Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
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Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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die Pa...
im April geht meine Praxis in neue Hände. Der Kollege ist bis dato bei mir angestellt.
Alle Verordnungen, die nicht im März beendet werden können müssen ja abgerechnet werden, da ab April ja ein neues IK Zeichen greift.
D.h. aber, dass einige laufende Verordnungen abgebrochen, bzw. vorzeitig abgerechnet werden müssen.
Wie habt Ihr das gelöst oder welche Vorschläge gibt es noch? Gerne auch per PN.
Danke.
Gruß
Richi
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richi b schrieb:
Hallo zusammen,
im April geht meine Praxis in neue Hände. Der Kollege ist bis dato bei mir angestellt.
Alle Verordnungen, die nicht im März beendet werden können müssen ja abgerechnet werden, da ab April ja ein neues IK Zeichen greift.
D.h. aber, dass einige laufende Verordnungen abgebrochen, bzw. vorzeitig abgerechnet werden müssen.
Wie habt Ihr das gelöst oder welche Vorschläge gibt es noch? Gerne auch per PN.
Danke.
Gruß
Richi
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Richi
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richi b schrieb:
Holla, da bin ich aber überrascht, dass da die KK mitgespielt hat. War das incl. AOK und wie lange ist das her?
Gruß
Richi
Normal gilt -> Abbruch und unter neuem IK neu beginnen - ein sauberer Schnitt.
Sonst musst du jede Kasse fragen wie sie es haben will.
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morpheus-06 schrieb:
welches BL?
Normal gilt -> Abbruch und unter neuem IK neu beginnen - ein sauberer Schnitt.
Sonst musst du jede Kasse fragen wie sie es haben will.
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C. DBO schrieb:
Dass ist jetzt schon ein paar Jahre her, aber kürzlich habe ich ein Kind von einer Kollegin übernommen weil die Eltern nach 2 TE einen Praxiswechsel wollten. Wir haben es ebenso gelöst und keine Probleme gehabt. Bei einer Praxisabgabe mit vielen Patienten ist allerdings tatsächlich ein sauberer Schnitt mit neuer VO das unkompliziertere. Mit der AOK habe ich hier tatsächlich kaum Probleme. Es gibt nur ein, zwei Punkte, aber auf die kann ich mich einstellen. Erstaunlich aber wahr.
"Sofern im begründeten Ausnahmefall Leistungen von zwei verschiedenen Praxen abgegeben werden (z.B. Praxisübernahme), ist nach Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse die zweite Abrechnung mittels einer Verordnungskopie möglich. Dies ist auf den beiden Verordnungen (Original und Kopie) entsprechend zu dokumentieren. Die Unterschriften des Versicherten über den Empfang der Leistungen sind jeweils im Original erforderlich."
Haben wir selbst vor zwei Jahren so problemlos durchgeführt - nach Rücksprache auch mit dem VdEK Bayern, also mit allen Krankenkassen: Der alte Praxisinhaber rechnet seinen Anteil der Verordnungen normal ab - also z.B. mit 4 von 6 Behandlungen. Der neue Inhaber erhält eine beidseitige Kopie der Verordnung vom Vorbesitzer mit den bisher geleisteten Unterschriften, auf der die weiteren Unterschriften (also hier: 5+6) im Original vom Patienten geleistet werden. Die Zuzahlung beim neuen Inhaber ist dann nur der prozentuale Anteil ohne die Verordnungsblattgebühr von 10,- Euro.
Auf das Original der Verordnung hatten wir vor der Kopie einen Stempel aufgetragen: "Praxisübernahme: Wegen Übernahme der Praxis XY (IK: 1234567890) durch Frau ABC (IK: 0987654321) folgt eine zweite Abrechnung (vgl. §21 Abs. 1.4)"
Der Vorteil war, dass die "alten" Patienten, die selbstverständlich über die Praixsübernahme informiert wurden, einfach weiterkommen konnten. Wenn eine Neuausstellung einer weiteren Verordnung für die nicht genommenen Behandlungen erfolgen hätte sollen, hätten sicher einige Patienten auf diese einzelnen Therapien verzichtet. So wurden alle angefangenen Verordnungen auch weitergeführt und ohne eine einzige Rückfrage auch problemlos von den Kostenträgern bezahlt.
:sunglasses:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Im Rahmenvertrag der RVO Bayern steht unter § 21 Abrechnung:
"Sofern im begründeten Ausnahmefall Leistungen von zwei verschiedenen Praxen abgegeben werden (z.B. Praxisübernahme), ist nach Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse die zweite Abrechnung mittels einer Verordnungskopie möglich. Dies ist auf den beiden Verordnungen (Original und Kopie) entsprechend zu dokumentieren. Die Unterschriften des Versicherten über den Empfang der Leistungen sind jeweils im Original erforderlich."
Haben wir selbst vor zwei Jahren so problemlos durchgeführt - nach Rücksprache auch mit dem VdEK Bayern, also mit allen Krankenkassen: Der alte Praxisinhaber rechnet seinen Anteil der Verordnungen normal ab - also z.B. mit 4 von 6 Behandlungen. Der neue Inhaber erhält eine beidseitige Kopie der Verordnung vom Vorbesitzer mit den bisher geleisteten Unterschriften, auf der die weiteren Unterschriften (also hier: 5+6) im Original vom Patienten geleistet werden. Die Zuzahlung beim neuen Inhaber ist dann nur der prozentuale Anteil ohne die Verordnungsblattgebühr von 10,- Euro.
Auf das Original der Verordnung hatten wir vor der Kopie einen Stempel aufgetragen: "Praxisübernahme: Wegen Übernahme der Praxis XY (IK: 1234567890) durch Frau ABC (IK: 0987654321) folgt eine zweite Abrechnung (vgl. §21 Abs. 1.4)"
Der Vorteil war, dass die "alten" Patienten, die selbstverständlich über die Praixsübernahme informiert wurden, einfach weiterkommen konnten. Wenn eine Neuausstellung einer weiteren Verordnung für die nicht genommenen Behandlungen erfolgen hätte sollen, hätten sicher einige Patienten auf diese einzelnen Therapien verzichtet. So wurden alle angefangenen Verordnungen auch weitergeführt und ohne eine einzige Rückfrage auch problemlos von den Kostenträgern bezahlt.
:sunglasses:
Gruß
Nora
vielen Dank. Das hört sich nachvollziehbar an. Ich werde mal bei der KK anfragen.
Gruß
Richi
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richi b schrieb:
Hallo Nora,
vielen Dank. Das hört sich nachvollziehbar an. Ich werde mal bei der KK anfragen.
Gruß
Richi
also nochmal meinen Dank Nora. Ich habe nun die Bestätigung der KK. Läuft genauso wie Du es beschrieben hast.
Ich muss dies nicht einmal vorher anmelden sondern einfach mittels der Vorgehensweise abrechnen.
Gruß
Richi
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richi b schrieb:
Guten Morgen,
also nochmal meinen Dank Nora. Ich habe nun die Bestätigung der KK. Läuft genauso wie Du es beschrieben hast.
Ich muss dies nicht einmal vorher anmelden sondern einfach mittels der Vorgehensweise abrechnen.
Gruß
Richi
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C. DBO schrieb:
VO kopieren, Original abrechne und mit Akzeptanz der Kasse können die restlichen TE über die Kopie abgerechnet werden. So habe ich ca. 20 Patienten einer anderen Praxis problemlos übernommen. Die Kollegin hat mit den Kassen telefoniert und die Genehmigung erhalten.
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