Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
Folgendes:
Patientin ASK Knie, große Probleme, bekommt KG und MLD.
Hat den Schlüssel für KG EX3 komplett ausgeschöpft und ging jetzt weiter zur Genehmigung wegen a.d. R an die Kasse.
Heute bekam ich das Rezept-Anzahl 36x KG/1-2x die woche Genehmigung auf Lebenszeit (steht unter KG) Schlüssel EX3a außerhalb des Regelfalles, Diagnose und Begründung alles dabei. Eigentlich ist mir klar das dies so nicht möglich ist, aber das Rezept wurde sogar mit Stempel und Unterschrift der Krankenkasse genehmigt. (Veranlassung durch den Hausarzt) ein Brief ist auch dabei, das die Patientin min. Bis Ende 2015 für die Diagnose Therapien bezahlt bekommt.
Was würdet ihr mit dem Rezept jetzt machen?
Ich persönlich find es zu heiß und würde es ändern lassen auf 6 bzw. 10 Einheiten.
Einen schönen Tag noch!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Suture schrieb:
Hallo
Folgendes:
Patientin ASK Knie, große Probleme, bekommt KG und MLD.
Hat den Schlüssel für KG EX3 komplett ausgeschöpft und ging jetzt weiter zur Genehmigung wegen a.d. R an die Kasse.
Heute bekam ich das Rezept-Anzahl 36x KG/1-2x die woche Genehmigung auf Lebenszeit (steht unter KG) Schlüssel EX3a außerhalb des Regelfalles, Diagnose und Begründung alles dabei. Eigentlich ist mir klar das dies so nicht möglich ist, aber das Rezept wurde sogar mit Stempel und Unterschrift der Krankenkasse genehmigt. (Veranlassung durch den Hausarzt) ein Brief ist auch dabei, das die Patientin min. Bis Ende 2015 für die Diagnose Therapien bezahlt bekommt.
Was würdet ihr mit dem Rezept jetzt machen?
Ich persönlich find es zu heiß und würde es ändern lassen auf 6 bzw. 10 Einheiten.
Einen schönen Tag noch!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Suture schrieb:
1-3/Woche-nicht 1-2
ansonsten wie morpheus geschrieben hat
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ptmensch schrieb:
bei 2 x die Woche ist nur 24 x möglich.
ansonsten wie morpheus geschrieben hat
Also... der Arzt muss jeden Patienten mindestens alle 12 Wochen zu Gesicht bekommen. Hieraus ergibt sich die max. mögliche Anzahl.
Formel ist:
Anzahl Behandlungen pro Woche x 12 = Gesamtanzahl Behandlungen
Beispiel:
Behandlungsfrequenz = 3 --> 3 x 12 = 36 Behandlungen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Dann verratet doch auch, warum das so ist... Geheimniskrämer :wink: .
Also... der Arzt muss jeden Patienten mindestens alle 12 Wochen zu Gesicht bekommen. Hieraus ergibt sich die max. mögliche Anzahl.
Formel ist:
Anzahl Behandlungen pro Woche x 12 = Gesamtanzahl Behandlungen
Beispiel:
Behandlungsfrequenz = 3 --> 3 x 12 = 36 Behandlungen
> 1-3/Woche-nicht 1-2
du hast geschrieben: 36x KG/1-2x = lt. HMR ungültig wegen der 12 Wochenfrist
ich würde es auf 3x pro Wochen ändern lassen oder wenn weniger Behandlungen stattfinden auf 24x, 2x pro Woche
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Physioherz schrieb:
> 1-3/Woche-nicht 1-2
du hast geschrieben: 36x KG/1-2x = lt. HMR ungültig wegen der 12 Wochenfrist
ich würde es auf 3x pro Wochen ändern lassen oder wenn weniger Behandlungen stattfinden auf 24x, 2x pro Woche
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
Vo ist ungültig, bei 36x müsste die Frequenz min. 3x pro Woche sein.
Gefällt mir
Die Kasse prüft nur den langfristigen Heilmittelbedarf, nicht auf HMR und HMK.
In Falle der Absetzung müsste man klagen und das dauert 2-3 Jahre mit ungewissem Ausgang.
Da wäre doch die Änderung in eine korrekte Vo. deutlich einfacher.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
und wenn sie die 36 Behandlungen absetzen?
Die Kasse prüft nur den langfristigen Heilmittelbedarf, nicht auf HMR und HMK.
In Falle der Absetzung müsste man klagen und das dauert 2-3 Jahre mit ungewissem Ausgang.
Da wäre doch die Änderung in eine korrekte Vo. deutlich einfacher.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jörg Imbach schrieb:
Ich würde das selber ändern, nachdem ich die Praxis des VO informiert habe, dass die VO vom Kostenträger genehmigt ist, aber die wöchentliche Frequenz auf 3x geändert werden muss, damit die VO den HMR entspricht. Das dokumentier ich aud der Rückseite und gut ist.
