Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
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webpt schrieb:
- die VO ist von Anbeginn schwebend unwirksam- innerhalb der gesamten Verjährungsfrist
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
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