Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Ich habe gleich zwei Fragen und hoffe mir kann jemand helfen:
1. Patient hatte Umstellungsosteotomie und kann nicht in die Praxis kommen, deshalb Hausbesuch verordnet und 2 Rezepte durchgeführt. Jetzt hat Patient das dritte Rezept und ebenfalls wurde Hausbesuch verordnet. Patient darf laut Arzt ab kommender Woche Auto fahren und will dann in die Praxis kommen. Das bedeutet ich mache 2x Hausbesuch und 4x kommt der Patient in die Praxis. Wie berechne ich in so einem Fall die Zuzahlung?
2. Hausbesuche im Altersheim:
Habe dort mehrere Patienten die bei der Aok versichert sind. Hier wird ja bei dem ersten Patient der Hausbesuch und bei allen weiteren der Mitbesuch abgerechnet.
Wie ist das mit der Zuzahlung? Bzw. könnte folgende Situation eintreten: Patientin 1 ist zuzahlungsbefreit und da sie die erste in dem Heim war habe ich bei ihr nun immer den ersten Hausbesuch notiert. Dieses Rezept läuft nun aus. Patient 2 ist zuzahlungsplichtig, hat bisher quasi den Mitbesuch abgerechnet und würde nun aber zum einzigen Hauptbesuch werden... Zuzahlung?
Ich hoffe ihr habt das Problem verstanden...
Danke für nette, hilfreiche Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
Ich habe gleich zwei Fragen und hoffe mir kann jemand helfen:
1. Patient hatte Umstellungsosteotomie und kann nicht in die Praxis kommen, deshalb Hausbesuch verordnet und 2 Rezepte durchgeführt. Jetzt hat Patient das dritte Rezept und ebenfalls wurde Hausbesuch verordnet. Patient darf laut Arzt ab kommender Woche Auto fahren und will dann in die Praxis kommen. Das bedeutet ich mache 2x Hausbesuch und 4x kommt der Patient in die Praxis. Wie berechne ich in so einem Fall die Zuzahlung?
2. Hausbesuche im Altersheim:
Habe dort mehrere Patienten die bei der Aok versichert sind. Hier wird ja bei dem ersten Patient der Hausbesuch und bei allen weiteren der Mitbesuch abgerechnet.
Wie ist das mit der Zuzahlung? Bzw. könnte folgende Situation eintreten: Patientin 1 ist zuzahlungsbefreit und da sie die erste in dem Heim war habe ich bei ihr nun immer den ersten Hausbesuch notiert. Dieses Rezept läuft nun aus. Patient 2 ist zuzahlungsplichtig, hat bisher quasi den Mitbesuch abgerechnet und würde nun aber zum einzigen Hauptbesuch werden... Zuzahlung?
Ich hoffe ihr habt das Problem verstanden...
Danke für nette, hilfreiche Antworten.
(1) Korrekterweise sollte das HB-Rezept abgerechnet werden wenn Mobilität wiederhergestellt ist und ein "kein HB"-Rezept zur Behandlung in der Praxis ausgestellt werden. Zuzahlung: €10+10% des Rezeptwertes, für 2xKG+HB also ca. €10+2x1,54+2x1,19=15,46, für 4xKG=€13,08. Wenn du eine Absetzung (und theoretisch haftungsrechtlichen Ärger: Warum behandelst du in der Praxis wenn HB verordnet ist?) riskieren möchtest kannst du das "volle" Rezept behandeln und €18,54 als Zuzahlung kassieren.
(2) Zuzahlung = €10+10% des Rezeptwertes. Da kein zuzahlungsbefreiter Patient mehr vorliegt der Patient 2 zuzahlungstechnisch entlasten könnte pro Hausbesuchsbehandlungseinheit €1,54+€1,19 zuzüglich €10 pro Verordnung.
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Papa Alpaka schrieb:
(meine Zahlen basieren auf der Preisvereinbarung AOK BaWü)
(1) Korrekterweise sollte das HB-Rezept abgerechnet werden wenn Mobilität wiederhergestellt ist und ein "kein HB"-Rezept zur Behandlung in der Praxis ausgestellt werden. Zuzahlung: €10+10% des Rezeptwertes, für 2xKG+HB also ca. €10+2x1,54+2x1,19=15,46, für 4xKG=€13,08. Wenn du eine Absetzung (und theoretisch haftungsrechtlichen Ärger: Warum behandelst du in der Praxis wenn HB verordnet ist?) riskieren möchtest kannst du das "volle" Rezept behandeln und €18,54 als Zuzahlung kassieren.
(2) Zuzahlung = €10+10% des Rezeptwertes. Da kein zuzahlungsbefreiter Patient mehr vorliegt der Patient 2 zuzahlungstechnisch entlasten könnte pro Hausbesuchsbehandlungseinheit €1,54+€1,19 zuzüglich €10 pro Verordnung.
Ausnahme nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
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Physiohexe66 schrieb:
In Hessen erste HB voll, weitere im gl. Haus RVO - VdEK bei nur einem Hausbesuch im Heim als normaler abrechenbar, ansonsten in sozialer Einrichtung. Ich gebe die Leistung in den PC Theorg ein -berechnet dann die Rezeptgebühr
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Wonderwoman schrieb:
Hmmm... ich lese das anders. Wenn Du mehrere Patienten im Heim hast, dann gilt für alle 29902. Es steht "Hausbesuch mehrerer Patienten (z.B. in einer Einrichtung/Gemeinschaft)". Woher entnimmst Du, dass der erste Patient mit 29901 abgerechnet wird?
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asterix61 schrieb:
Genauso handhabt die KK das bei meinen HBs im Heim! Reduzierter Satz für alle Heimbewohner.
