende des Monats musste man strichzettel abgeben wie viel Einheiten von was man für wen behandelt hat...,
Ich kenne auch viele Praxen wo privat und Beihilfe Patienten verschiedene Preise zahlen.
Warum wollen denn die Berliner Lehrer unbedingt "verbeamtet" werden?
Aber jetzt gehen ja viele Staatsdiener in die GKV das wird bestimmt lustig, ob der Dr. weiterhin so verordnet, oder fallen Sie aus dem Regress etwa über SONDERREGELUNG raus?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Norbert Meyer schrieb:
Der Begriff BEIHILFE wird falsch interpretiert, von beiden Seiten aber und genau das ist und bleibt wohl für immer das Problem!
Warum wollen denn die Berliner Lehrer unbedingt "verbeamtet" werden?
Aber jetzt gehen ja viele Staatsdiener in die GKV das wird bestimmt lustig, ob der Dr. weiterhin so verordnet, oder fallen Sie aus dem Regress etwa über SONDERREGELUNG raus?
Nehmt ihr solche Fragen von AT wirklich noch ernst?
Warum nicht? Diese Spiegeln das Wissen vieler PI :(
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Susulo schrieb am 8.4.19 07:40:
Nehmt ihr solche Fragen von AT wirklich noch ernst?
Warum nicht? Diese Spiegeln das Wissen vieler PI :(
Nehmt ihr solche Fragen von AT wirklich noch ernst?
Warum nicht? Diese Spiegeln das Wissen vieler PI :(
Mag sein.
Ich schreibe meine Frage aus einem andern Grund: solche "Beihilfe-Fragen" werden gefühlt jede Woche mindestens 1 mal gestellt. Kann es ernsthaft sein, dass sich jede Woche hier irgendjemand neu registriert, nur um diese Frage loszuwerden und hat all die 1000 Fragen und Antworten, die es zu dem Thema hier gibt noch niemals gelesen / gehört / gesehen? Das erscheint mir einfach unglaubwürdig.
Aus diesem Grund kann ich es nicht ernst nehmen oder ich kann AT nur empfehlen unter dem Stichwort "suchen" das Wort "Beihilfe" einzugeben. Dann kommen da schon gaaaaaaaaanz viele Infos.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Tempelritter schrieb am 8.4.19 08:14:
Susulo schrieb am 8.4.19 07:40:
Nehmt ihr solche Fragen von AT wirklich noch ernst?
Warum nicht? Diese Spiegeln das Wissen vieler PI :(
Mag sein.
Ich schreibe meine Frage aus einem andern Grund: solche "Beihilfe-Fragen" werden gefühlt jede Woche mindestens 1 mal gestellt. Kann es ernsthaft sein, dass sich jede Woche hier irgendjemand neu registriert, nur um diese Frage loszuwerden und hat all die 1000 Fragen und Antworten, die es zu dem Thema hier gibt noch niemals gelesen / gehört / gesehen? Das erscheint mir einfach unglaubwürdig.
Aus diesem Grund kann ich es nicht ernst nehmen oder ich kann AT nur empfehlen unter dem Stichwort "suchen" das Wort "Beihilfe" einzugeben. Dann kommen da schon gaaaaaaaaanz viele Infos.
Nehmt ihr solche Fragen von AT wirklich noch ernst?
Warum nicht? Diese Spiegeln das Wissen vieler PI :(
Mag sein.
Ich schreibe meine Frage aus einem andern Grund: solche "Beihilfe-Fragen" werden gefühlt jede Woche mindestens 1 mal gestellt. Kann es ernsthaft sein, dass sich jede Woche hier irgendjemand neu registriert, nur um diese Frage loszuwerden und hat all die 1000 Fragen und Antworten, die es zu dem Thema hier gibt noch niemals gelesen / gehört / gesehen? Das erscheint mir einfach unglaubwürdig.
Aus diesem Grund kann ich es nicht ernst nehmen oder ich kann AT nur empfehlen unter dem Stichwort "suchen" das Wort "Beihilfe" einzugeben. Dann kommen da schon gaaaaaaaaanz viele Infos.
Ohhhhh doch!
Ich erlebe da auch grade einige Physioabgründe.
Zu der Blödheit kommt oft noch Faulheit dazu!
Noch schlimmer ist aber, dass sie nichts von ihrer Blödheit und Faulheit ahnen!!!
