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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Ablehnung KGK durch GKV

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Ablehnung KGK durch GKV
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K. Leistritz
22.11.2013 13:34
Huhu zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Rezept: 10 KGK Doppelbehandlung
Indikationsschlüssel:zn1c

Patient ist allerdings über 18 Jahre.

Ich habe jetzt das Rezept mit KG-ZNS (Positionsnummer 20712 PNF) abgerechnet und wurde natürlich abgelehnt. (Fobi natürlich vorhanden)

Begründung:
Die abgerechnete Leistung ist für die Indikation nicht verordnungsfähig und darf nicht erbracht werden.

Wo liegt jetzt der Fehler?
Am PNF, am Indikationsschlüssel oder am KGK Doppelbehandlungen?

Vielen Dank für eure Antworten und sorry für meine Unwissenheit.

Grüße



[bearbeitet am 22.11.13 13:58]
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Huhu zusammen, ich habe folgendes Problem. Rezept: 10 KGK Doppelbehandlung Indikationsschlüssel:zn1c Patient ist allerdings über 18 Jahre. Ich habe jetzt das Rezept mit KG-ZNS (Positionsnummer 20712 PNF) abgerechnet und wurde natürlich abgelehnt. (Fobi natürlich vorhanden) Begründung: Die abgerechnete Leistung ist für die Indikation nicht verordnungsfähig und darf nicht erbracht werden. Wo liegt jetzt der Fehler? Am PNF, am Indikationsschlüssel oder am KGK Doppelbehandlungen? Vielen Dank für eure Antworten und sorry für meine Unwissenheit. Grüße [bearbeitet am 22.11.13 13:58]
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K. Leistritz schrieb:

Huhu zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Rezept: 10 KGK Doppelbehandlung
Indikationsschlüssel:zn1c

Patient ist allerdings über 18 Jahre.

Ich habe jetzt das Rezept mit KG-ZNS (Positionsnummer 20712 PNF) abgerechnet und wurde natürlich abgelehnt. (Fobi natürlich vorhanden)

Begründung:
Die abgerechnete Leistung ist für die Indikation nicht verordnungsfähig und darf nicht erbracht werden.

Wo liegt jetzt der Fehler?
Am PNF, am Indikationsschlüssel oder am KGK Doppelbehandlungen?

Vielen Dank für eure Antworten und sorry für meine Unwissenheit.

Grüße



[bearbeitet am 22.11.13 13:58]

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Gerry
22.11.2013 14:00
Es wird wohl an KGK (was auch immer das sein soll?!) und an dem IKS liegen, also eine klassische Formulierungsfehler seitens des Arztes
und ein klassisches nicht überprüfen seitens des PI's -> immer eine unheilvolle Kombination!

Die Absetzung scheint also rechtens zu sein...eine Heilung eher unwahrscheinlich.

Grüße...Gerry
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Es wird wohl an KGK (was auch immer das sein soll?!) und an dem IKS liegen, also eine klassische Formulierungsfehler seitens des Arztes und ein klassisches nicht überprüfen seitens des PI's -> immer eine unheilvolle Kombination! Die Absetzung scheint also rechtens zu sein...eine Heilung eher unwahrscheinlich. Grüße...Gerry
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TDB
22.11.2013 14:15
Patient über 18 KGK nicht möglich.
Hätte ZN2a sein sollen KGN Doppel möglich
Gruß
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Patient über 18 KGK nicht möglich. Hätte ZN2a sein sollen KGN Doppel möglich Gruß
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TDB schrieb:

Patient über 18 KGK nicht möglich.
Hätte ZN2a sein sollen KGN Doppel möglich
Gruß

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Gerry
22.11.2013 14:31
Mir schon klar, nur was soll KGK sein? Auch klar, wohl KG-Kind, oder? Gibt es aber im HMK nicht, dumm gelaufen...Prüfpflicht! Doppelbehandlung möglich, auch klar.
Nur der IKS passt halt nicht, dumm gelaufen...Prüfpflicht!!

Grüße...Gerry

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Mir schon klar, nur was soll KGK sein? Auch klar, wohl KG-Kind, oder? Gibt es aber im HMK nicht, dumm gelaufen...Prüfpflicht! Doppelbehandlung möglich, auch klar. Nur der IKS passt halt nicht, dumm gelaufen...Prüfpflicht!! Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Mir schon klar, nur was soll KGK sein? Auch klar, wohl KG-Kind, oder? Gibt es aber im HMK nicht, dumm gelaufen...Prüfpflicht! Doppelbehandlung möglich, auch klar.
Nur der IKS passt halt nicht, dumm gelaufen...Prüfpflicht!!