Fragt sich nur ob 3x pro Woche möglich ist oder besser 2x pro Woche bei 24 Behandlungen. Das sollte der TH mit dem Arzt klären.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
auch ein Weg der lt. HMR möglich ist.
Fragt sich nur ob 3x pro Woche möglich ist oder besser 2x pro Woche bei 24 Behandlungen. Das sollte der TH mit dem Arzt klären.
Das mit den 36 oder 24 hab ich nicht gewusst. Ihr seit spitze danke! :sunglasses:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Suture schrieb:
Es steht 1-3 x oben, und wenn der Patient mal krank ist oder der Therapeut muss und deshalb die Frequenz nicht eingehalten werden kann, ist es doch in Ordnung es hinten zu vermerken oder?
Das mit den 36 oder 24 hab ich nicht gewusst. Ihr seit spitze danke! :sunglasses:
So wäre die Vo. OK, bei 3x pro Woche sehe ich keine Probleme.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Ok du hattest "36x KG/1-2x" geschrieben.
So wäre die Vo. OK, bei 3x pro Woche sehe ich keine Probleme.
Das entspricht eine Kostenübernahmeerklärung und muss somit auch bezahlt werden. Ich weiss aber was Du meinst, die Änderung ist der einfachere Weg. Vor allem wenn es doch zum Streit kommen sollte.
Aber wie gesagt es dürfte nicht zum Streit kommen. Ich hatte schon einmal ein Rezept welches in keinster Weise den HMR entsprach mit mehr als 36 Einheiten und es wurde ohne Probleme bezahlt. Zugegeben ist das natürlich eine Ausnahme welche mir in 15 Jahren auch erst einmal unter gekommen ist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
don schrieb:
Rezept wurde sogar mit Stempel und Unterschrift der Krankenkasse genehmigt.
Das entspricht eine Kostenübernahmeerklärung und muss somit auch bezahlt werden. Ich weiss aber was Du meinst, die Änderung ist der einfachere Weg. Vor allem wenn es doch zum Streit kommen sollte.
Aber wie gesagt es dürfte nicht zum Streit kommen. Ich hatte schon einmal ein Rezept welches in keinster Weise den HMR entsprach mit mehr als 36 Einheiten und es wurde ohne Probleme bezahlt. Zugegeben ist das natürlich eine Ausnahme welche mir in 15 Jahren auch erst einmal unter gekommen ist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Charlotte 11 schrieb:
Es sind ja noch ein paar Jahre, in denen die Kasse prüfen kann :scream:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Physio extra GbR schrieb:
Das Rezept ist, so wie ist, gültig und wird von den Kassen bezahlt. Wir haben sehr viele solcher Rezepte und nie Probleme damit gehabt.
> Das Rezept ist, so wie ist, gültig und wird von den Kassen
> bezahlt. Wir haben sehr viele solcher Rezepte und nie Probleme
> damit gehabt.
es wurde ja bereits festgestellt, dass das Rezept so OK ist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Physio extra GbR schrieb:
> Das Rezept ist, so wie ist, gültig und wird von den Kassen
> bezahlt. Wir haben sehr viele solcher Rezepte und nie Probleme
> damit gehabt.
es wurde ja bereits festgestellt, dass das Rezept so OK ist.
Gruß S.
[bearbeitet am 02.08.13 12:56]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shakespeare schrieb:
Genau, man kann die VO schon so annehmen. Selbst bei 3X Woche ist es allerdings vollkommen unrealistisch, dass man das, also 36mal in einem Quartal, ohne eine einzige Unterbrechung, durchziehen kann. Man müsste dann sehr genau rechnen und die VO fast immer abbrechen, wenn man sicher vor möglichen Kürzungen einzelner Kassen sein möchte. Es wäre einfacher, wenn das auf 30 geändert würde, wenn man 3 mal Woche plant oder auf 20, wenn man 2 mal Woche plant. Das vereinfacht die Sache.
Gruß S.
[bearbeitet am 02.08.13 12:56]
> Man müsste dann sehr genau rechnen und die VO fast immer abbrechen.
Auf welcher Grundlage beruht Deine Aussage?
Nirgendwo steht geschrieben, dass ein Rezept innerhalb von 12 Wochen beendet sein muss. Es steht nur geschrieben, dass die VO abhängig von der Frequenz so auszustellen ist, dass eine ärztliche Untersuchung innerhalb der 12 Wochen gewährleistet ist.
Dazu kommt noch, dass in den HMRL der maximale Abstand zwischen zwei Behandlungen ebenfalls geregelt ist (14 Tage). Also behält die VO ihre Gültigkeit, auch wenn sie über 12 Wochen hinausgeht.
