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München-Laim

Wir suchen PHYSIOTHERAPEUT/IN für
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung A.d.R. Langfristverordnung

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Neues Thema
A.d.R. Langfristverordnung
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Break
10.11.2016 08:58
Hallo,

mir war so als hätte ich mal gelesen das bei Langfristverordnungen oder Praxisbesonderheiten der Regelfall nicht durchlaufen werden müsste, sondern die Verordnung bei der Erstverordnung außerhalb des Regelfalles ausgestellt werden kann.

Weiß jemand auf welche Verordnungen das zutrifft und ob dann auch dich Verordnungsmenge erhöht werden kann, also z.B. von 6 x KG auf 20 x KG bei der Erstverordnung.

Danke
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Hallo, mir war so als hätte ich mal gelesen das bei Langfristverordnungen oder Praxisbesonderheiten der Regelfall nicht durchlaufen werden müsste, sondern die Verordnung bei der Erstverordnung außerhalb des Regelfalles ausgestellt werden kann. Weiß jemand auf welche Verordnungen das zutrifft und ob dann auch dich Verordnungsmenge erhöht werden kann, also z.B. von 6 x KG auf 20 x KG bei der Erstverordnung. Danke
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Break schrieb:

Hallo,

mir war so als hätte ich mal gelesen das bei Langfristverordnungen oder Praxisbesonderheiten der Regelfall nicht durchlaufen werden müsste, sondern die Verordnung bei der Erstverordnung außerhalb des Regelfalles ausgestellt werden kann.

Weiß jemand auf welche Verordnungen das zutrifft und ob dann auch dich Verordnungsmenge erhöht werden kann, also z.B. von 6 x KG auf 20 x KG bei der Erstverordnung.

Danke

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Papa Alpaka
10.11.2016 10:21
Praxisbesonderheit: erst den Regelfall durchlaufen, dann keine behandlungsfreien Intervalle über 83 Tage.

Langfrist-Bedarf: direkter Einstieg in adR möglich
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Praxisbesonderheit: erst den Regelfall durchlaufen, dann keine behandlungsfreien Intervalle über 83 Tage. Langfrist-Bedarf: direkter Einstieg in adR möglich
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Papa Alpaka schrieb:

Praxisbesonderheit: erst den Regelfall durchlaufen, dann keine behandlungsfreien Intervalle über 83 Tage.

Langfrist-Bedarf: direkter Einstieg in adR möglich



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