Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
verfolge nun immer wieder dieses Forum hier und hoffe, ihr könnt mir helfen! Bin total verwirrt, was die Abrechnung von KG ZNS (steht so auf der Verordnung) betrifft. Was muss man auf der Rückseite des Rezeptes schreiben. Meines Erachtens genügt, wenn ich KG ZNS als Behandlung angebe. Meine Chefin meinte, das ist falsch, ich müsste KG auf physiologischer Grundlage schreiben. Aber das beinhaltet doch die ganz normale KG. Und darf man denn keine Abkürzungen schreiben??? Also man kann ja alles übertreiben!
Danke schon mal für Eure Hilfe :tired_face:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bridge01 schrieb:
Hallo miteinander,
verfolge nun immer wieder dieses Forum hier und hoffe, ihr könnt mir helfen! Bin total verwirrt, was die Abrechnung von KG ZNS (steht so auf der Verordnung) betrifft. Was muss man auf der Rückseite des Rezeptes schreiben. Meines Erachtens genügt, wenn ich KG ZNS als Behandlung angebe. Meine Chefin meinte, das ist falsch, ich müsste KG auf physiologischer Grundlage schreiben. Aber das beinhaltet doch die ganz normale KG. Und darf man denn keine Abkürzungen schreiben??? Also man kann ja alles übertreiben!
Danke schon mal für Eure Hilfe :tired_face:
Wenn überhaupt, dann wäre es "auf neurophysiologischer...".
Dies ist aber per Definition in der normalen KG inzwischen enthalten. Früher war das anders, aber das ist lange her!!!
Natürlich darf man "Abkürzungen" schreiben. KG, MT, KG-ZNS (PNF) o.ä.
Gar kein Problem.
Gefällt mir
Wünsche allen noch eine reibungslose Arbeitswoche
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
bridge01 schrieb:
Danke für Eure Antworten, haben mir schon etwas geholfen. Das Problem liegt darin, dass ich als "Hivi" die Rezepte soweit fertig machen soll zur Abrechnung. Leider weiß ich nur, dass die Therapeuten etliche Zertifikate haben (auch Zulassung für ZNS), aber ob das jetzt Vojta, Bobath o.a. weiß ich nicht. (Bin erst seit 2 Monaten in dieser Praxis, war vorher Rezezptionsleitung in einer Physiopraxis, wo wir diese Probleme nicht hatten!). Die Kommunikation ist wohl etwas schlecht, meiner Meinung nach habe ich zuweinig Hintergrundwissen, um alles korrekt zu machen :astonished: Werde wohl mal ein Gespräch suchen müssen.
Wünsche allen noch eine reibungslose Arbeitswoche
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
physbert schrieb:
Aber, um noch einmal zurückzukommen auf dieses Thema: Im Heilmittelkatalog steht neben dem Schlüßel KG-ZNS auch KG auf neurophysiologischer Grundlage. Also darf wohl auch normale KG abgerechnet werden?
>KG auch auf neurophysiologischer Grundlage< bedeutet "KG" mit entprechender Vergütung.
Das Eine ist das Eine und das Andere ist das Andere!
Ganz einfach, oder?!
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gerry schrieb:
>KG-ZNS< bedeutet "Bobath, Vojta, PNF" als Zertifikat mit entsprechender Vergütung.
>KG auch auf neurophysiologischer Grundlage< bedeutet "KG" mit entprechender Vergütung.
Das Eine ist das Eine und das Andere ist das Andere!
Ganz einfach, oder?!
Grüße...Gerry
Habe ein neues Problem :frowning: Da könnt Ihr mir bestimmt auchTipps geben. Es geht um Hausbesuche. Hausbesuche daheim ist klar, ganz normal abrechnen mit HB und wegegeld. Dann gibts da noch Hausbesuche im Heim, ist mit Hausbesuch deklariert, wird abgerechnet mit Hausbesuch im Heim. Dann gibts noch Hausbesuch in sozialer Einrichtung. Muss das speziell verordnet werden, und muss das auch auf der Rückseite des Rezeptes deklariert werden. Oder wird das auch nur mit Hausbesuch vom Arzt verschrieben und was muss dann auf der Rückseite bei der Abrechnung stehen?
Vielen Dank schon mal!
Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
bridge01 schrieb:
ja, genauso sehe ich das eben auch, vielen Dank!
Habe ein neues Problem :frowning: Da könnt Ihr mir bestimmt auchTipps geben. Es geht um Hausbesuche. Hausbesuche daheim ist klar, ganz normal abrechnen mit HB und wegegeld. Dann gibts da noch Hausbesuche im Heim, ist mit Hausbesuch deklariert, wird abgerechnet mit Hausbesuch im Heim. Dann gibts noch Hausbesuch in sozialer Einrichtung. Muss das speziell verordnet werden, und muss das auch auf der Rückseite des Rezeptes deklariert werden. Oder wird das auch nur mit Hausbesuch vom Arzt verschrieben und was muss dann auf der Rückseite bei der Abrechnung stehen?
Vielen Dank schon mal!
Grüße
bei den Patienten der VdEK-Kassen, Post A und LKK-Kassen ist es klar: Im Pflegeheim wird immer Hausbesuch in sozialer Einrichtung abgerechnet: Pos. 29934.
