Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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ich habe folgendes Problem.
Rezept: 10 KGK Doppelbehandlung
Indikationsschlüssel:zn1c
Patient ist allerdings über 18 Jahre.
Ich habe jetzt das Rezept mit KG-ZNS (Positionsnummer 20712 PNF) abgerechnet und wurde natürlich abgelehnt. (Fobi natürlich vorhanden)
Begründung:
Die abgerechnete Leistung ist für die Indikation nicht verordnungsfähig und darf nicht erbracht werden.
Wo liegt jetzt der Fehler?
Am PNF, am Indikationsschlüssel oder am KGK Doppelbehandlungen?
Vielen Dank für eure Antworten und sorry für meine Unwissenheit.
Grüße
[bearbeitet am 22.11.13 13:58]
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Problem beschreiben
K. Leistritz schrieb:
Huhu zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Rezept: 10 KGK Doppelbehandlung
Indikationsschlüssel:zn1c
Patient ist allerdings über 18 Jahre.
Ich habe jetzt das Rezept mit KG-ZNS (Positionsnummer 20712 PNF) abgerechnet und wurde natürlich abgelehnt. (Fobi natürlich vorhanden)
Begründung:
Die abgerechnete Leistung ist für die Indikation nicht verordnungsfähig und darf nicht erbracht werden.
Wo liegt jetzt der Fehler?
Am PNF, am Indikationsschlüssel oder am KGK Doppelbehandlungen?
Vielen Dank für eure Antworten und sorry für meine Unwissenheit.
Grüße
[bearbeitet am 22.11.13 13:58]
und ein klassisches nicht überprüfen seitens des PI's -> immer eine unheilvolle Kombination!
Die Absetzung scheint also rechtens zu sein...eine Heilung eher unwahrscheinlich.
Grüße...Gerry
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Hätte ZN2a sein sollen KGN Doppel möglich
Gruß
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TDB schrieb:
Patient über 18 KGK nicht möglich.
Hätte ZN2a sein sollen KGN Doppel möglich
Gruß
Nur der IKS passt halt nicht, dumm gelaufen...Prüfpflicht!!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Mir schon klar, nur was soll KGK sein? Auch klar, wohl KG-Kind, oder? Gibt es aber im HMK nicht, dumm gelaufen...Prüfpflicht! Doppelbehandlung möglich, auch klar.
Nur der IKS passt halt nicht, dumm gelaufen...Prüfpflicht!!
Grüße...Gerry
Gruß
[bearbeitet am 22.11.13 14:46]
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TDB schrieb:
KGK, Neurophysiologische Krankengymnastik ( Kinder ) steht auch im HMK.
Gruß
[bearbeitet am 22.11.13 14:46]
aber hier ist ja eh einiges schief gelaufen, gelle Herr/Frau Leistritz?!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Würde ich mich nur schweren Herzens darauf berufen wollen, besser wäre definitiv >KG-ZNS-Kinder< zumindest bei ZN1,
aber hier ist ja eh einiges schief gelaufen, gelle Herr/Frau Leistritz?!
Grüße...Gerry
Aber ab dem 18. Lebensjahr wird es nomal als KG ZNS Erwachsene umgewandelt und berechnet, obwohl KGK da steht.
Prüfpflicht ist auch klar... aber was jetzt genau falsch ist, könnt ihr mir auch nicht sagen oder?
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K. Leistritz schrieb:
KGK = KG ZNS für Kinder, das ist ja klar.
Aber ab dem 18. Lebensjahr wird es nomal als KG ZNS Erwachsene umgewandelt und berechnet, obwohl KGK da steht.
Prüfpflicht ist auch klar... aber was jetzt genau falsch ist, könnt ihr mir auch nicht sagen oder?
Das haben wir doch mehrfach getan -> Patient ist über 18 Jahre alt, also ist KGK und ZN1 einfach falsch! -> Prüfpflicht.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...aber was jetzt genau falsch ist, könnt ihr mir auch nicht sagen oder?...
Das haben wir doch mehrfach getan -> Patient ist über 18 Jahre alt, also ist KGK und ZN1 einfach falsch! -> Prüfpflicht.
Grüße...Gerry
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SGBV schrieb:
Wo im HMK?
> KGK, Neurophysiologische Krankengymnastik ( Kinder ) steht auch
> im HMK.
> Gruß
>
>
> [bearbeitet am 22.11.13 14:46]
Nicht im HMK des G-BA. KGK ist keine Abkürzung, KG-ZNS Kinder oder Bobath/Vojta Kinder berechtigt zur Abrechnung dieser Leistungen.
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Frank Sommer schrieb:
TDB schrieb:
> KGK, Neurophysiologische Krankengymnastik ( Kinder ) steht auch
> im HMK.
> Gruß
>
>
> [bearbeitet am 22.11.13 14:46]
Nicht im HMK des G-BA. KGK ist keine Abkürzung, KG-ZNS Kinder oder Bobath/Vojta Kinder berechtigt zur Abrechnung dieser Leistungen.
Wenn ich mich an die Original HMR, HMK und RV halte kommt KGK nirgends vor.
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morpheus-06 schrieb:
mich würde auch interessieren wo KGK steht.
Wenn ich mich an die Original HMR, HMK und RV halte kommt KGK nirgends vor.
wir haben selbes immer wieder kehrendes Problem mit falsch ausgestellten Rezpten (KGK), wenn die Kinderarztpraxis das System von intellimed verwendet. Nur dort scheint es dieses Kürzel zu geben.
Frag mich nicht, wie oft ich pro Monat dort bin, um einen Stapel falscher Rezepte in KG ZNS KIND ändern zu lassen... *hmpf*
gruß,
f.
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tinki schrieb:
Hallo,
wir haben selbes immer wieder kehrendes Problem mit falsch ausgestellten Rezpten (KGK), wenn die Kinderarztpraxis das System von intellimed verwendet. Nur dort scheint es dieses Kürzel zu geben.
Frag mich nicht, wie oft ich pro Monat dort bin, um einen Stapel falscher Rezepte in KG ZNS KIND ändern zu lassen... *hmpf*
gruß,
f.
Gruß
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TDB schrieb:
HMK Intellimed Seite 64 ZN1 Abkürzung der aufgeführten Heilmittel.
Gruß
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morpheus-06 schrieb:
klopf den Intellimed in die Tonne und druck dir das Original des G-BA aus.
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SGBV schrieb:
Dann ist es eine Intellimed-Abkürzung (redaktionell bearbeiteter Text), die von HMR/HMK abweicht. Da wir die Abrechnung nicht an Intellimed, sondern die Kassen schicken, können wir uns nicht darauf berufen, auch wenn das natürlich den Vorgang erklärt.
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Problem beschreiben
Gerry schrieb:
Es wird wohl an KGK (was auch immer das sein soll?!) und an dem IKS liegen, also eine klassische Formulierungsfehler seitens des Arztes
und ein klassisches nicht überprüfen seitens des PI's -> immer eine unheilvolle Kombination!
Die Absetzung scheint also rechtens zu sein...eine Heilung eher unwahrscheinlich.
Grüße...Gerry
Gruß
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Zu Deinem Posting:
Das ist nicht falsch gedacht. Siehe Punkt 15 der Checkliste des VdeK: Maßgeblich ist das Alter bei Ausstellung der Verordnung. Überschreitet der Patient während der Behandlungsserie seinen 18. Geburtstag, besteht der Vergütungsanspruch für die volle Behandlungsserie. Wird die Verordnung nach dem 18. Geburtstag aus- gestellt, werden die Sätze für die Behandlung KG-ZNS Erwachsene erstattet.
ZN1a oder ZN2a wäre durch diese Regelung egal. Bleibt noch KGK - keine offizielle Abkürzung des HMK.https://www.physio.de/zulassung/HMR-2-1.htm bzw. Link
Dort steht aber "Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen". Dass das nicht die allein zulässigen Abkürzungen sein können, wird klar, wenn man sich die Rahmenverträge ansieht (KG-Bobath gibt es im RV, aber nicht im HMK). Warum sollte also nicht der Arzt KGK abkürzen. Bei IKS ZN... ist klar, dass er K=Kind meint.
Wäre es also eine Absetzung einer Ersatzkasse, würde ich mit Hilfe von Punkt 15 der Checkliste (die ja Bestandteil des RV ist und damit rechtsverbindlich!) dagegen vorgehen. Auch andere Kassen z.B. AOK Bayern haben diesen Punkt - dort auch Nr. 15 - so in ihren Checklisten verankert. Sieh mal nach, welche Kasse und dann in den entsprechenden RV!) Eine Änderung der Verordnung (=Korrektur) ist bei Überschreitung der Altersgrenze bei KG-ZNS-Kind demnach gar nicht erforderlich. Laut Checkliste darf das nur zur Preisänderung auf KG-ZNS führen!
Für alle Fälle würde ich versuchen, eine Bestätigung des Arztes zu bekommen, dass er mit KGK KG-ZNS-Kind meinte (z.B. auf Rezeptkopie oder formlos) und damit meinen Widerspruch untermauern. Zusätzlich der Kasse sagen, dass PNF dann auch wieder o.k. ist.
Künftig ist aber sicherlich ratsam, auf KG-ZNS oder KG-ZNS-Kind als Angabe des HM zu bestehen und darauf zu achten, dass das stimmt.
Viel Glück!
[bearbeitet am 22.11.13 18:50]
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SGBV schrieb:
Vorwort: Abgesetzt wurde garantiert, weil PNF nicht mit ZN1 geht, da bei Kindern nur Bobath und Vojta zugelassen sind (siehe RV). Möglicherweise wurde auf das Alter des Patienten gar nicht mehr geschaut. Nun ist der aber gar nicht U18.
Zu Deinem Posting:
Das ist nicht falsch gedacht. Siehe Punkt 15 der Checkliste des VdeK: Maßgeblich ist das Alter bei Ausstellung der Verordnung. Überschreitet der Patient während der Behandlungsserie seinen 18. Geburtstag, besteht der Vergütungsanspruch für die volle Behandlungsserie. Wird die Verordnung nach dem 18. Geburtstag aus- gestellt, werden die Sätze für die Behandlung KG-ZNS Erwachsene erstattet.
ZN1a oder ZN2a wäre durch diese Regelung egal. Bleibt noch KGK - keine offizielle Abkürzung des HMK.https://www.physio.de/zulassung/HMR-2-1.htm bzw. Link
Dort steht aber "Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen". Dass das nicht die allein zulässigen Abkürzungen sein können, wird klar, wenn man sich die Rahmenverträge ansieht (KG-Bobath gibt es im RV, aber nicht im HMK). Warum sollte also nicht der Arzt KGK abkürzen. Bei IKS ZN... ist klar, dass er K=Kind meint.
Wäre es also eine Absetzung einer Ersatzkasse, würde ich mit Hilfe von Punkt 15 der Checkliste (die ja Bestandteil des RV ist und damit rechtsverbindlich!) dagegen vorgehen. Auch andere Kassen z.B. AOK Bayern haben diesen Punkt - dort auch Nr. 15 - so in ihren Checklisten verankert. Sieh mal nach, welche Kasse und dann in den entsprechenden RV!) Eine Änderung der Verordnung (=Korrektur) ist bei Überschreitung der Altersgrenze bei KG-ZNS-Kind demnach gar nicht erforderlich. Laut Checkliste darf das nur zur Preisänderung auf KG-ZNS führen!
Für alle Fälle würde ich versuchen, eine Bestätigung des Arztes zu bekommen, dass er mit KGK KG-ZNS-Kind meinte (z.B. auf Rezeptkopie oder formlos) und damit meinen Widerspruch untermauern. Zusätzlich der Kasse sagen, dass PNF dann auch wieder o.k. ist.
Künftig ist aber sicherlich ratsam, auf KG-ZNS oder KG-ZNS-Kind als Angabe des HM zu bestehen und darauf zu achten, dass das stimmt.
Viel Glück!
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K. Leistritz schrieb:
Ich dachte allerdings, dass sich KGK automatisch ab dem 18. Lebensjahr in KG-ZNS Erwachsene umwandelt. Falsch gedacht und Lehrgeld bezahlt.
Gruß
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