Als moderne Ergo- und
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Physiotherapeuten, die ihre
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muss ich eine laufende 12er VO mit den ICD`s Z96.60 + Z98.8 abbrechen, wenn die 6 Monate nach Akutereignis abgelaufen sind?
Die OP war am 13.10.23.
Ich danke Euch vorab und wünsche einen schönen Mittwoch!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Einfache Antwort: nein.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke schön!
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Jan Herrmann schrieb:
Das Akutereignis spielt für Dich weder bei der Entscheidung BVB ja/nein noch für die Gültigkeit der Verordnung eine Rolle. Du kennst es ja in der Regel auch gar nicht.
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doctor dre schrieb:
Hallo, gehen denn die Einheiten die über den 6. Monat hinauslaufen auf das Budget des Arztes?
In diesem Fall würden die Kosten nach Ablauf der 6 Monate in seine Ausgaben für Heilmittel eingerechnet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@doctor dre Es gibt kein Budget bei Ärzte. Was es gibt ist eine statistische Durchschnittsprüfung. Wenn ein Arzt seine Richtgrößen überschreitet KANN er mit verschiedene Sanktionen belegt werden (von Beratung bis zu eine Honorarkürzung). Bevor es so weit kommt hat er aber noch die Möglichkeit die medizinische Notwendigkeit zu belegen. Ist dennoch ein sehr bürokratisches Verfahren, dass keiner Arzt Spaß macht.
In diesem Fall würden die Kosten nach Ablauf der 6 Monate in seine Ausgaben für Heilmittel eingerechnet werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen zusammen,
muss ich eine laufende 12er VO mit den ICD`s Z96.60 + Z98.8 abbrechen, wenn die 6 Monate nach Akutereignis abgelaufen sind?
Die OP war am 13.10.23.
Ich danke Euch vorab und wünsche einen schönen Mittwoch!
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