physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg-Harvestehude

Für unser freundliches,
engagiertes und erfahrenes Team
suchen wir ab sofort eine/n
Physiotherapeuten/in mit
Leidenschaft für den Beruf.
Deine Wochenstundenzahl und der
Einstiegszeitpunkt sind
verhandelbar.

Wir sind eine alteingesessene
Privatpraxis im Ärztehaus
Harvestehude mit überwiegend
orthopädischer Ausrichtung.

Was wir bieten:
- überdurchschnittliche
Vergütung mit großzügiger
Förderung von Fortbildungen
- Arbeiten im 45-Minuten-Takt mit
viel Zeit für Deine Patienten...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Abrechnung KG-ZNS

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Abrechnung KG-ZNS
Es gibt 8 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
07.03.2014 10:39
Hallo,
vielleicht kann jemand Klarheit verschaffen.
VO über: KGN-ZNS mit Ind.schl. ZN2a

Wer darf es annehmen/abrechnen?
Wie wird abgerechnet? Als "KG- auch auf neurophysiologischer Grundlage" mit KG-Preis 15,-€ oder als KG-ZNS 19,90

Ich war bisher der Meinung, dass KG-ZNS Rezepte so formuliert nur von Therapeuten mit Neuro-Fobi (Bobath, Voitha,PNF) angenommen und abgerechnet werden dürfen.
Nun meinte eine Kollegin, dies würde als "normale" KG (auch auf neurophys. Grundlage mit 15,-) abgerechnet und es dürfe auch ein PT ohne Neuro-Fobi annehmen. Nur wenn auf dem Rezept auch explizit "Bobath" erwähnt werde, müsse dies von einem Bobath-Therapeuten abgearbeitet und abgerechnet werden - zu teureren Neuro-Preis natürlich.

Wie isses nu?
Hab ich was verpasst, oder irrt sich die Kollegin?
Wer weiß genau bescheid?
1

Gefällt mir

Hallo, vielleicht kann jemand Klarheit verschaffen. VO über: KGN-ZNS mit Ind.schl. ZN2a Wer darf es annehmen/abrechnen? Wie wird abgerechnet? Als "KG- auch auf neurophysiologischer Grundlage" mit KG-Preis 15,-€ oder als KG-ZNS 19,90 Ich war bisher der Meinung, dass KG-ZNS Rezepte so formuliert nur von Therapeuten mit Neuro-Fobi (Bobath, Voitha,PNF) angenommen und abgerechnet werden dürfen. Nun meinte eine Kollegin, dies würde als "normale" KG (auch auf neurophys. Grundlage mit 15,-) abgerechnet und es dürfe auch ein PT ohne Neuro-Fobi annehmen. Nur wenn auf dem Rezept auch explizit "Bobath" erwähnt werde, müsse dies von einem Bobath-Therapeuten abgearbeitet und abgerechnet werden - zu teureren Neuro-Preis natürlich. Wie isses nu? Hab ich was verpasst, oder irrt sich die Kollegin? Wer weiß genau bescheid?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
vielleicht kann jemand Klarheit verschaffen.
VO über: KGN-ZNS mit Ind.schl. ZN2a

Wer darf es annehmen/abrechnen?
Wie wird abgerechnet? Als "KG- auch auf neurophysiologischer Grundlage" mit KG-Preis 15,-€ oder als KG-ZNS 19,90

Ich war bisher der Meinung, dass KG-ZNS Rezepte so formuliert nur von Therapeuten mit Neuro-Fobi (Bobath, Voitha,PNF) angenommen und abgerechnet werden dürfen.
Nun meinte eine Kollegin, dies würde als "normale" KG (auch auf neurophys. Grundlage mit 15,-) abgerechnet und es dürfe auch ein PT ohne Neuro-Fobi annehmen. Nur wenn auf dem Rezept auch explizit "Bobath" erwähnt werde, müsse dies von einem Bobath-Therapeuten abgearbeitet und abgerechnet werden - zu teureren Neuro-Preis natürlich.

Wie isses nu?
Hab ich was verpasst, oder irrt sich die Kollegin?
Wer weiß genau bescheid?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
07.03.2014 10:43
Du hast "Recht".

Der Kollegin droht Vollabsetzung. Falls Sie bisher "Glück" hatte, was ich mir aktuell nicht vorstellen kann....-->>

Einige KK haben daraus ein Geschäftsmodell entwickelt und verlangen das Honorar dann gesammelt für Jahre zurück....

