Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
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ich brauche dringend einen Tip welche Möglichkeiten ich noch habe um mein Geld doch noch (evtl. anteilig?) zu bekommen.
Folgender Sachverhalt liegt vor:
AOK Nordost, BL Berlin
VO außerhalb des Regelfalles mit 20 x KG-ZNS im HB
Absetzung von fast 400,-€ da fehlende Genehmigung.
Kasse hat die VO einbehalten und nur eine Kopie zurückgeschickt.
Wenn ich nun die VO-Kopie auf einfache KG nachträglich ändern lasse und nochmal neu einreiche? Würde das klappen? Habt ihr eventuell noch andere Vorschläge?
Für jeden Tip dankbar,
Ovista
:scream:
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Ovista schrieb:
Hallo Kollegen,
ich brauche dringend einen Tip welche Möglichkeiten ich noch habe um mein Geld doch noch (evtl. anteilig?) zu bekommen.
Folgender Sachverhalt liegt vor:
AOK Nordost, BL Berlin
VO außerhalb des Regelfalles mit 20 x KG-ZNS im HB
Absetzung von fast 400,-€ da fehlende Genehmigung.
Kasse hat die VO einbehalten und nur eine Kopie zurückgeschickt.
Wenn ich nun die VO-Kopie auf einfache KG nachträglich ändern lasse und nochmal neu einreiche? Würde das klappen? Habt ihr eventuell noch andere Vorschläge?
Für jeden Tip dankbar,
Ovista
:scream:
Die Genehmigung der Verordn. a. d. Regelfalls muss VOR der ersten Behandlung vorliegen!
PT-Angie
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PT-Angie schrieb:
Oje! Da müsstest Du schon großes Glück haben, wenn Du von den 400 Euro noch etwas siehst.
Die Genehmigung der Verordn. a. d. Regelfalls muss VOR der ersten Behandlung vorliegen!
PT-Angie
PT-Angie
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PT-Angie schrieb:
Bzw. Du kannst zwar anfangen, wenn das Rezept bei der AOK zur Genehmigung vorliegt. Aber jetzt ist es natürlich zu spät.........
PT-Angie
(dann hat doch der zuständige arzt gepennt=?)
[bearbeitet am 21.04.13 22:54]
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Aber falls das so ist, hat PT-Antje natürlich recht.
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Siggi U. schrieb:
Ich dachte, die AOK verzichtet auf die Genehmigung? Ist mir was entgangen?
Aber falls das so ist, hat PT-Antje natürlich recht.
PT-Angie
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PT-Angie schrieb:
In manchen Bundesländern verlangt die AOK eine Genehmigung!
PT-Angie
PT-Angie
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PT-Angie schrieb:
Meine Erfahrung ist, bisher hat kein Arzt die Patienten auf eine nötige Genehmigung der Verordnung aufmerksam gemacht.
PT-Angie
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Ovista schrieb:
Wie jetzt? Verstehe ich nicht! Was soll das heißen der Arzt hat gepennt?
[bearbeitet am 21.04.13 23:11]
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klaus Eberle schrieb:
...also bei uns informiert der arzt den patienten...und die genehmigung wird eingereicht.
[bearbeitet am 21.04.13 23:11]
... Und ich habs leider auch verbuselt. :frowning:
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Ovista schrieb:
Bei uns ist es meistens auch so wie PT-Angie sagt.
... Und ich habs leider auch verbuselt. :frowning:
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klaus Eberle schrieb:
..warum gab es keine Genehmigung ?
(dann hat doch der zuständige arzt gepennt=?)
[bearbeitet am 21.04.13 22:54]
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KG-ZNS Bobath habe ich gemacht und auch abgerechnet.
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Ovista schrieb:
Dir auch einen guten Morgen,
KG-ZNS Bobath habe ich gemacht und auch abgerechnet.
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roli schrieb:
Guten Morgen,AOK Nordost verlangt nur Genehmigung bei KG ZNS Bobath ,PNF ist genehmigungsfrei. Was hast Du abgerechnet?
Ich vermute mal, dass du dir die Kohle abschminken kannst.
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Ovista schrieb:
normale KG = nicht genehmigungspflichtig ... eventuell Erstattung???
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Rike2501 schrieb:
Was hat denn die fehlende Genehmigung mit dem nachträglichen Ändern auf normale KG zu tun?
Ich vermute mal, dass du dir die Kohle abschminken kannst.
Ok. Du hast etwas versäumt, verpasst oder vergessen, aber trotzdem du hast die Behandlungen durchgeführt die unabdingbar honoriert werden müssen.