Grüße...Gerry

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TDB
22.11.2013 14:45
KGK, Neurophysiologische Krankengymnastik ( Kinder ) steht auch im HMK.
Gruß



[bearbeitet am 22.11.13 14:46]
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KGK, Neurophysiologische Krankengymnastik ( Kinder ) steht auch im HMK. Gruß [bearbeitet am 22.11.13 14:46]
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TDB schrieb:

KGK, Neurophysiologische Krankengymnastik ( Kinder ) steht auch im HMK.
Gruß



[bearbeitet am 22.11.13 14:46]

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Gerry
22.11.2013 14:53
Würde ich mich nur schweren Herzens darauf berufen wollen, besser wäre definitiv >KG-ZNS-Kinder< zumindest bei ZN1,
aber hier ist ja eh einiges schief gelaufen, gelle Herr/Frau Leistritz?!

Grüße...Gerry
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Würde ich mich nur schweren Herzens darauf berufen wollen, besser wäre definitiv >KG-ZNS-Kinder< zumindest bei ZN1, aber hier ist ja eh einiges schief gelaufen, gelle Herr/Frau Leistritz?! Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Würde ich mich nur schweren Herzens darauf berufen wollen, besser wäre definitiv >KG-ZNS-Kinder< zumindest bei ZN1,
aber hier ist ja eh einiges schief gelaufen, gelle Herr/Frau Leistritz?!

Grüße...Gerry

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K. Leistritz
22.11.2013 16:02
KGK = KG ZNS für Kinder, das ist ja klar.
Aber ab dem 18. Lebensjahr wird es nomal als KG ZNS Erwachsene umgewandelt und berechnet, obwohl KGK da steht.

Prüfpflicht ist auch klar... aber was jetzt genau falsch ist, könnt ihr mir auch nicht sagen oder?
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KGK = KG ZNS für Kinder, das ist ja klar. Aber ab dem 18. Lebensjahr wird es nomal als KG ZNS Erwachsene umgewandelt und berechnet, obwohl KGK da steht. Prüfpflicht ist auch klar... aber was jetzt genau falsch ist, könnt ihr mir auch nicht sagen oder?
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K. Leistritz schrieb:

KGK = KG ZNS für Kinder, das ist ja klar.
Aber ab dem 18. Lebensjahr wird es nomal als KG ZNS Erwachsene umgewandelt und berechnet, obwohl KGK da steht.

Prüfpflicht ist auch klar... aber was jetzt genau falsch ist, könnt ihr mir auch nicht sagen oder?

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Gerry
22.11.2013 16:10
...aber was jetzt genau falsch ist, könnt ihr mir auch nicht sagen oder?...

Das haben wir doch mehrfach getan -> Patient ist über 18 Jahre alt, also ist KGK und ZN1 einfach falsch! -> Prüfpflicht.

Grüße...Gerry
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...aber was jetzt genau falsch ist, könnt ihr mir auch nicht sagen oder?... Das haben wir doch mehrfach getan -> Patient ist über 18 Jahre alt, also ist KGK und ZN1 einfach falsch! -> Prüfpflicht. Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

...aber was jetzt genau falsch ist, könnt ihr mir auch nicht sagen oder?...

Das haben wir doch mehrfach getan -> Patient ist über 18 Jahre alt, also ist KGK und ZN1 einfach falsch! -> Prüfpflicht.

Grüße...Gerry

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SGBV
22.11.2013 19:12
Wo im HMK?
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Wo im HMK?
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SGBV schrieb:

Wo im HMK?

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Frank Sommer
22.11.2013 20:02
TDB schrieb:

> KGK, Neurophysiologische Krankengymnastik ( Kinder ) steht auch
> im HMK.
> Gruß
>

>
> [bearbeitet am 22.11.13 14:46]

Nicht im HMK des G-BA. KGK ist keine Abkürzung, KG-ZNS Kinder oder Bobath/Vojta Kinder berechtigt zur Abrechnung dieser Leistungen.