Wenn Sie das abrechnen will, muss das Rezept auf einfache KG geändert werden....
1

Gefällt mir

• JürgenK
Du hast "Recht". Der Kollegin droht Vollabsetzung. Falls Sie bisher "Glück" hatte, was ich mir aktuell nicht vorstellen kann....-->> Einige KK haben daraus ein Geschäftsmodell entwickelt und verlangen das Honorar dann gesammelt für Jahre zurück.... Wenn Sie das abrechnen will, muss das Rezept auf einfache KG geändert werden....
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
07.03.2014 10:47
KG-ZNS = Bobath/Vojta/PNF nur mit einer dieser Zulassungserweiterungen darf diese Vo. abgerechnet werden.
Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie
http://www.physio.de/zulassung/RE-Anlage3.htm

2

Gefällt mir

• JürgenK
• die neue
KG-ZNS = Bobath/Vojta/PNF nur mit einer dieser Zulassungserweiterungen darf diese Vo. abgerechnet werden. Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie http://www.physio.de/zulassung/RE-Anlage3.htm
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

KG-ZNS = Bobath/Vojta/PNF nur mit einer dieser Zulassungserweiterungen darf diese Vo. abgerechnet werden.
Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie
http://www.physio.de/zulassung/RE-Anlage3.htm

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
07.03.2014 11:08
Vielen Dank für die superschnellen Antworten.
Das dachte ich mir - also lag ich doch richtig.
Ich war auch der Meinung, dass wenn zusätzlich (Bobath) oder (Voitha) oder (PNF) dabeisteht, der Arzt diese Behandlungsmethode vorgibt, und wenn "nur" KG-ZNS draufsteht, der Therapeut sich quasi aussuchen kann, nach welcher Methode er behandelt, bzw. welches Zertifikat er hat.

Also: Keine ZNS-Behandlung ohne Neuro-Fobi/Zertifikat. :clap:
1

Gefällt mir

Vielen Dank für die superschnellen Antworten. Das dachte ich mir - also lag ich doch richtig. Ich war auch der Meinung, dass wenn zusätzlich (Bobath) oder (Voitha) oder (PNF) dabeisteht, der Arzt diese Behandlungsmethode vorgibt, und wenn "nur" KG-ZNS draufsteht, der Therapeut sich quasi aussuchen kann, nach welcher Methode er behandelt, bzw. welches Zertifikat er hat. Also: Keine ZNS-Behandlung ohne Neuro-Fobi/Zertifikat. :clap:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank für die superschnellen Antworten.
Das dachte ich mir - also lag ich doch richtig.
Ich war auch der Meinung, dass wenn zusätzlich (Bobath) oder (Voitha) oder (PNF) dabeisteht, der Arzt diese Behandlungsmethode vorgibt, und wenn "nur" KG-ZNS draufsteht, der Therapeut sich quasi aussuchen kann, nach welcher Methode er behandelt, bzw. welches Zertifikat er hat.

Also: Keine ZNS-Behandlung ohne Neuro-Fobi/Zertifikat. :clap:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Illdisposed
07.03.2014 16:35
Genau so ist es
1

Gefällt mir

Genau so ist es
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Illdisposed schrieb:

Genau so ist es

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
07.03.2014 16:59
Gratuliere, es gibt hier Kollegen die kommen ganz anders damit nieder:

https://www.physio.de/forum/physiotherapie/arzt-verweigert-korrektur-der-verordnung/1/200983/200983

MfG + schönes WE hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:

1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Gratuliere, es gibt hier Kollegen die kommen ganz anders damit nieder: http://physio.de/forum/physiotherapie/arzt-verweigert-korrektur-der-verordnung/1/200983/200983 MfG + schönes WE hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

Gratuliere, es gibt hier Kollegen die kommen ganz anders damit nieder:

https://www.physio.de/forum/physiotherapie/arzt-verweigert-korrektur-der-verordnung/1/200983/200983

MfG + schönes WE hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ali schrieb:

Du hast "Recht".

Der Kollegin droht Vollabsetzung. Falls Sie bisher "Glück" hatte, was ich mir aktuell nicht vorstellen kann....-->>

Einige KK haben daraus ein Geschäftsmodell entwickelt und verlangen das Honorar dann gesammelt für Jahre zurück....

Wenn Sie das abrechnen will, muss das Rezept auf einfache KG geändert werden....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ilium
12.03.2014 14:52
geht das jetzt oder nicht ?

1

Gefällt mir

geht das jetzt oder nicht ?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gerry
12.03.2014 15:30
Geht was oder nicht? Ist doch hinlänglich erklärt worden!

KG-ZNS = freie Therapiewahl des Therapeuten je nach neurologischer Leistungserweiterung Bobath, Vojta oder, PNF.

Grüße...Gerry

1

Gefällt mir

Geht was oder nicht? Ist doch hinlänglich erklärt worden! KG-ZNS = freie Therapiewahl des Therapeuten je nach neurologischer Leistungserweiterung Bobath, Vojta oder, PNF. Grüße...Gerry
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gerry schrieb:

Geht was oder nicht? Ist doch hinlänglich erklärt worden!

KG-ZNS = freie Therapiewahl des Therapeuten je nach neurologischer Leistungserweiterung Bobath, Vojta oder, PNF.

Grüße...Gerry

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Ilium schrieb:

geht das jetzt oder nicht ?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Abrechnung KG-ZNS

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns