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Eine kurze Frage: Ehepartner haben beide KG mit Hausbesuch verordnet. Therapie wurde an den gleichen Tagen hintereinander durchgeführt. Kann die Hausbesuchspauschale bei beiden Rezepten abgerechnet werden oder nur bei einem Rezept?
Vielen Dank für die Hilfe
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Alex Moro schrieb:
nur 1xHB
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Alex Moro schrieb am 23.11.2023 09:40 Uhr:nur 1xHB Richtig: wir sind gemäß BRV zum wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Daher, wenn es keine medizinisch indizierten Gründen gibt, musst du beide Hausbesuche gemeinsam machen. Damit kann auch nur 1x die Pauschale abgerechnet werden. Schließlich ist die Pauschale nur für den An- und Abfahrtsweg gedacht.
Ich habe zu diesem Thema im September letzten Jahres folgende Meinung hier im Forum vertreten und tue dies auch weiterhin:
"Hausbesuch von Ehepaar in einer "sozialen Einrichtung" = 2 x HB-Pauschale "Heim"
Hausbesuch von Ehepaar z. B. im eigenen Haus = 2 x HB-Pauschale "Normal".
Letztere Konstellation (pflegebedürftiges Ehepaar) haben wir seit ca. 2 Jahren in "Betreuung" und die Kasse zahlt 2 x HB bei einem Besuch. Nicht anders zu betrachten, wie wenn in einem Mietshaus bei einem Besuch an zwei Wohnungstüren (natürlich nacheinander) geklingelt wird."
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich habe zu diesem Thema im September letzten Jahres folgende Meinung hier im Forum vertreten und tue dies auch weiterhin:
"Hausbesuch von Ehepaar in einer "sozialen Einrichtung" = 2 x HB-Pauschale "Heim"
Hausbesuch von Ehepaar z. B. im eigenen Haus = 2 x HB-Pauschale "Normal".
Letztere Konstellation (pflegebedürftiges Ehepaar) haben wir seit ca. 2 Jahren in "Betreuung" und die Kasse zahlt 2 x HB bei einem Besuch. Nicht anders zu betrachten, wie wenn in einem Mietshaus bei einem Besuch an zwei Wohnungstüren (natürlich nacheinander) geklingelt wird."
Zitat: "Schließlich ist die Pauschale nur für den An- und Abfahrtsweg gedacht."
Wenn dem so wäre, dann dürfte ich bei 10 Patienten in einem Heim nur bei einem die HB-Pauschale 29934 abrechnen. Dem ist aber "Gott oder auch jemandem Anderem sei Dank" nicht so.
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Zitat: "Schließlich ist die Pauschale nur für den An- und Abfahrtsweg gedacht."
Wenn dem so wäre, dann dürfte ich bei 10 Patienten in einem Heim nur bei einem die HB-Pauschale 29934 abrechnen. Dem ist aber "Gott oder auch jemandem Anderem sei Dank" nicht so.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Deswegen im Heim auch diese ermäßigte Pauschale.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Dann habt ihr Glück. Wir haben in 38 Jahre noch nie den HB bei einer solchen Konstellation doppelt bezahlt bekommen. Bzw. es wurde immer gekürzt.
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Ich würde im Streitfall auch damit argumentieren, dass es sich bei der Vergütung eines Hausbesuchs um eine Pauschale handelt und mit der Pauschalierung, das ist ja ihr eigentlicher Zweck, es nicht mehr auf die Umstände im Einzelfall ankommt (wie Entfernung, Weglängen zwischen den einzelnen Hausbesuchen, Stockwerk, Aufzug ja/nein, Einzelbesuch oder mehrere Besuche in einem Wohngebäude). Die Beantwortung der Frage zur Wirtschaftlichkeit wurde dabei in die Höhe der Pauschale bereits eingepreist. Ausnahme von diesem Prinzip ist, aber nur was die Höhe der Vergütung anbelangt, die HB-Pauschale in (vor allem stationären) Einrichtungen, weil man davon ausgehen kann, dass im Regelfall bei einem Besuch dort mehrere Patienten behandelt werden. Aber auch da fällt für jeden Patienten die HB-Pauschale 29934 an.
Gleiches gilt natürlich für die Sonderpauschale 29922, auch wenn dort mehr als ein Patient betreut wird.
Ob ich Dich mit meinen Überlegungen überzeugen kann??
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es gibt übrigens eine beim oder über den VPT veröffentlichte Aussage/Stellungnahme der AOK PLUS (= Sachsen), wonach bei Hausbesuch von mehr als einer Person in einem privaten Haushalt für jede behandelte Person - im konkreten Fall bei einem Ehepaar - die Hausbesuchspauschale 29933 abgerechnet werden kann.
Link
Ich würde im Streitfall auch damit argumentieren, dass es sich bei der Vergütung eines Hausbesuchs um eine Pauschale handelt und mit der Pauschalierung, das ist ja ihr eigentlicher Zweck, es nicht mehr auf die Umstände im Einzelfall ankommt (wie Entfernung, Weglängen zwischen den einzelnen Hausbesuchen, Stockwerk, Aufzug ja/nein, Einzelbesuch oder mehrere Besuche in einem Wohngebäude). Die Beantwortung der Frage zur Wirtschaftlichkeit wurde dabei in die Höhe der Pauschale bereits eingepreist. Ausnahme von diesem Prinzip ist, aber nur was die Höhe der Vergütung anbelangt, die HB-Pauschale in (vor allem stationären) Einrichtungen, weil man davon ausgehen kann, dass im Regelfall bei einem Besuch dort mehrere Patienten behandelt werden. Aber auch da fällt für jeden Patienten die HB-Pauschale 29934 an.