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• morpheus-06
• SGBV
TDB schrieb: > KGK, Neurophysiologische Krankengymnastik ( Kinder ) steht auch > im HMK. > Gruß > > > [bearbeitet am 22.11.13 14:46] Nicht im HMK des G-BA. KGK ist keine Abkürzung, KG-ZNS Kinder oder Bobath/Vojta Kinder berechtigt zur Abrechnung dieser Leistungen.
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Frank Sommer schrieb:

TDB schrieb:

> KGK, Neurophysiologische Krankengymnastik ( Kinder ) steht auch
> im HMK.
> Gruß
>

>
> [bearbeitet am 22.11.13 14:46]

Nicht im HMK des G-BA. KGK ist keine Abkürzung, KG-ZNS Kinder oder Bobath/Vojta Kinder berechtigt zur Abrechnung dieser Leistungen.

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morpheus-06
22.11.2013 20:36
mich würde auch interessieren wo KGK steht.
Wenn ich mich an die Original HMR, HMK und RV halte kommt KGK nirgends vor.
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mich würde auch interessieren wo KGK steht. Wenn ich mich an die Original HMR, HMK und RV halte kommt KGK nirgends vor.
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morpheus-06 schrieb:

mich würde auch interessieren wo KGK steht.
Wenn ich mich an die Original HMR, HMK und RV halte kommt KGK nirgends vor.

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tinki
26.11.2013 17:14
Hallo,

wir haben selbes immer wieder kehrendes Problem mit falsch ausgestellten Rezpten (KGK), wenn die Kinderarztpraxis das System von intellimed verwendet. Nur dort scheint es dieses Kürzel zu geben.
Frag mich nicht, wie oft ich pro Monat dort bin, um einen Stapel falscher Rezepte in KG ZNS KIND ändern zu lassen... *hmpf*

gruß,
f.
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Hallo, wir haben selbes immer wieder kehrendes Problem mit falsch ausgestellten Rezpten (KGK), wenn die Kinderarztpraxis das System von intellimed verwendet. Nur dort scheint es dieses Kürzel zu geben. Frag mich nicht, wie oft ich pro Monat dort bin, um einen Stapel falscher Rezepte in KG ZNS KIND ändern zu lassen... *hmpf* gruß, f.
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tinki schrieb:

Hallo,

wir haben selbes immer wieder kehrendes Problem mit falsch ausgestellten Rezpten (KGK), wenn die Kinderarztpraxis das System von intellimed verwendet. Nur dort scheint es dieses Kürzel zu geben.
Frag mich nicht, wie oft ich pro Monat dort bin, um einen Stapel falscher Rezepte in KG ZNS KIND ändern zu lassen... *hmpf*

gruß,
f.

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TDB
27.11.2013 07:26
HMK Intellimed Seite 64 ZN1 Abkürzung der aufgeführten Heilmittel.
Gruß
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HMK Intellimed Seite 64 ZN1 Abkürzung der aufgeführten Heilmittel. Gruß
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TDB schrieb:

HMK Intellimed Seite 64 ZN1 Abkürzung der aufgeführten Heilmittel.
Gruß

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morpheus-06
27.11.2013 07:41
klopf den Intellimed in die Tonne und druck dir das Original des G-BA aus.
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klopf den Intellimed in die Tonne und druck dir das Original des G-BA aus.
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morpheus-06 schrieb:

klopf den Intellimed in die Tonne und druck dir das Original des G-BA aus.

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SGBV
27.11.2013 09:08
Dann ist es eine Intellimed-Abkürzung (redaktionell bearbeiteter Text), die von HMR/HMK abweicht. Da wir die Abrechnung nicht an Intellimed, sondern die Kassen schicken, können wir uns nicht darauf berufen, auch wenn das natürlich den Vorgang erklärt.
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• morpheus-06
• Frank Sommer
Dann ist es eine Intellimed-Abkürzung (redaktionell bearbeiteter Text), die von HMR/HMK abweicht. Da wir die Abrechnung nicht an Intellimed, sondern die Kassen schicken, können wir uns nicht darauf berufen, auch wenn das natürlich den Vorgang erklärt.
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SGBV schrieb:

Dann ist es eine Intellimed-Abkürzung (redaktionell bearbeiteter Text), die von HMR/HMK abweicht. Da wir die Abrechnung nicht an Intellimed, sondern die Kassen schicken, können wir uns nicht darauf berufen, auch wenn das natürlich den Vorgang erklärt.

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Gerry schrieb:

Es wird wohl an KGK (was auch immer das sein soll?!) und an dem IKS liegen, also eine klassische Formulierungsfehler seitens des Arztes
und ein klassisches nicht überprüfen seitens des PI's -> immer eine unheilvolle Kombination!

Die Absetzung scheint also rechtens zu sein...eine Heilung eher unwahrscheinlich.