In der Anlage 2 (Vergütung) zum Rahmenvertrag steht fett gedruckt unter 29902: Besuch eines weiteren Patienten in der selben sozialen Einrichtung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also mein Abrechnungsprogramm macht es für Hessen genau so... Der erste rvo Patient 29901 und ab dem zweiten 29902.
In der Anlage 2 (Vergütung) zum Rahmenvertrag steht fett gedruckt unter 29902: Besuch eines weiteren Patienten in der selben sozialen Einrichtung.
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Wonderwoman schrieb:
zu 2.) Was ist denn ein "Mitbesuch"? Du kannst für alle Patienten den HB-Satz für soziale Einrichtungen abrechnen. Und nicht den ersten mit vollen HB-Satz und dann der reduzierte.
Ausnahme nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
zu 2.In Niedersachsen kannst du den 1 Pat im Heim voll abrechnen und du rechnechst dann den Pat mit Zuzahlung KG ab aber nicht mit HB und Km weil dies im Heim befreit ist
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zu 2.In Niedersachsen kannst du den 1 Pat im Heim voll abrechnen
Wo steht das?
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Wonderwoman schrieb:
weiß56 schrieb am 12.3.15 09:10:
zu 2.In Niedersachsen kannst du den 1 Pat im Heim voll abrechnen
Wo steht das?
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weiß56 schrieb:
Preisliste VPT X9902 Besuch eines weiteren Pat. in der selben sozialen Gemeinschaft(auch Altenheim)ab 2. Patient
Da gibt es sowas idR nicht.
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Wonderwoman schrieb:
Hmmm... das ist aber keine Physio-Abrechnungsposition, oder?
Da gibt es sowas idR nicht.
Bsp 4x Kg mit dem Mitbesuch zu 2,99 und 2x Kg mit dem ersten Hausbesuch. Wie berechne ich denn da nun die Zuzahlung bzw. mir wurde immer gesagt, dass ich die Zuzahlung direkt beim ersten Besuch einziehen soll. Manchmal weiß man ja nicht vorher, dass sich die Situation ändert. Wie macht ihr das?
So wurde mir die Abrechnung auf einem Seminar erklärt:
Zu der Abrechnung Hausbesuch Aok Hessen:
Ich rechne den ersten Primärkassenpatient mit der Ziffer 29901 ab zzgl der Kilometer für Hin-und Rückfahrt, ab dem zweiten Patient die Ziffer 29902 ohne weitere km.
Ist das etwa nicht richtig?
Bei den vdek Kassen gibt es bei nur einem Patient den vollen Satz Ziffer 29935, bei zwei oder mehr Patienten ist es immer Ziffer 29934
Bitte schreibt mir wenn ich da was falsch gelernt/falsch verstanden habe. In dem Altersheim hab ich erst letzte Woche einige Patienten übernommen, ist also alles noch frisch...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für deine Nachricht. Ich versteh aber folgendes immer noch nicht: aktuell laufen die Rezepte ja parallel, das heißt der zuzahlungsbefreite hat den HB1 und der zuzahlungspflichtige den HB 2 für 2,99€. Die Rezepte enden unterschiedlich, so dass der "mitbesuchspatient" zum Haupthausbesuch wird.
Bsp 4x Kg mit dem Mitbesuch zu 2,99 und 2x Kg mit dem ersten Hausbesuch. Wie berechne ich denn da nun die Zuzahlung bzw. mir wurde immer gesagt, dass ich die Zuzahlung direkt beim ersten Besuch einziehen soll. Manchmal weiß man ja nicht vorher, dass sich die Situation ändert. Wie macht ihr das?
So wurde mir die Abrechnung auf einem Seminar erklärt:
Zu der Abrechnung Hausbesuch Aok Hessen:
Ich rechne den ersten Primärkassenpatient mit der Ziffer 29901 ab zzgl der Kilometer für Hin-und Rückfahrt, ab dem zweiten Patient die Ziffer 29902 ohne weitere km.
Ist das etwa nicht richtig?
Bei den vdek Kassen gibt es bei nur einem Patient den vollen Satz Ziffer 29935, bei zwei oder mehr Patienten ist es immer Ziffer 29934
Bitte schreibt mir wenn ich da was falsch gelernt/falsch verstanden habe. In dem Altersheim hab ich erst letzte Woche einige Patienten übernommen, ist also alles noch frisch...
Wenn du das schon anders eingezogen hast machst du einfach eine Nachberechnung für die Zuzahlung
In Niedersachsen musten die Pat bis jetzt keine Zuzahlung für HB und Km im Heim bezahlen
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weiß56 schrieb:
zu deinem Bsp: Du rechnest dann 4 x KG + 29902 und 2 x KG + 29901 + km
Wenn du das schon anders eingezogen hast machst du einfach eine Nachberechnung für die Zuzahlung
In Niedersachsen musten die Pat bis jetzt keine Zuzahlung für HB und Km im Heim bezahlen
doch Physioabrechnung
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weiß56 schrieb:
Hallo Wonderwoman,
doch Physioabrechnung
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Wonderwoman schrieb:
Dann sag doch bitte welche Kasse und welches Bundesland das ist
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weiß56 schrieb:
Zu 1. Rechne 2xKGHB und 4 xKg ab mach hinten einen Vermerk das der Pat wieder mobil ist und keinen Hb mehr benötigt.
zu 2.In Niedersachsen kannst du den 1 Pat im Heim voll abrechnen und du rechnechst dann den Pat mit Zuzahlung KG ab aber nicht mit HB und Km weil dies im Heim befreit ist
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