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M.Bo schrieb:
Nö, 20 Einheiten Doppelbehandlung ergibt 10 Termine a 2 Einheiten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M.Bo
M.Bo schrieb am 21.03.2022 12:32 Uhr:Nö, 20 Einheiten Doppelbehandlung ergibt 10 Termine a 2 Einheiten. Stimmt
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Shakespeare schrieb:
Wie die Kollegen geschrieben haben, die VO mit 20 Doppelterminen wird von der Kasse mit 10 Terminen als Doppeleinheit abgerechnet, womit Du Stand jetzt 10 mal umsonst behandelt hast. Eine legale Rettung sehe ich nicht weil ein Folgerezept ja das aktuelle Datum hat und Deine Behandlungen davor geleistet wurden. Eine nachträgliche Änderung von 20 auf 40, wäre theoretisch eine elegante Lösung, m.W. darf eine Verordnung aber nachträglich nicht geändert werden, wenn es sich nicht um einen formalen Fehler handelt ( wie z.B. eine fehlende Unterschrift oder ein offenkundig falsch gesetzten oder vergessenes Kreuz). Ob die Änderung tatsächlich nachträglich erfolgt ist, erkennt die Kasse, wenn der Arzt die Änderung mit dem Datum der Änderung dokumentiert.
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Horatio72 schrieb:
besteht die Möglichkeit das der Arzt das Rezept nochmal ausstellt mit 40 einheiten?
Ich lasse, auch wenn nicht erforderlich immer nochmal den Arzt-Stempel setzen.
Achtung beim Datum der Änderung, da geht natürlich nicht das heutige 😜
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Shia schrieb:
Ja, du kannst mit Unterschrift des Arztes die Anzahl ändern lassen.
Ich lasse, auch wenn nicht erforderlich immer nochmal den Arzt-Stempel setzen.
Achtung beim Datum der Änderung, da geht natürlich nicht das heutige 😜
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Irishalb schrieb:
Nach meinem Kenntnisstand funktioniert die Änderung der Behandlungseinheiten nur vor der Abrechnung. Ist die Verordnung bereits eingereicht worden, gibt es wohl keine Nachbesserungsmöglichkeit.
da steht ja nix von der abrechnung. ich denke mal, dass es eher in der vorbereitung aufgefallen ist.
jedenfalls:
Folgende Angaben müssen vor Rechnungseinreichung korrekt/geändert sein:
• ...
• ...
• Anzahl Behandlungseinheiten
d.h. wenn der arzt sich drauf einlässt, kann man die VO noch retten
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Alex Moro schrieb:
@Irishalb
da steht ja nix von der abrechnung. ich denke mal, dass es eher in der vorbereitung aufgefallen ist.
jedenfalls:
Folgende Angaben müssen vor Rechnungseinreichung korrekt/geändert sein:
• ...
• ...
• Anzahl Behandlungseinheiten
d.h. wenn der arzt sich drauf einlässt, kann man die VO noch retten
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Horatio72 schrieb:
Guten Tag, meiner MA ist ein kleines Missgeschick unterlaufen. Pat. HB Bobath Doppelbehandlung. 20 mal dort, 20 mal unterschrieben. Rezept lautet 20 Einheiten Doppelbehandlung. Kann der Arzt dies auf 40 Einheiten korrigieren (würde er machen ) oder neues Rezept ab der Hälfte austellen lassen und nochmal unterschreiben. Vielen Dank schonmal,
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Genau das ist hier das Problem, es ware ja 20x Doppelbehandlung ausgestellt. 🥴
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
silvia43 schrieb am 23.03.2022 18:11 Uhr:Bitte doch den Arzt ein Duplikat auszustellen auf 20 x Doppelbehandlung , dann schreibst Du die Daten nochmals neu -immer 2mal das Datum des gleichen Tages und dann lässt Du den Patienten nochmals unterschreiben, Erklär dem Pat. die Problematik Sorry, aber 20x Doppelbehandlung ergibt immer noch 10 Einheiten á 2 Behandlungen. Das nützt nichts. Siehe FAK Physiotherapie. 🙈
Genau das ist hier das Problem, es ware ja 20x Doppelbehandlung ausgestellt. 🥴
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silvia43 schrieb:
Bitte doch den Arzt ein Duplikat auszustellen auf 20 x Doppelbehandlung , dann schreibst Du die Daten nochmals neu -immer 2mal das Datum des gleichen Tages und dann lässt Du den Patienten nochmals unterschreiben, Erklär dem Pat. die Problematik
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