Ich würde die KK schriftlich um Kulanz bitten, da der Pat. nach seinem Zustand, die Begebenheit und Anforderung zu beurteilen, die Genehmigung mit größtmöglicher sicherheit erhalten hätte, wenn du den Genehm. Antrag gestellt hättest.
Dieses Diktat zur Genehmigung hat mit der Tatsache unserer Auftragsdurchführung nichts gemeinsam. Bloß nicht aufgeben. :blush:
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Du würdest also nochmal ZNS Bobath einreichen mit der Bitte um Kulanz?
Ovista
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Ovista schrieb:
Vielen Dank!
Du würdest also nochmal ZNS Bobath einreichen mit der Bitte um Kulanz?
Ovista
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jojohppt schrieb:
Es gab am 07.06.2011 ein Rundschreiben von der AOK dass die Behandl mit der Pos. Nr. 20710 (KG n. Bobath) Genehmig. pflichtig sei.
Ok. Du hast etwas versäumt, verpasst oder vergessen, aber trotzdem du hast die Behandlungen durchgeführt die unabdingbar honoriert werden müssen.
Ich würde die KK schriftlich um Kulanz bitten, da der Pat. nach seinem Zustand, die Begebenheit und Anforderung zu beurteilen, die Genehmigung mit größtmöglicher sicherheit erhalten hätte, wenn du den Genehm. Antrag gestellt hättest.
Dieses Diktat zur Genehmigung hat mit der Tatsache unserer Auftragsdurchführung nichts gemeinsam. Bloß nicht aufgeben. :blush:
im neuen Patientenrechte Gesetz geht es teilweise auch um die Vergütung:
Zitat:Bei einer medizinischen Behandlung muss man in aller Regel mangels anderer Anhaltspunkte davon ausgehen, dass diese entsprechend § 612 Absatz 1 BGB nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
§ 630 a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Anmerkung:
Vereinfacht: Es sollen die vertragstypischen Pflichten beim Behandlungsvertrag bei einer medizinischen Behandlung normiert werden. Leistung ist danach die versprochene Behandlung, Gegenleistung des Patienten die Vergütung. Der Patient wird aber nur verpflichtet, wenn kein Dritter zahlen muss.
Die Behandlung soll nach anerkannten fachlichen Standards erfolgen. Zitat Ende
Das bedeutet meineserachtens, dass Du ggf. dem Patienten Deine Leistung in Rechnung stellen kannst, da die KK ( Dritter) den Vergütungsanspruch nicht anerkennt. Der Patient kann sich dann mit seiner KK rumschlagen, ob sie es ihm ersetzen, oder nicht.
Dies ist allerdings meine persönliche Meinung, ich bin kein Jurist. Die Vergangenheit hat allerdings gezeigt, dass KK manchmal deutlich kulanter den Patienten gegenüber aufgetreten sind, als uns als leistungserbrinde Praxis.
VlG
Monika
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Ovista
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Ovista schrieb:
Vielen Dank Monika für diese Info und Deine Ausführungen.
Ovista
Hier wird es keine Kulanz geben und eine Rechnung an den Patienten sorgt für noch mehr Ärger.
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SGBV schrieb:
Und was ist mit dem Schaden, der dem Patienten dadurch entsteht, dass der Therapeut sich HMR- und rahmenvertragswidrig nicht die Genehmigung der Kasse eingeholt hat, wenn die Kasse nicht bezahlt? Der Patient kommt schließlich nicht als IGEL. Der darf darauf vertrauen, dass seine Kasse zahlt, wenn er mit Kassen-Vo kommt und behandelt wird.
Hier wird es keine Kulanz geben und eine Rechnung an den Patienten sorgt für noch mehr Ärger.
wie ist Deine Einschätzung dazu:
Nachträgliche Änderung der VO auf normale KG und nochmal einreichen. Hätte ich dann eventuell Anspruch auf Erstattung (KG)???
Ovista
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Ovista schrieb:
Hallo SGBV,
wie ist Deine Einschätzung dazu:
Nachträgliche Änderung der VO auf normale KG und nochmal einreichen. Hätte ich dann eventuell Anspruch auf Erstattung (KG)???
Ovista
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mosaik schrieb:
Hallo,
im neuen Patientenrechte Gesetz geht es teilweise auch um die Vergütung:
Zitat:Bei einer medizinischen Behandlung muss man in aller Regel mangels anderer Anhaltspunkte davon ausgehen, dass diese entsprechend § 612 Absatz 1 BGB nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
§ 630 a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Anmerkung:
Vereinfacht: Es sollen die vertragstypischen Pflichten beim Behandlungsvertrag bei einer medizinischen Behandlung normiert werden. Leistung ist danach die versprochene Behandlung, Gegenleistung des Patienten die Vergütung. Der Patient wird aber nur verpflichtet, wenn kein Dritter zahlen muss.