Grüße...Gerry

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K. Leistritz
22.11.2013 16:37
Ich dachte allerdings, dass sich KGK automatisch ab dem 18. Lebensjahr in KG-ZNS Erwachsene umwandelt. Falsch gedacht und Lehrgeld bezahlt.

Gruß
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• Gerry
Ich dachte allerdings, dass sich KGK automatisch ab dem 18. Lebensjahr in KG-ZNS Erwachsene umwandelt. Falsch gedacht und Lehrgeld bezahlt. Gruß
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SGBV
22.11.2013 17:50
Vorwort: Abgesetzt wurde garantiert, weil PNF nicht mit ZN1 geht, da bei Kindern nur Bobath und Vojta zugelassen sind (siehe RV). Möglicherweise wurde auf das Alter des Patienten gar nicht mehr geschaut. Nun ist der aber gar nicht U18.

Zu Deinem Posting:
Das ist nicht falsch gedacht. Siehe Punkt 15 der Checkliste des VdeK: Maßgeblich ist das Alter bei Ausstellung der Verordnung. Überschreitet der Patient während der Behandlungsserie seinen 18. Geburtstag, besteht der Vergütungsanspruch für die volle Behandlungsserie. Wird die Verordnung nach dem 18. Geburtstag aus- gestellt, werden die Sätze für die Behandlung KG-ZNS Erwachsene erstattet.
ZN1a oder ZN2a wäre durch diese Regelung egal. Bleibt noch KGK - keine offizielle Abkürzung des HMK.https://www.physio.de/zulassung/HMR-2-1.htm bzw. Link
Dort steht aber "Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen". Dass das nicht die allein zulässigen Abkürzungen sein können, wird klar, wenn man sich die Rahmenverträge ansieht (KG-Bobath gibt es im RV, aber nicht im HMK). Warum sollte also nicht der Arzt KGK abkürzen. Bei IKS ZN... ist klar, dass er K=Kind meint.
Wäre es also eine Absetzung einer Ersatzkasse, würde ich mit Hilfe von Punkt 15 der Checkliste (die ja Bestandteil des RV ist und damit rechtsverbindlich!) dagegen vorgehen. Auch andere Kassen z.B. AOK Bayern haben diesen Punkt - dort auch Nr. 15 - so in ihren Checklisten verankert. Sieh mal nach, welche Kasse und dann in den entsprechenden RV!) Eine Änderung der Verordnung (=Korrektur) ist bei Überschreitung der Altersgrenze bei KG-ZNS-Kind demnach gar nicht erforderlich. Laut Checkliste darf das nur zur Preisänderung auf KG-ZNS führen!
Für alle Fälle würde ich versuchen, eine Bestätigung des Arztes zu bekommen, dass er mit KGK KG-ZNS-Kind meinte (z.B. auf Rezeptkopie oder formlos) und damit meinen Widerspruch untermauern. Zusätzlich der Kasse sagen, dass PNF dann auch wieder o.k. ist.
Künftig ist aber sicherlich ratsam, auf KG-ZNS oder KG-ZNS-Kind als Angabe des HM zu bestehen und darauf zu achten, dass das stimmt.
Viel Glück!