Das erlebe ich hier im Forum, am PI Stammtisch (obwohl die schon eher zu den gescheiten gehören) und zur Zeit in Wirtschaftsseminaren für PI.
Das ist kaum auszuhalten, was da so kommt.
Wie oben erwähnt gibt es von Kassenbetrug über AN Ausbeute, Finanzamt bescheißen und Ehepartner betrügen alle Abgründe.
Ich bin echt am Überlegen, das wieder aufzugeben!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Susulo schrieb am 8.4.19 08:19:
Tempelritter schrieb am 8.4.19 08:14:
Susulo schrieb am 8.4.19 07:40:
Nehmt ihr solche Fragen von AT wirklich noch ernst?
Warum nicht? Diese Spiegeln das Wissen vieler PI :(
Mag sein.
Ich schreibe meine Frage aus einem andern Grund: solche "Beihilfe-Fragen" werden gefühlt jede Woche mindestens 1 mal gestellt. Kann es ernsthaft sein, dass sich jede Woche hier irgendjemand neu registriert, nur um diese Frage loszuwerden und hat all die 1000 Fragen und Antworten, die es zu dem Thema hier gibt noch niemals gelesen / gehört / gesehen? Das erscheint mir einfach unglaubwürdig.
Aus diesem Grund kann ich es nicht ernst nehmen oder ich kann AT nur empfehlen unter dem Stichwort "suchen" das Wort "Beihilfe" einzugeben. Dann kommen da schon gaaaaaaaaanz viele Infos.
Ohhhhh doch!
Ich erlebe da auch grade einige Physioabgründe.
Zu der Blödheit kommt oft noch Faulheit dazu!
Noch schlimmer ist aber, dass sie nichts von ihrer Blödheit und Faulheit ahnen!!!
Das erlebe ich hier im Forum, am PI Stammtisch (obwohl die schon eher zu den gescheiten gehören) und zur Zeit in Wirtschaftsseminaren für PI.
Das ist kaum auszuhalten, was da so kommt.
Wie oben erwähnt gibt es von Kassenbetrug über AN Ausbeute, Finanzamt bescheißen und Ehepartner betrügen alle Abgründe.
Ich bin echt am Überlegen, das wieder aufzugeben!
Nehmt ihr solche Fragen von AT wirklich noch ernst?
Ja.
Ich nehme diese Fragen immer wieder ernst. Spätestens alle zwei Wochen auf´s Neue.
Kommentiere dies aber nicht mehr regelmäßig.
Jedenfalls bekunden diese inflationären Fragen über Beihilfe und deren Verbindlichkeit bezüglich der aus der Selbständigkeit sich ergebenden, angemessenen Preisgestaltung, die betriebswirtschaftliche Kompetenz des Großteiles der Therapeut*innengemeinschaft...
Ich gönne aber den Obrigkeitshörigen und aus eigenem Antrieb Uninformierten die dadurch individuell recht übersichtlich geregelten, unzureichenden Einkommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LogoMijo schrieb:
Susulo schrieb am 8.4.19 07:40:
Nehmt ihr solche Fragen von AT wirklich noch ernst?
Ja.
Ich nehme diese Fragen immer wieder ernst. Spätestens alle zwei Wochen auf´s Neue.
Kommentiere dies aber nicht mehr regelmäßig.
Jedenfalls bekunden diese inflationären Fragen über Beihilfe und deren Verbindlichkeit bezüglich der aus der Selbständigkeit sich ergebenden, angemessenen Preisgestaltung, die betriebswirtschaftliche Kompetenz des Großteiles der Therapeut*innengemeinschaft...
Ich gönne aber den Obrigkeitshörigen und aus eigenem Antrieb Uninformierten die dadurch individuell recht übersichtlich geregelten, unzureichenden Einkommen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 21:12:
Hallo,
kann mir jemand sagen wie ich einen Beihilfepatienten abrechne, der noch im Dezember 2018 ein Rezept gebracht und auch 2 Mal 2018 behandelt wurde, die restlichen 8 Mal aber 2019 (also nach Erhöhung der Beihilfesätze). Kann ich für die 8 Mal in 2019 den neuen Beihilfesatz berechnen?
Was ist ein "Beihilfepatiente"? Das hab ich ja noch nie gehört.
Jeder der kein GKV-RZ bringt, bekommt automatisch meine Privatpreise in Rechnung gestellt.