Etwas schwieriger ist es bei den RVO-Kassen. Ich kann nur für NS sprechen: erster Hausbesuch an dem Tag Pos. 29901 + Wegegeld 29907, alle anderen Pos. 29902 (HB in sozialer Einrichtung). In anderen Bundesländern kann es jedoch andere Regelungen geben. IN welchem BL bist Du denn?
LG A. Korn
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
Hallo, Bridge,
bei den Patienten der VdEK-Kassen, Post A und LKK-Kassen ist es klar: Im Pflegeheim wird immer Hausbesuch in sozialer Einrichtung abgerechnet: Pos. 29934.
Etwas schwieriger ist es bei den RVO-Kassen. Ich kann nur für NS sprechen: erster Hausbesuch an dem Tag Pos. 29901 + Wegegeld 29907, alle anderen Pos. 29902 (HB in sozialer Einrichtung). In anderen Bundesländern kann es jedoch andere Regelungen geben. IN welchem BL bist Du denn?
LG A. Korn
Wenn er allerdings Hausbesuch angekreuzt hat und zusätzlich "in sozialer Eirichtung", dann muss ich es aufs Rezept schreiben.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
bridge01 schrieb:
ich bin in Bayern. Mir geht es aber darum, was ich auf die Rezeptrückseite schreiben darf. Mir wurde gesagt, wenn der Arzt nicht daraufschreibt "in sozialer Einrichtung", darf ich das auch nicht auf die Rezeptrückseite schreiben, obwohl er doch Hausbesuch verordnet hat und die Therapeuten auch in die soziale Einrichtung gehen. Mich macht das alles noch kirre :confused:
Wenn er allerdings Hausbesuch angekreuzt hat und zusätzlich "in sozialer Eirichtung", dann muss ich es aufs Rezept schreiben.
LG
Eigentlich reicht es aus, wenn auf dem Rezept das Häkchen bei HB gemacht worden ist.
Der Arzt muss nicht noch speziell erklären, ob der Hausbesuch im Heim stattfindet. Probleme hatte ich bisher damit noch nie.
LG A. Korn
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
Ich schreibe immer Hausbesuch 1 + und Hausbesuch 2 (soz. Einrichtung), alternativ könntest Du auf der Rückseite auch schreiben HB + Pos.-Nummer.
Eigentlich reicht es aus, wenn auf dem Rezept das Häkchen bei HB gemacht worden ist.
Der Arzt muss nicht noch speziell erklären, ob der Hausbesuch im Heim stattfindet. Probleme hatte ich bisher damit noch nie.
LG A. Korn
Du musst auf der Rückseite nur "KG + HB" aufschreiben und auf der Vorderseite die entsprechende Abrechnungsnummer.
Das reicht!
PT-Angie
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Angie schrieb:
Der Arzt muss nur Hausbesuch ankreuzen - nichts weiter.
Du musst auf der Rückseite nur "KG + HB" aufschreiben und auf der Vorderseite die entsprechende Abrechnungsnummer.
Das reicht!
PT-Angie
Vielen lieben Dank und Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
bridge01 schrieb:
Danke für Eure hilfreichen Antworten, so hatte ich mir das nämlich auch gedacht. Aber meine Chefin verwirrt mich total (dabei habe ich fast 20 Jahre Berufserfahrung). Jetzt müsste ich sie nur noch überzeugen ....... :kissing_closed_eyes:
Vielen lieben Dank und Grüße
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
StefanP schrieb:
Deine Chefin liegt falsch.
Wenn überhaupt, dann wäre es "auf neurophysiologischer...".
Dies ist aber per Definition in der normalen KG inzwischen enthalten. Früher war das anders, aber das ist lange her!!!
Natürlich darf man "Abkürzungen" schreiben. KG, MT, KG-ZNS (PNF) o.ä.
Gar kein Problem.
Denn genau diese Zertifikatsbezeichnung würde ich auf die Rückseite schreiben, also Bobath, Vojta, PNF.
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wir haben laut Verordnung KG nach Bobath normale KG abgerechnet und jetzt will die KK das gezahlte Geld von Jahren zurück.
Die Patientin hat seit 1998 diese Verordnung und ich habe die Praxis 2007 übernommen und so weitergeführt.
Muß ich das Geld zurückzahlen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Malaga-Pepe schrieb:
Wir haben keine Zulassung für ZNS-wissen wir auch.
Wir haben laut Verordnung KG nach Bobath normale KG abgerechnet und jetzt will die KK das gezahlte Geld von Jahren zurück.
Die Patientin hat seit 1998 diese Verordnung und ich habe die Praxis 2007 übernommen und so weitergeführt.
Muß ich das Geld zurückzahlen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Helmut Fromberger schrieb:
Wieso nimmst Du dann das Rezept an, wenn Du das Zertifikat dafür nicht hast?
Im Zweifelsfall einen Fachanwalt befragen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Kurz gesagt ja. Die Leistung entspricht nicht dem Verordnetem. Ist leider schon bis vors BSG soweit ich weis durch. Es darf aber nur das in Regress genommen werden, was noch nicht verjährt ist, also maximal ab 2009, es sei denn, man wirft dir Betrug vor, dabei müsste aber der Vorsatz existieren.