[bearbeitet am 22.11.13 18:50]
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Vorwort: Abgesetzt wurde garantiert, weil PNF nicht mit ZN1 geht, da bei Kindern nur Bobath und Vojta zugelassen sind (siehe RV). Möglicherweise wurde auf das Alter des Patienten gar nicht mehr geschaut. Nun ist der aber gar nicht U18. Zu Deinem Posting: Das ist nicht falsch gedacht. Siehe Punkt 15 der Checkliste des VdeK: Maßgeblich ist das Alter bei Ausstellung der Verordnung. Überschreitet der Patient während der Behandlungsserie seinen 18. Geburtstag, besteht der Vergütungsanspruch für die volle Behandlungsserie. [b]Wird die Verordnung nach dem 18. Geburtstag aus- gestellt, werden die Sätze für die Behandlung KG-ZNS Erwachsene erstattet.[/b] ZN1a oder ZN2a wäre durch diese Regelung egal. Bleibt noch KGK - keine offizielle Abkürzung des HMK.http://physio.de/zulassung/HMR-2-1.htm bzw. http://www.g-ba.de/downloads/17-98-3064/HeilM-RL_2011-05-19_Heilmittelkatalog.pdf Dort steht aber "Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen". Dass das nicht die allein zulässigen Abkürzungen sein können, wird klar, wenn man sich die Rahmenverträge ansieht (KG-Bobath gibt es im RV, aber nicht im HMK). Warum sollte also nicht der Arzt KGK abkürzen. Bei IKS ZN... ist klar, dass er K=Kind meint. Wäre es also eine Absetzung einer Ersatzkasse, würde ich mit Hilfe von Punkt 15 der Checkliste (die ja Bestandteil des RV ist und damit rechtsverbindlich!) dagegen vorgehen. Auch andere Kassen z.B. AOK Bayern haben diesen Punkt - dort auch Nr. 15 - so in ihren Checklisten verankert. Sieh mal nach, welche Kasse und dann in den entsprechenden RV!) Eine Änderung der Verordnung (=Korrektur) ist bei Überschreitung der Altersgrenze bei KG-ZNS-Kind demnach gar nicht erforderlich. Laut Checkliste darf das nur zur Preisänderung auf KG-ZNS führen! Für alle Fälle würde ich versuchen, eine Bestätigung des Arztes zu bekommen, dass er mit KGK KG-ZNS-Kind meinte (z.B. auf Rezeptkopie oder formlos) und damit meinen Widerspruch untermauern. Zusätzlich der Kasse sagen, dass PNF dann auch wieder o.k. ist. Künftig ist aber sicherlich ratsam, auf KG-ZNS oder KG-ZNS-Kind als Angabe des HM zu bestehen und darauf zu achten, dass das stimmt. Viel Glück! [bearbeitet am 22.11.13 18:50]
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SGBV schrieb:

Vorwort: Abgesetzt wurde garantiert, weil PNF nicht mit ZN1 geht, da bei Kindern nur Bobath und Vojta zugelassen sind (siehe RV). Möglicherweise wurde auf das Alter des Patienten gar nicht mehr geschaut. Nun ist der aber gar nicht U18.

Zu Deinem Posting:
Das ist nicht falsch gedacht. Siehe Punkt 15 der Checkliste des VdeK: Maßgeblich ist das Alter bei Ausstellung der Verordnung. Überschreitet der Patient während der Behandlungsserie seinen 18. Geburtstag, besteht der Vergütungsanspruch für die volle Behandlungsserie. Wird die Verordnung nach dem 18. Geburtstag aus- gestellt, werden die Sätze für die Behandlung KG-ZNS Erwachsene erstattet.
ZN1a oder ZN2a wäre durch diese Regelung egal. Bleibt noch KGK - keine offizielle Abkürzung des HMK.https://www.physio.de/zulassung/HMR-2-1.htm bzw. Link
Dort steht aber "Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen". Dass das nicht die allein zulässigen Abkürzungen sein können, wird klar, wenn man sich die Rahmenverträge ansieht (KG-Bobath gibt es im RV, aber nicht im HMK). Warum sollte also nicht der Arzt KGK abkürzen. Bei IKS ZN... ist klar, dass er K=Kind meint.
Wäre es also eine Absetzung einer Ersatzkasse, würde ich mit Hilfe von Punkt 15 der Checkliste (die ja Bestandteil des RV ist und damit rechtsverbindlich!) dagegen vorgehen. Auch andere Kassen z.B. AOK Bayern haben diesen Punkt - dort auch Nr. 15 - so in ihren Checklisten verankert. Sieh mal nach, welche Kasse und dann in den entsprechenden RV!) Eine Änderung der Verordnung (=Korrektur) ist bei Überschreitung der Altersgrenze bei KG-ZNS-Kind demnach gar nicht erforderlich. Laut Checkliste darf das nur zur Preisänderung auf KG-ZNS führen!
Für alle Fälle würde ich versuchen, eine Bestätigung des Arztes zu bekommen, dass er mit KGK KG-ZNS-Kind meinte (z.B. auf Rezeptkopie oder formlos) und damit meinen Widerspruch untermauern. Zusätzlich der Kasse sagen, dass PNF dann auch wieder o.k. ist.
Künftig ist aber sicherlich ratsam, auf KG-ZNS oder KG-ZNS-Kind als Angabe des HM zu bestehen und darauf zu achten, dass das stimmt.
Viel Glück!



[bearbeitet am 22.11.13 18:50]

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K. Leistritz schrieb:

Ich dachte allerdings, dass sich KGK automatisch ab dem 18. Lebensjahr in KG-ZNS Erwachsene umwandelt. Falsch gedacht und Lehrgeld bezahlt.

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