Die Behandlung soll nach anerkannten fachlichen Standards erfolgen. Zitat Ende
Das bedeutet meineserachtens, dass Du ggf. dem Patienten Deine Leistung in Rechnung stellen kannst, da die KK ( Dritter) den Vergütungsanspruch nicht anerkennt. Der Patient kann sich dann mit seiner KK rumschlagen, ob sie es ihm ersetzen, oder nicht.
Dies ist allerdings meine persönliche Meinung, ich bin kein Jurist. Die Vergangenheit hat allerdings gezeigt, dass KK manchmal deutlich kulanter den Patienten gegenüber aufgetreten sind, als uns als leistungserbrinde Praxis.
VlG
Monika
Evtl. hilft Betteln: tausend Gründe vorschieben, warum das dieses eine Mal, selbstvertständlich nur ausnahmsweise und natürlich nie wieder .... und mit Bitte um Kulanz und Hinweis auf den RV, der partnerschaftl. Verhalten gebietet.... Wird aber bestimmt nicht klappen.
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Ovista
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Ovista schrieb:
Macht nicht viel Mut, aber trotzdem vielen Dank für Deine Einschätzung.
Ovista
versuche es mal so, wie es Dir jojohppt vorgeschlagen hat.
Wenn Du noch nie oder sehr selten um Kulanz gebeten hast, sind einige Kassen gesprächsbereit(in Bayern zumindest).
Solltest Du das telefonisch machen, und Dein Gesprächspartner lehnt ab, versuche es über den Vorgesetzten (gilt auch bei schrftl. Ablehnung), die haben mehr Handlungsspielraum.
Grüße
mcfly
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mcfly schrieb:
Hallo,
versuche es mal so, wie es Dir jojohppt vorgeschlagen hat.
Wenn Du noch nie oder sehr selten um Kulanz gebeten hast, sind einige Kassen gesprächsbereit(in Bayern zumindest).
Solltest Du das telefonisch machen, und Dein Gesprächspartner lehnt ab, versuche es über den Vorgesetzten (gilt auch bei schrftl. Ablehnung), die haben mehr Handlungsspielraum.
Grüße
mcfly
Kulanz eines AOK Mitarbeiters ist tatsächlich deine einzige Chance, aber da musst du erst einmal an den richtigen Sachbearbeiter geraten. Das ist bei der AOK Nordost leider sehr schwierig, aber nicht unmöglich. Ich würde es auch telefonisch versuchen. Viel Glück
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ponini schrieb:
Hallo,
Kulanz eines AOK Mitarbeiters ist tatsächlich deine einzige Chance, aber da musst du erst einmal an den richtigen Sachbearbeiter geraten. Das ist bei der AOK Nordost leider sehr schwierig, aber nicht unmöglich. Ich würde es auch telefonisch versuchen. Viel Glück
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SGBV schrieb:
Die Kasse hat eine Vo vorliegen, auf der Du unterschrieben hast, an den fraglichen Daten eine bestimmte Leistung abgegeben zu haben. Daraus kann man doch nicht einfach eine andere Leistung machen. Du kannst auch die Zeit nicht zurückdrehen und an den gleichen Tagen noch KG machen. Privat in Rechnung stellen? Auf keinen Fall, da der Fehler bei Dir lag. Rechtlich hast Du keine Chance auf das Geld, wenn vorab eine Genehmigung hätte eingeholt werden müssen und das versäumt wurde.
Evtl. hilft Betteln: tausend Gründe vorschieben, warum das dieses eine Mal, selbstvertständlich nur ausnahmsweise und natürlich nie wieder .... und mit Bitte um Kulanz und Hinweis auf den RV, der partnerschaftl. Verhalten gebietet.... Wird aber bestimmt nicht klappen.
Ich würde auch die Paragraphen von Mosaik mitnehmen und immer freundlich bleiben.
Ich werde die AOK nicht verlassen bis man mir die Vergütung zugesichert hat und wenn´s nicht, werde ich dann den Abteilungsleiter inquirieren. :blush:
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jojohppt schrieb:
Geh mal persönlich hin, argumentiere und frage: wer soll denn jetzt deine Behandlungen bezahlen? Der Versicherter Patient, der auch deswegen versichert ist?
Ich würde auch die Paragraphen von Mosaik mitnehmen und immer freundlich bleiben.
Ich werde die AOK nicht verlassen bis man mir die Vergütung zugesichert hat und wenn´s nicht, werde ich dann den Abteilungsleiter inquirieren. :blush:
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