WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
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stefomanski schrieb:
Mehrere Ärzte erzählen den Patienten von der neunen "Vorschrift" : Bis zu 3 Verordnungen und dann 6 (!) Monate Zwangspause.Hört Ihr das auch von Euren Patienten ?
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PT-Morris schrieb:
Sollte die neue Heilmittelrichtlinie tatsächlich dazu führen, dass unterm Strich weniger verordnet wird? Aber wäre vielleicht gar nicht so schlimm, wenn die Regelleistungszeiten entsprechend angehoben werden...
Gruß
Nora
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idefix- schrieb:
Dieses Problem haben wir gerade bei langjährigen Lymphpatienten. Nur noch drei Rezepte , dann is Schluss
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kroetzi schrieb:
Vielleicht kennen Die Ärzte nicht die Möglichkeit LHMB bzw. BVB?
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idefix- schrieb:
doch kennen Sie. Antwort trifft bei den Patientinnen nicht zu. Dafür ist die OP schon zu lange her. Das soll einer verstehen.
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kroetzi schrieb:
Ja aber bei ICD ab I89.01 bis I97.86 ist doch auch Ly als LHMB möglich ohne irgendwelchen zeitlichen Bezug zu einem Ereignis.
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idefix- schrieb:
ja, weis er auch, aber er will nicht. Selbst wenn du ihm dann erzählst, das es dann nicht in sein Budget fällt.
Würde den Pat. mal zu seiner KK schicken.
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kroetzi schrieb:
Das ist doch bekloppt!
Würde den Pat. mal zu seiner KK schicken.
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Schippi schrieb:
Nützt sicherlich nicht viel ,der Sachbearbeiter der kk sagt kein Problem, die entscheidende Person ist letztendlich der Arzt der die vo ausstellt,Patient sollte bei der kk formlosen antrag auf lhmb stellen und dem Arzt vorlegen dann vielleicht Chance auf vo
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Nora Weber schrieb:
Ein neuer Behandlungsfall entsteht tatsächlich nach 6 Monaten - gerechnet ab dem Ausstellungsdatum der letzten Verordnung. Allerdings handelt es sich um die sogenannte "orientierende Behandlungsmenge", die auf den Patienten und sein Problem bezogen unter-, aber selbstverständlich auch überschritten werden darf. Also ist der Begriff "Vorschrift" falsch - kann aber in der Auslegung der Ärzte tatsächlich darauf hinauslaufen.
Gruß
Nora
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Sonnenstern schrieb:
Und was ist mit den Patient*innen, die bereits jahrelang durchgängig Behandlungen erhalten haben?
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