Gleiches gilt natürlich für die Sonderpauschale 29922, auch wenn dort mehr als ein Patient betreut wird.
Ob ich Dich mit meinen Überlegungen überzeugen kann??
Im Übrigen ist das Schreiben von 01-2016 (alter HMR und alte Verträge). Ob das heute noch immer so gesehen wird?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Mich brauchst du nicht zu überzeugen, ich habe nur von unsere langjährige und diesbezügliche Erfahrung mit diesem Thema berichtet.
Im Übrigen ist das Schreiben von 01-2016 (alter HMR und alte Verträge). Ob das heute noch immer so gesehen wird?
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Jetzt redest Du schon mit Dir selbst joy
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Das ist mein imaginären Zwillingsbruder. Der heißt zufällig genau so. 🤦
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij So, so..
Wenn die Ehepartner in unterschiedlichen Versicherungen sind, gibt es erst gar keine Diskussion darüber. Bisher gab es bei uns im Fall 1 noch nie Probleme.
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Clearer schrieb:
Aus Deiner Frage ist nicht ersichtlich, ob die Ehepartner in der gleichen KK sind. Wenn ja, kann es sein, dass die KK mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit daher kommt und nüchtern betrachtet eigentlich Recht hat. Auf der anderen Seite sind es Pauschalen für jeden Versicherten. Wahrscheinlich müssen das die Gerichte klären.
Wenn die Ehepartner in unterschiedlichen Versicherungen sind, gibt es erst gar keine Diskussion darüber. Bisher gab es bei uns im Fall 1 noch nie Probleme.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen!
Eine kurze Frage: Ehepartner haben beide KG mit Hausbesuch verordnet. Therapie wurde an den gleichen Tagen hintereinander durchgeführt. Kann die Hausbesuchspauschale bei beiden Rezepten abgerechnet werden oder nur bei einem Rezept?
Vielen Dank für die Hilfe
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Horatio72 schrieb:
Mal Gesetz des Falles eine bekommt KG, der anderen KG ZNS. Wie ist es dann geregelt, für die KG kann ich ja auch mal nen anderen Therapeuten hinschicken ohne ZNS Fobi. DA darfst du dann wenn das so ist, beide HB abrechnen?
Wir haben das bei der MLD schon mal so begründet, dass der MLD-Therapeut aufgrund der Sicherstellung der Versorgung anderer Patienten dazu keine anderweitige Behandlungen wie KG durchführen konnte.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Du müsstest begründen können, warum der Therapeut mit KG-ZNS-Quali nicht auch die KG erbringen kann. Schließlich kann KG jeder.
Wir haben das bei der MLD schon mal so begründet, dass der MLD-Therapeut aufgrund der Sicherstellung der Versorgung anderer Patienten dazu keine anderweitige Behandlungen wie KG durchführen konnte.
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das ist ja die Frage. Wenn ich als PI die ZNS Quali habe reicht doch eigentlich zu sagen das ich dafür keine Zeit habe. Was a) stimmt und b) die doch gar nichts angeht. ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Ich würde das zwar auch so sehen, dennoch ist die Frage ob dein Gegenüber (die Kasse) deine Argumentation folgt. Mit MLD war das bei uns jedes Mal ein mühsames Unterfangen, u. A. mit Androhung einer Klage.
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Schippi schrieb:
Einfach doppelt abrechnen aber hinterher nicht wundern oder ärgern das gestrichen wurde 👍!!!
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HaJü schrieb:
Wir haben seit mehreren Jahren den Fall, ein Ehepaar im Hausbesuch zu behandeln. Wir rechnen beide Hausbesuche ab und die AOK Sachsen hat dieses bisher nie moniert. Was heißt wirtschaftliche Leistungserbringung. Das ist ein Gummiparagraph für die Kassen. Unsere Wirtschaftlichkeit spielt dabei keine Rolle. Und es ist auch nicht eindeutig im BRV definiert. Ich sehe es so, dass es sich hier um zwei von einander unabhängige Verordungsfälle handelt, die grundsätzlich erst einmal nichts miteinander zu tun haben und uns dazu berechtigt die Hausbesuchspauschale abzurechnen. Bei dieser Pauschale handelt es sich eben nicht nur um ein Kilometergelderstattung sondern auch um das Vorhalten eines KFZ, mobile Ultraschallgeräte, Hygienemaßnamen im häuslichen Bereich und die Arbeitszeit, die benötigt wird um von der Praxis zum Patienten und wieder zurück zu gelangen. Egal ob der Patient 20km oder 20m entfert wohnt. Ich hatte in einem vergangenem Beitrag darauf aufmerksam gemacht, dass die AOK Sachsen, so wie in dem Schreiben von 2016 hingewiesen, uns einen Hausbesuch absetzt bei dem wir eine Patientin mit zwei Verordungen und unterschiedlichen Behandlungen (MLD60 und KG-ZNS Doppelbehandlung) von unterschiedlichen Therapeuten an unterschiedlichen Tagen einen Hausbesuch absetzt. Zwei Verordungen von unterschiedlicher Stelle. Ein mal Hausarzt und einmal Uni-Klinik. KLage läuft.
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Problem beschreiben
jonauti schrieb:
Das fällt unter wirtschaftlicher Leistungserbringung. Man wird dir bei dieser Konstellation den 2. Hausbesuch mit hoher Wahrscheinlichkeit streichen
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