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wenn ich die MT als Doppelbehandlung machen würde dann wären es ja sozusagen 3 Doppelbehandlungen, aber dann könnte ich ja nur 3 x Fango abrechnen oder ? Bzw. muss man zwingend Doppelbehandlung machen wenn es auf der VO steht ?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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pat88 schrieb:
Hallo liebe Leute,
wenn ich die MT als Doppelbehandlung machen würde dann wären es ja sozusagen 3 Doppelbehandlungen, aber dann könnte ich ja nur 3 x Fango abrechnen oder ? Bzw. muss man zwingend Doppelbehandlung machen wenn es auf der VO steht ?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Abrechnung Physio Bonn Wahrscheinlich wieder so'n Arzt der denkt, dass wir 6x (statt 3x) Doppelbehandlung durchführen dürfen. hugging_face
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Abrechnung Physio Bonn schrieb:
Hei, wenn der Arzt Doppelbehandlung verschrieben hat, dann müsste auf der VO 6x MT und 3x Fango stehen. Selbst wenn der Arzt 6x MT Doppelbehandlung und 6x Fango verschrieben hat, kannst du natürlich nur 3x Fango berechnen. LG und ein schönes Wochenende :)
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Doppelbehandlungen können nur erbracht werden, wenn sie ärztlich verordnet sind. Änderungen können entweder arztseitig erfolgen mit erneuter ärztlicher Unterschrift und Datumsangabe, oder im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift erfolgen. Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordruck im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges“ mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Aus der Anlage 3a
Doppelbehandlung: Ich deute das so, dass eine Änderung von Doppelbehandlung in Einzelbehandlung nicht auf "Eigener Faust" erfolgen kann. Es ist zumindest mit dem Arzt Rücksprache zu halten.
Doppelbehandlungen können nur erbracht werden, wenn sie ärztlich verordnet sind. Änderungen können entweder arztseitig erfolgen mit erneuter ärztlicher Unterschrift und Datumsangabe, oder im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift erfolgen. Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordruck im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges“ mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen.
Die Menge bleibt der Einzelbehandlungen bleibt ja eh gleich.
BRV Anlage 3a, g1
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SNS37 schrieb:
Nach Rücksprache mit dem Arzt / Ärztin kann man aus der Doppelbehandlung auch eine Einzelbehandlung machen. Dann nur auf der VO dokumentieren.
Die Menge bleibt der Einzelbehandlungen bleibt ja eh gleich.
BRV Anlage 3a, g1
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massu schrieb:
Die Frage finde ich sehr spannend. Wenn 6x MT/D verordnet wurde, kann ich dann 6 Einzeltermine machen?
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