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Hamburg Alsterdorf

zu uns: ein junggebliebenes Team,
welches zusammen lachen kann
- Praxis unterteilt auf 2 Flächen,
ein großer heller Geräteraum, wo
Gruppenbehandlungen genauso wie
Fitnesskurse stattfinden
- auf der anderen Seite 4 Räume,
die modern ausgestattet sind
- eine Küche und Pausenraum
- Praxis angegliedert an die
Seniorenresidenz Alsterpark
- Kooperation mit der deutschen
Rheumaliga, dadurch
Gruppengymnastik im Bewegungsbad
möglich, genauso wie Fitnesskurse

Wir begleiten auch im pflegerisc...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Abrechnung Manuelle Therapie

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Neues Thema
Abrechnung Manuelle Therapie
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Anonymer Teilnehmer
20.04.2013 12:32
Ich als Praxisinhaber habe seit mehreren Jahren 2 Mitarbeiter mit manuelle Therapie Zertifikat. Beide Mitarbeiter arbeiten nun nicht mehr für mich. Da ich selber kein Manualtherapeut bin und bisher keinen neuen Mitarbeiter mit MT Zertifikat gefunden habe weiß ich nicht ob bzw bis wann ich die Patienten mit MT weiter abrechnen darf. Nach meinen Informationen darf man bis zu 3 Monaten Überbrückungszeit haben wenn kein neuer Manualtherapeut gefunden wird.
Ich habe schon ein paar Rezepte MT abgerechnet, da es sich auch zum Teil um Folgeverordnungen gehandelt hat.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke für Euro Infos
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Ich als Praxisinhaber habe seit mehreren Jahren 2 Mitarbeiter mit manuelle Therapie Zertifikat. Beide Mitarbeiter arbeiten nun nicht mehr für mich. Da ich selber kein Manualtherapeut bin und bisher keinen neuen Mitarbeiter mit MT Zertifikat gefunden habe weiß ich nicht ob bzw bis wann ich die Patienten mit MT weiter abrechnen darf. Nach meinen Informationen darf man bis zu 3 Monaten Überbrückungszeit haben wenn kein neuer Manualtherapeut gefunden wird. Ich habe schon ein paar Rezepte MT abgerechnet, da es sich auch zum Teil um Folgeverordnungen gehandelt hat. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Danke für Euro Infos
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich als Praxisinhaber habe seit mehreren Jahren 2 Mitarbeiter mit manuelle Therapie Zertifikat. Beide Mitarbeiter arbeiten nun nicht mehr für mich. Da ich selber kein Manualtherapeut bin und bisher keinen neuen Mitarbeiter mit MT Zertifikat gefunden habe weiß ich nicht ob bzw bis wann ich die Patienten mit MT weiter abrechnen darf. Nach meinen Informationen darf man bis zu 3 Monaten Überbrückungszeit haben wenn kein neuer Manualtherapeut gefunden wird.
Ich habe schon ein paar Rezepte MT abgerechnet, da es sich auch zum Teil um Folgeverordnungen gehandelt hat.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke für Euro Infos

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TheStonie
20.04.2013 14:19
gar nicht abrechnen!
Keine MA mit MT, keine Rezeptannahme!
Wäre dann Abrechnungsbetrug.
streng genommen musst du dich bei der Kasse melden, wenn kein MA mit MT mehr da ist!
Also MA mit MT möglichst schnell suchen! oder selber machen....
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• alexander oberst
gar nicht abrechnen! Keine MA mit MT, keine Rezeptannahme! Wäre dann Abrechnungsbetrug. streng genommen musst du dich bei der Kasse melden, wenn kein MA mit MT mehr da ist! Also MA mit MT möglichst schnell suchen! oder selber machen....
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TheStonie schrieb:

gar nicht abrechnen!
Keine MA mit MT, keine Rezeptannahme!
Wäre dann Abrechnungsbetrug.
streng genommen musst du dich bei der Kasse melden, wenn kein MA mit MT mehr da ist!
Also MA mit MT möglichst schnell suchen! oder selber machen....