Im Zweifelsfall einen Fachanwalt befragen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Ist der genannte Fall einer, wo es um adR geht (über Jahre), hast Du ein Az?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
nope leider nicht. Hatte mal ne Fobi bei nem Anwalt, in der es um Abrechnungsbetrug und Regresse ging.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Malaga-Pepe schrieb:
Ich habe die Praxis 2007 überneommen und die Patientin war seid 1998 in der Praxis mit dieser Heilmittelverordnung KG nach Bobath-habe schon mit den Arzt gesprochen -wenn er ZNS gemeint hätte dann hätte er auch ZNS verschrieben.Gabriela
ZNS nach Bobath ist die Zertifikatsbehandlung bei uns.
Verstehe nicht, warum die Kasse das rückfordern will.
Lass dich von deinem Verband unterstützen.
Viel Erfolg.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
KG nach Bobath ist auch bei uns "nur" normale KG.
ZNS nach Bobath ist die Zertifikatsbehandlung bei uns.
Verstehe nicht, warum die Kasse das rückfordern will.
Lass dich von deinem Verband unterstützen.
Viel Erfolg.
Fällt dir denn gar nicht auf wie dich der Arzt veräppelt um nicht sagen zu müssen verarsc...! :unamused:
Du hast es versäumt die Verordnungen auf inhaltliche und formale Korrektheit zu überprüfen, fertig.
Was früher einmal war ist völlig uninteressant. Die Koppelung neuroligischer Behandlungen an >KG-ZNS< gilt seit 2004!
Btw, der Arzt hat schon ZNS gewollt sonst hätte er nicht "KG-Bobath" verordnet. Er wollte es nur nicht in letzter Konsequenz verordnen (Büdget, weiß du?!) und hat in dir leider einen fahrigen Gehilfen gefunden.
Und die Kasse lacht sich eh ins Fäustchen denn jegliche rückwirkende Absetzung ist absolut rechtens. Deswegen: super gelaufen! Der Patient bekommt nach Meinung des Artzes eine hochwertige Therapie, der Patient freut sich und huldigt seinen Arzt, du kommst deiner Prüfpflicht nicht nach was dem Patienten und dem Arzt egal sein kann und die Kasse freut sich dreimal weil sie den Patienten adäquat versorgt sieht ohne dafür bezahlen zu müssen! :confused:
Korrigiere mich bitte wenn du wirklich sicher bist dass ich falsch liege...
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gerry schrieb:
Ist doch super gelaufen!! :sunglasses: Das war Ironie!
Fällt dir denn gar nicht auf wie dich der Arzt veräppelt um nicht sagen zu müssen verarsc...! :unamused:
Du hast es versäumt die Verordnungen auf inhaltliche und formale Korrektheit zu überprüfen, fertig.
Was früher einmal war ist völlig uninteressant. Die Koppelung neuroligischer Behandlungen an >KG-ZNS< gilt seit 2004!
Btw, der Arzt hat schon ZNS gewollt sonst hätte er nicht "KG-Bobath" verordnet. Er wollte es nur nicht in letzter Konsequenz verordnen (Büdget, weiß du?!) und hat in dir leider einen fahrigen Gehilfen gefunden.
Und die Kasse lacht sich eh ins Fäustchen denn jegliche rückwirkende Absetzung ist absolut rechtens. Deswegen: super gelaufen! Der Patient bekommt nach Meinung des Artzes eine hochwertige Therapie, der Patient freut sich und huldigt seinen Arzt, du kommst deiner Prüfpflicht nicht nach was dem Patienten und dem Arzt egal sein kann und die Kasse freut sich dreimal weil sie den Patienten adäquat versorgt sieht ohne dafür bezahlen zu müssen! :confused:
Korrigiere mich bitte wenn du wirklich sicher bist dass ich falsch liege...
Grüße...Gerry
Nach diesem Kommentar liegst Du mit der Abrechnung von allgemeiner KG richtig:
"17.A.2.6
KG-ZNS"
<--->
"Wichtig ist nach wie vor, dass der verordnende Arzt, sollte er den Einsatz einer speziellen Technik (Bobath oder Vojta oder PNF) für notwendig erachten, neben der Angabe "KG-ZNS" auch die einzusetzende Technik (Bobath oder Vojta oder PNF) benennt."
Also muss explizit mindestens KG-ZNS auf der Verordnung stehen, damit ZNS abgegeben und abgerechnet werden kann. Alles andere ist KG, auch wenn der Arzt Bobath daneben schreibt, weil er die in der Ausbildung erlernten Bobathkenntnisse angewandt haben will.
Viel Glück!
mikkey
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mikkey schrieb:
ich habe hier eine Kopie als Auszug aus einem Kommentar zu den (alten) Heilmittelrichtlinien. Daran sollte sich in dieser Sache aber nichts geändert haben.
Nach diesem Kommentar liegst Du mit der Abrechnung von allgemeiner KG richtig:
"17.A.2.6
KG-ZNS"
<--->
"Wichtig ist nach wie vor, dass der verordnende Arzt, sollte er den Einsatz einer speziellen Technik (Bobath oder Vojta oder PNF) für notwendig erachten, neben der Angabe "KG-ZNS" auch die einzusetzende Technik (Bobath oder Vojta oder PNF) benennt."
Also muss explizit mindestens KG-ZNS auf der Verordnung stehen, damit ZNS abgegeben und abgerechnet werden kann. Alles andere ist KG, auch wenn der Arzt Bobath daneben schreibt, weil er die in der Ausbildung erlernten Bobathkenntnisse angewandt haben will.
