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Wir bieten leistungsgerechte
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Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
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-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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Ich habe schon ein paar Rezepte MT abgerechnet, da es sich auch zum Teil um Folgeverordnungen gehandelt hat.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke für Euro Infos
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich als Praxisinhaber habe seit mehreren Jahren 2 Mitarbeiter mit manuelle Therapie Zertifikat. Beide Mitarbeiter arbeiten nun nicht mehr für mich. Da ich selber kein Manualtherapeut bin und bisher keinen neuen Mitarbeiter mit MT Zertifikat gefunden habe weiß ich nicht ob bzw bis wann ich die Patienten mit MT weiter abrechnen darf. Nach meinen Informationen darf man bis zu 3 Monaten Überbrückungszeit haben wenn kein neuer Manualtherapeut gefunden wird.
Ich habe schon ein paar Rezepte MT abgerechnet, da es sich auch zum Teil um Folgeverordnungen gehandelt hat.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke für Euro Infos
Keine MA mit MT, keine Rezeptannahme!
Wäre dann Abrechnungsbetrug.
streng genommen musst du dich bei der Kasse melden, wenn kein MA mit MT mehr da ist!
Also MA mit MT möglichst schnell suchen! oder selber machen....
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TheStonie schrieb:
gar nicht abrechnen!
Keine MA mit MT, keine Rezeptannahme!
Wäre dann Abrechnungsbetrug.
streng genommen musst du dich bei der Kasse melden, wenn kein MA mit MT mehr da ist!
Also MA mit MT möglichst schnell suchen! oder selber machen....
In deinem Fall: niemand !
Hier gibts nat. keine Überbrückungszeit............. :kissing_closed_eyes:
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Faulsack schrieb:
Ganz einfach: nur der, der das Zertifikat besitzt, kann ein Rezept annehmen, bzw. eine MT behandlung durchführen.
In deinem Fall: niemand !
Hier gibts nat. keine Überbrückungszeit............. :kissing_closed_eyes:
> Nach meinen Informationen darf man bis
> zu 3 Monaten Überbrückungszeit haben wenn kein neuer
> Manualtherapeut gefunden wird.
Quelle?
Bitte mit der exakten Textangabe, damit man das nachvollziehen kann.
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morpheus-06 schrieb:
das gibt es nicht, da die Zulassungserweiterungen immer an die Personen gebunden sind die das Zertifikat haben. Scheidet der/die Zertifikatsinhaber aus erlischt sofort die Abrechnungsberichtigung mit der GKV.
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M83Axel schrieb:
soweit ich weiß, darfst du private abrechnen, gesetzliche Pat. definitiv nicht!!! :point_up:
Aber mab hat ja "Informationen", die anscheinend etwas anderes besagen. Diese hätte ich gerne einmal konkret benannt bekommen.
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StefanP schrieb:
So ist es.
Aber mab hat ja "Informationen", die anscheinend etwas anderes besagen. Diese hätte ich gerne einmal konkret benannt bekommen.
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StefanP schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Nach meinen Informationen darf man bis
> zu 3 Monaten Überbrückungszeit haben wenn kein neuer
> Manualtherapeut gefunden wird.
Quelle?
Bitte mit der exakten Textangabe, damit man das nachvollziehen kann.
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