Dass es eine Kasse gibt, die das anders sieht, sollte bekannt sein. Dass diese Kasse indirekt aber auch sagt, dass es dafür keine rechtliche Grundlage gibt, auch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
StefanP schrieb:
Shakespeare schrieb:
> Man müsste dann sehr genau rechnen und die VO fast immer abbrechen.
Auf welcher Grundlage beruht Deine Aussage?
Nirgendwo steht geschrieben, dass ein Rezept innerhalb von 12 Wochen beendet sein muss. Es steht nur geschrieben, dass die VO abhängig von der Frequenz so auszustellen ist, dass eine ärztliche Untersuchung innerhalb der 12 Wochen gewährleistet ist.
Dazu kommt noch, dass in den HMRL der maximale Abstand zwischen zwei Behandlungen ebenfalls geregelt ist (14 Tage). Also behält die VO ihre Gültigkeit, auch wenn sie über 12 Wochen hinausgeht.
Dass es eine Kasse gibt, die das anders sieht, sollte bekannt sein. Dass diese Kasse indirekt aber auch sagt, dass es dafür keine rechtliche Grundlage gibt, auch.
Dies haben alle Kassen sowie der GKV Spitzenverband bestätigt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
die Vo muss korrekt ausgestellt sein, die Leistungserbringung kann dann über die 12 Wochen hinausgehen -> Rahmenverträge
Dies haben alle Kassen sowie der GKV Spitzenverband bestätigt.
Dass das natürlich nicht rechtens ist, ist besagter Kasse bewußt - und egal.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
StefanP schrieb:
Alle Kassen? Nein! Ein von unbeugsamen Kassenmitarbeitern bevölkertes Gebilde mit 3 grünen Buchstaben hört nicht auf, dem Recht Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für die umliegenden Physiotherapeuten, die als Leistungserbringer in den örtlichen Praxen liegen...
Dass das natürlich nicht rechtens ist, ist besagter Kasse bewußt - und egal.
Eine ärztliche Untersuchung innerhalb von 3 Monaten kann ich als Therapeut nur dann sicher "kontrollieren" bzw. beeinflussen, wenn ich eine Verordnung innerhalb von 12 Wochen durchbekomme. Ansonsten setze ich mich der Willkür von Kassen aus, von denen einige nicht danach schauen was Recht ist, sondern danach, wo man kürzen kann. Jede Kürzung kostet einen verhältnismäßig hohen Zeit, Nerven- und damit auch Geldaufwand, diese rückgängig zu machen. In manchen Fälle lohnt sich das unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum noch dem nachzugehen.
Für die Kasse ein einträgliches Geschäft.
Deswegen sollte man schon aus Selbstschutz und um betriebswirtschaftlich vernünftig agieren zu können, gelegentlich kreativ und vorrausahnend agieren. Das ist die Basis meines Vorschlages.
Wenn die meisten Kassen (wenn man weiß welche natürlich) VO akzeptieren, die länger als 12 Wochen laufen, kann man diese natürlich so durchlaufen lassen. In so fern dir und @morpheus ein Dankeschön, für eure Hinweise darüber, wie es sein soll! Gruß S.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shakespeare schrieb:
Ich berufe mich da auf einzelne Absetzungen einzelner Kassen und keinesfalls auf dem, was HMK oder Rahmenverträge ermöglichen.
Eine ärztliche Untersuchung innerhalb von 3 Monaten kann ich als Therapeut nur dann sicher "kontrollieren" bzw. beeinflussen, wenn ich eine Verordnung innerhalb von 12 Wochen durchbekomme. Ansonsten setze ich mich der Willkür von Kassen aus, von denen einige nicht danach schauen was Recht ist, sondern danach, wo man kürzen kann. Jede Kürzung kostet einen verhältnismäßig hohen Zeit, Nerven- und damit auch Geldaufwand, diese rückgängig zu machen. In manchen Fälle lohnt sich das unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum noch dem nachzugehen.
Für die Kasse ein einträgliches Geschäft.
Deswegen sollte man schon aus Selbstschutz und um betriebswirtschaftlich vernünftig agieren zu können, gelegentlich kreativ und vorrausahnend agieren. Das ist die Basis meines Vorschlages.
Wenn die meisten Kassen (wenn man weiß welche natürlich) VO akzeptieren, die länger als 12 Wochen laufen, kann man diese natürlich so durchlaufen lassen. In so fern dir und @morpheus ein Dankeschön, für eure Hinweise darüber, wie es sein soll! Gruß S.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
don schrieb:
Wenn ich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung seitens des Kostenträgers vorliegen habe, nehme ich auch so ein Rezept an!
Mein Profilbild bearbeiten