Viel Glück!
mikkey
Möglicherweise unterstellt die Kasse in diesem Fall eine gültige Verordnung, weil sie bei einer ungültigen Verordnung befürchtet, dass man ihr einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vorwerfen kann (adR, d.h. sie hätte die Nicht-Gültigkeit der Vo bei ordnungsgemäßem Genehmigungsverfahren bemerken müssen).
Bei einem großen Streitwert wird die Kasse nicht mit laufenden Vo verrechnen. Sie müsste also klagen, um die Absetzungssumme zu bekommen.
Klagt sie mit dem Argument, hier hätte eine GÜLTIGE KG-ZNS-VO vorgelegen, ist das doch ziemlich wackelig.
Klagt sie mit dem Argument, die Vo sei ungültig, stünde das im Widerspruch zur jetzigen Forderung, da ja momentan Behandlung ohne erforderliches Zertifikat als Absetzungsgrund genannt wird.
Der Fall ist m.E. damit keinesfalls eindeutig zu Gunsten der Kasse, gerade wenn der Arzt schriftl. bestätigen sollte, dass er wirklich KG statt KG - ZNS Bobath wollte.
Vielleicht sollte man der Kasse das so mitteilen und dann abwarten, ob die wirklich vor Gericht zieht (und wenn ja, kann man vor dem Verfahren immer noch versuchen, sich in der Mitte zu treffen).
[bearbeitet am 07.02.13 19:57]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Die Verordnung war auf KG Bobath ausgestellt. Die Gültigkeit der ärztlichen Verordnung wird von der Kasse nicht in Frage gestellt. Die Kasse meint, es sei eine gültige KG-ZNS-Verordnung und liegt mit dieser Einschätzung m.E. falsch, denn um eine solche zu sein, hätte laut HMK KG-ZNS drauf stehen müssen.
Möglicherweise unterstellt die Kasse in diesem Fall eine gültige Verordnung, weil sie bei einer ungültigen Verordnung befürchtet, dass man ihr einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vorwerfen kann (adR, d.h. sie hätte die Nicht-Gültigkeit der Vo bei ordnungsgemäßem Genehmigungsverfahren bemerken müssen).
Bei einem großen Streitwert wird die Kasse nicht mit laufenden Vo verrechnen. Sie müsste also klagen, um die Absetzungssumme zu bekommen.
Klagt sie mit dem Argument, hier hätte eine GÜLTIGE KG-ZNS-VO vorgelegen, ist das doch ziemlich wackelig.
Klagt sie mit dem Argument, die Vo sei ungültig, stünde das im Widerspruch zur jetzigen Forderung, da ja momentan Behandlung ohne erforderliches Zertifikat als Absetzungsgrund genannt wird.
Der Fall ist m.E. damit keinesfalls eindeutig zu Gunsten der Kasse, gerade wenn der Arzt schriftl. bestätigen sollte, dass er wirklich KG statt KG - ZNS Bobath wollte.
Vielleicht sollte man der Kasse das so mitteilen und dann abwarten, ob die wirklich vor Gericht zieht (und wenn ja, kann man vor dem Verfahren immer noch versuchen, sich in der Mitte zu treffen).
[bearbeitet am 07.02.13 19:57]
"Krankengymnastik zur Behandlung von angeborenen oder vor Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath oder Vojta als Einzelbehandlung"
macht ja auch Sinn, wie soll eine Bobath Behandlung ohne Zertifikat funktionieren?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
nach RV würde KG nach Bobath als Zertifikatsleistung reichen, in den Leistungsbeschreibungen gibt es KG-ZNS nicht.
"Krankengymnastik zur Behandlung von angeborenen oder vor Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath oder Vojta als Einzelbehandlung"
macht ja auch Sinn, wie soll eine Bobath Behandlung ohne Zertifikat funktionieren?
Du weißt, dass ich nicht weiß, wie eine Bobath-Behandlung funktioniert. Wenn das in der Physio-Ausbildung irgendwie drinsteckt, wie mikkey meint (was ich auch nicht weiß), würde ich hier die Flinte nicht zu früh ins Korn werfen (und zunächst versuchen den Zusatz Bobath als Konkretisierung von "auf neurophysiolog. Grundlage" zu verkaufen).
Dass die Kasse den RV nicht auf die Terminologie des HMK ausrichtet, ist sehr problematisch und stimmt auch nicht mit den Rahmenempfehlungen überein. Dort gibt es KG-ZNS in der Maßnahmeliste (bei den HM-Positions-Nrn. aber dann auch wieder nicht). Ich habe hier also eine Vo, die nach HMK ungültig ist, nach RV aber nicht (wobei der RV nicht die Gültigkeit ärztlicher Verordnungen regelt), und die nach RV ein Zertifikat erfordert hätte, nach HMK wiederum nicht, weil sie ja eh ungültig wäre. Als Kläger würde ich hier nicht vor Gericht ziehen - nicht als Leistungserbringer - aber eben auch nicht als Kasse. Da die Kasse es aber nicht aus eigener Tasche riskiert, geht sie vielleicht doch vor Gericht. Bliebe noch die Idee mit der "nachträglichen Heilung der VO", mit der die Heidelberger Anwältin schon durchgekommen ist.
