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gibt es max. Zeiten, bis ein KG-Rezept für gesetzlich versicherte abgerechnet sein muss, oder kann man es auch ein Jahr später noch abrechnen??
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Philip2587 schrieb:
Hallo,
gibt es max. Zeiten, bis ein KG-Rezept für gesetzlich versicherte abgerechnet sein muss, oder kann man es auch ein Jahr später noch abrechnen??
Erreicht eine "abgearbeitete" VO mit letzten Behandlungstermin 14.03.2014 die zuständige GKV am 14.03.2015 (Posteingangsstempel) ist die Jahresfrist gewahrt und der Vergütungsanspruch [nach der jeweils gültigen Preisvereinbarung; in diesem Beispiel potentiell die Vergütungsvereinbarung 2013] bleibt bestehen.
Da der 14.03.2015 ein Sonntag ist wäre auch ein Posteingang am 15.03. von der GKV hinzunehmen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Die meisten Rahmenverträge sehen eine Verjährung des Vergütungsanspruches ein Jahr nach der letzten Behandlung vor.
Erreicht eine "abgearbeitete" VO mit letzten Behandlungstermin 14.03.2014 die zuständige GKV am 14.03.2015 (Posteingangsstempel) ist die Jahresfrist gewahrt und der Vergütungsanspruch [nach der jeweils gültigen Preisvereinbarung; in diesem Beispiel potentiell die Vergütungsvereinbarung 2013] bleibt bestehen.
Da der 14.03.2015 ein Sonntag ist wäre auch ein Posteingang am 15.03. von der GKV hinzunehmen :)
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