Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
in der Praxis ,in der ich arbeite , ist ein Streit entbrannt, über die Dauer einer 24`er MLD60 / Langfrist-Vo mit einer Bhdlgs.-Frequenz von 1-2 x wö. Unsere neue Praxismanagerin meint, es muss nach 12 Anwendungen abgebrochen werden, da es sonst zu Honorarabsetzungen kommt. Für einige von uns unverständlich, da der Arzt Ther.-Frequenz vorgegeben hat?! Wer weiß wie es sein muss.
Danke im Voraus! :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Verehrte Kollegen/-innen,
in der Praxis ,in der ich arbeite , ist ein Streit entbrannt, über die Dauer einer 24`er MLD60 / Langfrist-Vo mit einer Bhdlgs.-Frequenz von 1-2 x wö. Unsere neue Praxismanagerin meint, es muss nach 12 Anwendungen abgebrochen werden, da es sonst zu Honorarabsetzungen kommt. Für einige von uns unverständlich, da der Arzt Ther.-Frequenz vorgegeben hat?! Wer weiß wie es sein muss.
Danke im Voraus! :blush:
Gefällt mir
Es geht hier um WOCHEN nicht um Behandlungen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
@ AT
Es geht hier um WOCHEN nicht um Behandlungen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nicole Zachariä schrieb:
Nur Behandlungen, die in 12 Wochen geschafft werden, können bei uns abgerechnet werden. Ansonsten heißt es Fristüberschreitung. Leider schon passiert. Wir sitzen in NRW...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
antje74 schrieb:
Das kommt doch darauf an, wie oft in den 12 Wochen behandelt wird. Bei Frequenz 2 schafft man 24 Behandlungen. Sollte das Rezept durch Krankheit oder Urlaub mal unterbrochen werden, kann man insgesamt auch 13 oder 14 Wochen daraus machen. Ist zumindest in Sachsen so.
Ganz streng genommen muss man also mit der unteren Frequenzangabe innerhalb von 12 Wochen fertig werden, die Verordnung ist also falsch. Handhabt aber keine Kasse so.
Manche Kassen haben wohl trotzdem abgesetzt, wenn die Verordnung nicht innerhalb von 12 Wochen durchgeführt wurde. Da kann man sicher trefflich drüber streiten, ob das so richtig ist oder nicht - wahrscheinlich nicht, da die HMR eben nur auf die Ausstellung abzielt, und keine Regelung für die Durchführung beinhaltet.
Wir haben dennoch aufgrund der bei uns sehr beschränkten Fallzahlen beschlossen, dass wir nach 12 Wochen einen Behandlungsabbruch vornehmen, um auf der sicheren Seite zu sein. Sollte uns mal ein Rezept durchrutschen, und die Kasse es absetzen, können wir dann immer noch dagegen vorgehen.
... nebenbei, wofür hat man eine Praxismanagerin, wenn man sich hinterher doch wieder mit ihr streitet? Die soll genau diesen Bürokratiewahn von Euch weghalten!
Gefällt mir
ich danke euch für eure Antworten. Es hat uns weitergeholfen.
Bleibt gesund und liebe Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
ich danke euch für eure Antworten. Es hat uns weitergeholfen.
Bleibt gesund und liebe Grüße
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Physiotherapie Dietermann schrieb:
In der Heilmittelrichtlinie §8(1), Satz 4 ist eindeutig geregelt, dass nur Verordnungen ausgestellt werden dürfen, die mindestens innerhalb von 12 Wochen nach Verordnung einen erneuten Arztbesuch vorsehen. Der konsentierte GKV-KBV-Frage-Antwort-Katalog von 2005 bestätigt das nochmal unter Frage 8).
Ganz streng genommen muss man also mit der unteren Frequenzangabe innerhalb von 12 Wochen fertig werden, die Verordnung ist also falsch. Handhabt aber keine Kasse so.
Manche Kassen haben wohl trotzdem abgesetzt, wenn die Verordnung nicht innerhalb von 12 Wochen durchgeführt wurde. Da kann man sicher trefflich drüber streiten, ob das so richtig ist oder nicht - wahrscheinlich nicht, da die HMR eben nur auf die Ausstellung abzielt, und keine Regelung für die Durchführung beinhaltet.
Wir haben dennoch aufgrund der bei uns sehr beschränkten Fallzahlen beschlossen, dass wir nach 12 Wochen einen Behandlungsabbruch vornehmen, um auf der sicheren Seite zu sein. Sollte uns mal ein Rezept durchrutschen, und die Kasse es absetzen, können wir dann immer noch dagegen vorgehen.
... nebenbei, wofür hat man eine Praxismanagerin, wenn man sich hinterher doch wieder mit ihr streitet? Die soll genau diesen Bürokratiewahn von Euch weghalten!
Mein Profilbild bearbeiten