Ich möchte nicht in der Situation stecken. Das einzige, was hilft, ist nur Vo anzunehmen, bei denen man HMR/HMK und RV einhalten kann. Nur ist es für Frau Krebs dafür schon zu spät.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Völlig richtig. Aber nach HMK reicht KG Bobath für eine gültige (KG-ZNS-) Vo eben nicht (da gibt es genügend Absetzungsbeispiele hier im Forum). Die Kasse hätte auch absetzen können, wenn Frau Krebs das Zerifikat hätte.
Du weißt, dass ich nicht weiß, wie eine Bobath-Behandlung funktioniert. Wenn das in der Physio-Ausbildung irgendwie drinsteckt, wie mikkey meint (was ich auch nicht weiß), würde ich hier die Flinte nicht zu früh ins Korn werfen (und zunächst versuchen den Zusatz Bobath als Konkretisierung von "auf neurophysiolog. Grundlage" zu verkaufen).
Dass die Kasse den RV nicht auf die Terminologie des HMK ausrichtet, ist sehr problematisch und stimmt auch nicht mit den Rahmenempfehlungen überein. Dort gibt es KG-ZNS in der Maßnahmeliste (bei den HM-Positions-Nrn. aber dann auch wieder nicht). Ich habe hier also eine Vo, die nach HMK ungültig ist, nach RV aber nicht (wobei der RV nicht die Gültigkeit ärztlicher Verordnungen regelt), und die nach RV ein Zertifikat erfordert hätte, nach HMK wiederum nicht, weil sie ja eh ungültig wäre. Als Kläger würde ich hier nicht vor Gericht ziehen - nicht als Leistungserbringer - aber eben auch nicht als Kasse. Da die Kasse es aber nicht aus eigener Tasche riskiert, geht sie vielleicht doch vor Gericht. Bliebe noch die Idee mit der "nachträglichen Heilung der VO", mit der die Heidelberger Anwältin schon durchgekommen ist.
Ich möchte nicht in der Situation stecken. Das einzige, was hilft, ist nur Vo anzunehmen, bei denen man HMR/HMK und RV einhalten kann. Nur ist es für Frau Krebs dafür schon zu spät.
> macht ja auch Sinn, wie soll eine Bobath Behandlung ohne
> Zertifikat funktionieren?
Indem man es gelernt hat...
Berta hatte auch kein Zertifikat :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ramona Völlkopf schrieb:
morpheus-06 schrieb:
> macht ja auch Sinn, wie soll eine Bobath Behandlung ohne
> Zertifikat funktionieren?
Indem man es gelernt hat...
Berta hatte auch kein Zertifikat :wink:
Habe eine neue tolle Anweisung, darf nun nicht mehr KG ZNS + Hausbesuch schreiben, sondern muss KG ZNS als Hausbesuch aufs Rezept schreiben, genauso bei KG + F bzw. Eis, demnächst nur noch KG mit F bzw. Eis. Ich weiß wohl, dass man genau und korrekt arbeiten muss, aber ist das nicht etwas übertrieben? Verlangen die Kassen tatsächlich solche Details? Ich seh darin keinen wirklichen Sinn. Wahrscheinlich muss man demnächst auch noch in jeder Zeile, also 10x die Behandlung ausschreiben und keine "Gänsefüßchen" mehr machen. Das macht echt alles keinen Spaß mehr :tired_face:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
bridge01 schrieb:
Bei unseren Rezepten steht auch immer nur KG ZNS drauf, weiß aber gar nicht, was dann tatsächlich abgerechnet wird, ob Bobath, Vojta oder PNF, das wird wohl vorne aufs Rezept mit der dementsprechenden Pos-Nr. angegeben!
Habe eine neue tolle Anweisung, darf nun nicht mehr KG ZNS + Hausbesuch schreiben, sondern muss KG ZNS als Hausbesuch aufs Rezept schreiben, genauso bei KG + F bzw. Eis, demnächst nur noch KG mit F bzw. Eis. Ich weiß wohl, dass man genau und korrekt arbeiten muss, aber ist das nicht etwas übertrieben? Verlangen die Kassen tatsächlich solche Details? Ich seh darin keinen wirklichen Sinn. Wahrscheinlich muss man demnächst auch noch in jeder Zeile, also 10x die Behandlung ausschreiben und keine "Gänsefüßchen" mehr machen. Das macht echt alles keinen Spaß mehr :tired_face:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
...Deine Chefin scheint etwas zu spinnen, man kann es da übertreiben wo man es nicht muß hier ein Beispiel von einem Pati von mir - KG ZNS Bobath+HB -Doppelbeh., damit ist bei meiner Schrift die Zeile voll...und 0 Problem.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Selbst wenn die Kasse davon ausgeht, dass Bobath zumindest irgendeinen Zusatznutzen hätte ( was bei keiner Kasse so gesehen wird; Bobaththerapeuten ja dortzu nicht einmal selber je einen ernstgemeinten Zweizeiler hervorgebracht haben ) wundert es dann allerdings sehr, dass die Kasse zum alleinigen Zwecke der Rückforderung gezielt falsche Therapien über Jahre hinweg extra durchführen läßt. Oder schlicht angeben müßte, dass ihr jegliche Kontrolle entglitten sei- sie ja von grundsätzlicher Therapeutenfehlleistung ausgeht. Wunderlich kommt die permanente kassenignoranz da schon daher.