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Faulsack
20.04.2013 14:20
Ganz einfach: nur der, der das Zertifikat besitzt, kann ein Rezept annehmen, bzw. eine MT behandlung durchführen.
In deinem Fall: niemand !
Hier gibts nat. keine Überbrückungszeit............. :kissing_closed_eyes:
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• alexander oberst
• jojohppt
Ganz einfach: nur der, der das Zertifikat besitzt, kann ein Rezept annehmen, bzw. eine MT behandlung durchführen. In deinem Fall: niemand ! Hier gibts nat. keine Überbrückungszeit............. :kissing_closed_eyes:
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Faulsack schrieb:

Ganz einfach: nur der, der das Zertifikat besitzt, kann ein Rezept annehmen, bzw. eine MT behandlung durchführen.
In deinem Fall: niemand !
Hier gibts nat. keine Überbrückungszeit............. :kissing_closed_eyes:

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StefanP
20.04.2013 14:38
(möchte anonym bleiben) schrieb:

> Nach meinen Informationen darf man bis
> zu 3 Monaten Überbrückungszeit haben wenn kein neuer
> Manualtherapeut gefunden wird.

Quelle?
Bitte mit der exakten Textangabe, damit man das nachvollziehen kann.
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(möchte anonym bleiben) schrieb: > Nach meinen Informationen darf man bis > zu 3 Monaten Überbrückungszeit haben wenn kein neuer > Manualtherapeut gefunden wird. Quelle? Bitte mit der exakten Textangabe, damit man das nachvollziehen kann.
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morpheus-06
21.04.2013 10:57
das gibt es nicht, da die Zulassungserweiterungen immer an die Personen gebunden sind die das Zertifikat haben. Scheidet der/die Zertifikatsinhaber aus erlischt sofort die Abrechnungsberichtigung mit der GKV.
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• gabriele639
• alexander oberst
• jojohppt
das gibt es nicht, da die Zulassungserweiterungen immer an die Personen gebunden sind die das Zertifikat haben. Scheidet der/die Zertifikatsinhaber aus erlischt sofort die Abrechnungsberichtigung mit der GKV.
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morpheus-06 schrieb:

das gibt es nicht, da die Zulassungserweiterungen immer an die Personen gebunden sind die das Zertifikat haben. Scheidet der/die Zertifikatsinhaber aus erlischt sofort die Abrechnungsberichtigung mit der GKV.

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M83Axel
21.04.2013 20:28
soweit ich weiß, darfst du private abrechnen, gesetzliche Pat. definitiv nicht!!! :point_up:
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soweit ich weiß, darfst du private abrechnen, gesetzliche Pat. definitiv nicht!!! :point_up:
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M83Axel schrieb:

soweit ich weiß, darfst du private abrechnen, gesetzliche Pat. definitiv nicht!!! :point_up:

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StefanP
21.04.2013 20:59
So ist es.
Aber mab hat ja "Informationen", die anscheinend etwas anderes besagen. Diese hätte ich gerne einmal konkret benannt bekommen.
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So ist es. Aber mab hat ja "Informationen", die anscheinend etwas anderes besagen. Diese hätte ich gerne einmal konkret benannt bekommen.
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StefanP schrieb:

So ist es.
Aber mab hat ja "Informationen", die anscheinend etwas anderes besagen. Diese hätte ich gerne einmal konkret benannt bekommen.

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StefanP schrieb:

(möchte anonym bleiben) schrieb:

> Nach meinen Informationen darf man bis
> zu 3 Monaten Überbrückungszeit haben wenn kein neuer
> Manualtherapeut gefunden wird.

Quelle?
Bitte mit der exakten Textangabe, damit man das nachvollziehen kann.



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