Also, man macht einen Vertrag über seine Preise. Will man diese ändern, macht man einen neuen Vertrag mit definierter Wirkung, ab wann dieser gilt. So hat der Patient die Möglichkeit zuzustimmen oder abzulehnen. Der Zeitpunkt einer Änderung ist also frei verhandelbar und unabhängig von Leistungen der Beihilfe oder der jeweiligen PKV.
Sinnvoll und fair ist m. E. aber die laufende Verordnung nach dem alten Preis abzurechnen und weitere Verordnungen nach dem neuen Preis. Hier sollte man aber auch einen entsprechenden Vertrag über die Kosten machen.
Ob die Beihilfepreise angemessen sind muss jeder Praxisinhaber selbst entscheiden. Hängt von vielen Faktoren ab wie z. B. die Betriebskosten, die Auslastung, die Taktung, die Preise der Mitbewerber u. s. w..
Leute bleibt mal sachlich. Edeka regt sich auch nicht über die Aldi Preise auf...
Gefällt mir
Ich verstehe nicht warum nicht ein einziger diese Frage beantwortet aber trotzdem viele ihre Senf dazu geben.
Also, man macht einen Vertrag über seine Preise. Will man diese ändern, macht man einen neuen Vertrag mit definierter Wirkung, ab wann dieser gilt. So hat der Patient die Möglichkeit zuzustimmen oder abzulehnen. Der Zeitpunkt einer Änderung ist also frei verhandelbar und unabhängig von Leistungen der Beihilfe oder der jeweiligen PKV.
Sinnvoll und fair ist m. E. aber die laufende Verordnung nach dem alten Preis abzurechnen und weitere Verordnungen nach dem neuen Preis. Hier sollte man aber auch einen entsprechenden Vertrag über die Kosten machen.
Ob die Beihilfepreise angemessen sind muss jeder Praxisinhaber selbst entscheiden. Hängt von vielen Faktoren ab wie z. B. die Betriebskosten, die Auslastung, die Taktung, die Preise der Mitbewerber u. s. w..
Leute bleibt mal sachlich. Edeka regt sich auch nicht über die Aldi Preise auf...
Ich habe die Frage kurz und sachlich beantwortet!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Shakespeare schrieb am 9.4.19 19:57:
Ich verstehe nicht warum nicht ein einziger diese Frage beantwortet aber trotzdem viele ihre Senf dazu geben.
Also, man macht einen Vertrag über seine Preise. Will man diese ändern, macht man einen neuen Vertrag mit definierter Wirkung, ab wann dieser gilt. So hat der Patient die Möglichkeit zuzustimmen oder abzulehnen. Der Zeitpunkt einer Änderung ist also frei verhandelbar und unabhängig von Leistungen der Beihilfe oder der jeweiligen PKV.
Sinnvoll und fair ist m. E. aber die laufende Verordnung nach dem alten Preis abzurechnen und weitere Verordnungen nach dem neuen Preis. Hier sollte man aber auch einen entsprechenden Vertrag über die Kosten machen.
Ob die Beihilfepreise angemessen sind muss jeder Praxisinhaber selbst entscheiden. Hängt von vielen Faktoren ab wie z. B. die Betriebskosten, die Auslastung, die Taktung, die Preise der Mitbewerber u. s. w..
Leute bleibt mal sachlich. Edeka regt sich auch nicht über die Aldi Preise auf...
Ich habe die Frage kurz und sachlich beantwortet!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Ich verstehe nicht warum nicht ein einziger diese Frage beantwortet aber trotzdem viele ihre Senf dazu geben.
Also, man macht einen Vertrag über seine Preise. Will man diese ändern, macht man einen neuen Vertrag mit definierter Wirkung, ab wann dieser gilt. So hat der Patient die Möglichkeit zuzustimmen oder abzulehnen. Der Zeitpunkt einer Änderung ist also frei verhandelbar und unabhängig von Leistungen der Beihilfe oder der jeweiligen PKV.
Sinnvoll und fair ist m. E. aber die laufende Verordnung nach dem alten Preis abzurechnen und weitere Verordnungen nach dem neuen Preis. Hier sollte man aber auch einen entsprechenden Vertrag über die Kosten machen.
Ob die Beihilfepreise angemessen sind muss jeder Praxisinhaber selbst entscheiden. Hängt von vielen Faktoren ab wie z. B. die Betriebskosten, die Auslastung, die Taktung, die Preise der Mitbewerber u. s. w..
Leute bleibt mal sachlich. Edeka regt sich auch nicht über die Aldi Preise auf...
Mein Profilbild bearbeiten