Durch ihre jahrelange Akzeptanz hatte die Kasse mehr als deutlich zu erkennen gegeben, dass sie deine Behandlungen als solche akzeptiert- bei tatsächlicher Vertragspartnerschaft ein banaler Anruf die künftige Nichtakzeptanz ankündigen müßte. Die Akzeptanz liegt dir ja per jahrelanger Abrechnungen vor.
Nahezu jeder PI wird bestätigen, dass genau diese Handhabung ( KG statt Bobath usw. ) , wenn Zertifikat nicht vorhanden nahezu das Normalste der Therapeutenwelt darstellte. Und selbst wenn sich die Kasse auf irgend ein entsprechendes urteil einschießen sollte, hatte sie jahrelang per Abrechnung erklärt, dass sie akzeptiert.
Weiterhin bestünde unterschiedliche Betrachtung, ob Erst- Folge- oder gar VO adR ohne Genehmigungsvorbehalt, denn bei letzteren gibts ohnehin garkeinen Cent zurück, denn die Kasse hat dort grundsätzlich akzeptiert ( also auch die KG- Leistung obwohl Bobath verordnet wurde- wobei HMR, Leistungsbeschreibungen, RV teilweise deutlich voneinander abweichen. Dieser Zustand wird von den vielen tausend Verbandsmitgliedern regelrecht erzwungen. Obwohl teils in den Verträgen selbst drin steht, dass diese dem HMK/ der HMR zeitnah anzupassen seien- dies wird gezielt ja eben ausdrücklich nicht umgesetzt ( durch die verbandsmitglieder ).
Problematisch ist sicherlich die permanente Therapeutenangst und der entsprechend kassenstärkende Zahlwunsch der vielen Auskennerpraxen.
Sebst der HMK ist selbst nicht eindeutig und stark zweifelhaft ( somit auch noch zusätzlich angreifbar ).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
Die Kasse geht da offensichtlich nicht von Vertragspartnerschaft aus, sondern eher von grundständiger Feindschaft. Was sie von vor über einem Jahr nun auf einmal zurückhaben möchte dürfte ohnehin der regelrechten Negierung von Treu und Glauben entsprechen. Wie sollen Leistungserbringer da eigentlich wirtschaften können, wenn die Kasse den Patienten dafür nutzt falsche Behandlungen jahrelang genau deshalb nicht zu monieren, um nicht vergüten zu müssen.
Selbst wenn die Kasse davon ausgeht, dass Bobath zumindest irgendeinen Zusatznutzen hätte ( was bei keiner Kasse so gesehen wird; Bobaththerapeuten ja dortzu nicht einmal selber je einen ernstgemeinten Zweizeiler hervorgebracht haben ) wundert es dann allerdings sehr, dass die Kasse zum alleinigen Zwecke der Rückforderung gezielt falsche Therapien über Jahre hinweg extra durchführen läßt. Oder schlicht angeben müßte, dass ihr jegliche Kontrolle entglitten sei- sie ja von grundsätzlicher Therapeutenfehlleistung ausgeht. Wunderlich kommt die permanente kassenignoranz da schon daher.
Durch ihre jahrelange Akzeptanz hatte die Kasse mehr als deutlich zu erkennen gegeben, dass sie deine Behandlungen als solche akzeptiert- bei tatsächlicher Vertragspartnerschaft ein banaler Anruf die künftige Nichtakzeptanz ankündigen müßte. Die Akzeptanz liegt dir ja per jahrelanger Abrechnungen vor.
Nahezu jeder PI wird bestätigen, dass genau diese Handhabung ( KG statt Bobath usw. ) , wenn Zertifikat nicht vorhanden nahezu das Normalste der Therapeutenwelt darstellte. Und selbst wenn sich die Kasse auf irgend ein entsprechendes urteil einschießen sollte, hatte sie jahrelang per Abrechnung erklärt, dass sie akzeptiert.
Weiterhin bestünde unterschiedliche Betrachtung, ob Erst- Folge- oder gar VO adR ohne Genehmigungsvorbehalt, denn bei letzteren gibts ohnehin garkeinen Cent zurück, denn die Kasse hat dort grundsätzlich akzeptiert ( also auch die KG- Leistung obwohl Bobath verordnet wurde- wobei HMR, Leistungsbeschreibungen, RV teilweise deutlich voneinander abweichen. Dieser Zustand wird von den vielen tausend Verbandsmitgliedern regelrecht erzwungen. Obwohl teils in den Verträgen selbst drin steht, dass diese dem HMK/ der HMR zeitnah anzupassen seien- dies wird gezielt ja eben ausdrücklich nicht umgesetzt ( durch die verbandsmitglieder ).
Problematisch ist sicherlich die permanente Therapeutenangst und der entsprechend kassenstärkende Zahlwunsch der vielen Auskennerpraxen.
Sebst der HMK ist selbst nicht eindeutig und stark zweifelhaft ( somit auch noch zusätzlich angreifbar ).
[bearbeitet am 24.02.13 08:41]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Wenn die Kasse hier klagt (Absetzung wegen des fehlenden Zertifikats) und gewinnt, würde das bedeuten, dass KG-Bobath = KG ZNS Bobath ist. Dann könnte sie im Gegenzug keine Absetzungen wegen ungültiger Vo bei fehlendem "ZNS" mehr vornehmen. Falls sie schon welche vorgenommen hat, wären diese Absetzungen ungültig. Solang es hierzu kein Urteil gibt, kann die Kasse sich das drehen und wenden, wie sie will. Es gibt genügend PIs, die die Absetzungen hinnehmen (bei KG-Bobath-Vo sowohl wegen Ungültigkeit der VO bei fehlendem "ZNS" als auch wegen Fehlen des Zertifikats). Damit wäre bei einem Urteil Schluss. Also sollte sie sich vor dieser Klage hüten.
[bearbeitet am 24.02.13 08:41]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Hier noch etwas zum Thema : 2008 hat die AOK NS ein Schreiben verschickt mit der Anweisung, KG Bobath als KG anzunehmen + abzurechnen (als KG auf neurophys. Grundlage): http://www.physio.de/forum/read.php?f=8&i=116142&t=116127#reply_116142
Selber hatte ich dieses Schreiben auch per finsterster Kopien mehrfach erhalten ( die Therapeuten hatten es offensichtlich unterlassen, der Kasse die dringend benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen ( z.B. per Verbandsspenden - mehrere hunderttausend EUR regelmäßig für die Verhandlungsführer locker machend und keine paar zehntausend EUR für die Arbeitsmittel der Kassen in der Tasche habend; da wird doch am falschen Ende gegeizt ? ) , mit Faxtoner und ja überhaupt mit dem Faxthema sind manche Kassen bundesweit schließlich seit Jahren völlig überfordert ).
Einschließlich heute liegen mir da auch noch keine anderslautenden Informationen vor. Bei mir ergab sich nicht lediglich einmalig, mit solcherlei Präsentation der komplette Kassenrückzug. Wie seit Jahren bundesweit bekannt sein dürfte, funktioniert solches Ansinnen ja auch nur bei familienfinanzierten Praxen, das ist dort manchmal sogar so eng, dass nicht einmal drin ist einen Kassenschreibenordner zu kaufen- diese ausserordentlich wichtigen Schreiben werfen viele ohnehin gleich weg ( ein Traum für solides erfolgreiches Kassenschikanieren ).
Das Schreiben wurde bundesweit versandt. Jeweils mittels kleineren Umformulierungen durch die jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaften der Krankenkassenverbände / Kassen. Liegt den Abrechnungsunternehmen übrigens im Original vor. Zumindest in Berlin+ Brdbg. + R. Pfalz+ Nds.- schließlich bündelt die jeweilige LandesKasse ihre gleichen Vorgänge und versendet 100 % gleichen Sachverhalt jeweils tausendefach zusätzlich an die gleichen Leistungserbringer. Diese wirtschaftliche Herangehensweise ist für die Beitragszahler eben viel sparsamer und garantiert den Kassenmitarbeitern teils drastische Gehaltserhöhungen.
Sieht für G. Krebs Prxis also schlecht aus, wenn sie per Postzustellungsurkunde nichts von der Kasse erhielt, was die Handhabung wieder aufhebt. Sie muß das Geld nun in Urlaub oder vielleicht sogar sehr schnell zukunftssichernder in eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung stecken ( inkl. des Bausteines Strafrechtsrechtsschutz ), mit dramatischer Kassenüberweisung wird es ja leider nichts.
So führen sich die Verbandsmitglieder da gleich selber vor, bei ihrem dauerhaften Kampf der Zusatzzusatzpflichten, um zu erzwingen, dass es noch weniger Vergütung je Minute gibt. Nachweise von zumindest irgendeines Zusatznutzen dieser verbandsmitgliederdiktierten Fortbildungsmaschinerie legten die vielen tausend Verbandsmitglieder noch nie vor. Vielleicht aber durchaus schon; evtl. innerhalb der geheimen Vergütungsverhandlungen, wo ja auch die Vertrags- Leistungsbeschreibungs- Vergütungsschikanen verabredet werden- vermutlich wieder im Namen der Berufsgruppe.
Leider verstummen die Verbandsmitglieder ja immer bei Nachfragen. Geheime Verhandlungen müssen schließlich auch geheim bleiben- macht ja sonst auch keinen Sinn.
[bearbeitet am 24.02.13 18:59]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
Der war echt gut und sitzt.
Selber hatte ich dieses Schreiben auch per finsterster Kopien mehrfach erhalten ( die Therapeuten hatten es offensichtlich unterlassen, der Kasse die dringend benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen ( z.B. per Verbandsspenden - mehrere hunderttausend EUR regelmäßig für die Verhandlungsführer locker machend und keine paar zehntausend EUR für die Arbeitsmittel der Kassen in der Tasche habend; da wird doch am falschen Ende gegeizt ? ) , mit Faxtoner und ja überhaupt mit dem Faxthema sind manche Kassen bundesweit schließlich seit Jahren völlig überfordert ).
Einschließlich heute liegen mir da auch noch keine anderslautenden Informationen vor. Bei mir ergab sich nicht lediglich einmalig, mit solcherlei Präsentation der komplette Kassenrückzug. Wie seit Jahren bundesweit bekannt sein dürfte, funktioniert solches Ansinnen ja auch nur bei familienfinanzierten Praxen, das ist dort manchmal sogar so eng, dass nicht einmal drin ist einen Kassenschreibenordner zu kaufen- diese ausserordentlich wichtigen Schreiben werfen viele ohnehin gleich weg ( ein Traum für solides erfolgreiches Kassenschikanieren ).
Das Schreiben wurde bundesweit versandt. Jeweils mittels kleineren Umformulierungen durch die jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaften der Krankenkassenverbände / Kassen. Liegt den Abrechnungsunternehmen übrigens im Original vor. Zumindest in Berlin+ Brdbg. + R. Pfalz+ Nds.- schließlich bündelt die jeweilige LandesKasse ihre gleichen Vorgänge und versendet 100 % gleichen Sachverhalt jeweils tausendefach zusätzlich an die gleichen Leistungserbringer. Diese wirtschaftliche Herangehensweise ist für die Beitragszahler eben viel sparsamer und garantiert den Kassenmitarbeitern teils drastische Gehaltserhöhungen.
Sieht für G. Krebs Prxis also schlecht aus, wenn sie per Postzustellungsurkunde nichts von der Kasse erhielt, was die Handhabung wieder aufhebt. Sie muß das Geld nun in Urlaub oder vielleicht sogar sehr schnell zukunftssichernder in eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung stecken ( inkl. des Bausteines Strafrechtsrechtsschutz ), mit dramatischer Kassenüberweisung wird es ja leider nichts.
So führen sich die Verbandsmitglieder da gleich selber vor, bei ihrem dauerhaften Kampf der Zusatzzusatzpflichten, um zu erzwingen, dass es noch weniger Vergütung je Minute gibt. Nachweise von zumindest irgendeines Zusatznutzen dieser verbandsmitgliederdiktierten Fortbildungsmaschinerie legten die vielen tausend Verbandsmitglieder noch nie vor. Vielleicht aber durchaus schon; evtl. innerhalb der geheimen Vergütungsverhandlungen, wo ja auch die Vertrags- Leistungsbeschreibungs- Vergütungsschikanen verabredet werden- vermutlich wieder im Namen der Berufsgruppe.
Leider verstummen die Verbandsmitglieder ja immer bei Nachfragen. Geheime Verhandlungen müssen schließlich auch geheim bleiben- macht ja sonst auch keinen Sinn.
[bearbeitet am 24.02.13 18:59]
Wobei dies ja ganz anders sein müßte, denn die " Verträge " dürfen nicht einmal ausnahmsweise dem HMK entgegen stehen. Müßten sehr zeitnah angepasst werden ( somit deren Vorhandensein rein garkeinen Sinn ergibt, denn sie regeln nichts bzw. zusätzliche Therapeutenbestrafungen und Zusatzpflichten und spielen in Verfahren ohnehin keine Rolle, denn die Inhalte sind kompletter Schrott bzw. bereits innerhalb verbindlicher Reglementierungen enthalten ).
Auch die Dramen um die Leistungsbeschreibungen+ Empfehlungen existieren allein deshalb, da das die Verbände permanent vertraglich so durchsetzen. Es handelte sich sonst um reine Phantasievorstellungen der Kassen und entfachten keinerlei Wirkung/ Thema.
Es sind die Verbandsmitglieder die das permanent ja sogar immer und immer wieder erneuern.
[bearbeitet am 25.02.13 01:14]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
...Dass die Kasse den RV nicht auf die Terminologie des HMK ausrichtet, ist sehr problematisch und stimmt auch nicht mit den Rahmenempfehlungen überein....
Wobei dies ja ganz anders sein müßte, denn die " Verträge " dürfen nicht einmal ausnahmsweise dem HMK entgegen stehen. Müßten sehr zeitnah angepasst werden ( somit deren Vorhandensein rein garkeinen Sinn ergibt, denn sie regeln nichts bzw. zusätzliche Therapeutenbestrafungen und Zusatzpflichten und spielen in Verfahren ohnehin keine Rolle, denn die Inhalte sind kompletter Schrott bzw. bereits innerhalb verbindlicher Reglementierungen enthalten ).
Auch die Dramen um die Leistungsbeschreibungen+ Empfehlungen existieren allein deshalb, da das die Verbände permanent vertraglich so durchsetzen. Es handelte sich sonst um reine Phantasievorstellungen der Kassen und entfachten keinerlei Wirkung/ Thema.
Es sind die Verbandsmitglieder die das permanent ja sogar immer und immer wieder erneuern.
[bearbeitet am 25.02.13 01:14]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Gerry schrieb:
Welches Neuro-Zertifikat habt ihr eigentlich um überhaupt KG-ZNS-Verordnungen abzurechnen?!
Denn genau diese Zertifikatsbezeichnung würde ich auf die Rückseite schreiben, also Bobath, Vojta, PNF.
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
gabriele639 schrieb:
Wenn nur KG-ZNS (nicht spezifiziert) verordnet wurde, genügt es auch auf die Rückseite nur KG-ZNS zu schreiben. Spätestens mit der bei Abrechnung auf der Vorderseite auszufüllenden Positions-Nr.(die für PNF, Vojta oder Bobath unterschiedlich ist) ergibt sich daraus die abgegebene Leistung. Wenn kein ZNS-Zertifikat in der Praxis vorhanden ist (bzw. Du kein Zertifikat hast, um entsprechende Patienten zu behandeln) dürfen die entsprechenden Verordnungen sowieso nicht mit der KK abgerechnet werden. Die VO`s müssten dann auf KG (auf neurophysiolog. Grundlage) geändert werden, oder die Patienten in eine andere Praxis geschickt werden.
Mein Profilbild bearbeiten