Physiotherapeut/-in (m/w/d)
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in einem Ärztehaus in Siegburg,
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Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
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Wonderwoman schrieb:
Ohne Diagnosegruppe sind wir genauso ahnungslos wie Du
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Para schrieb:
@Wonderwoman WS bei Jahrgang 1963
Aber was ist mit 36? Passt da die Frequenz (3x Woche)?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Para schrieb am 13.02.2023 13:25 Uhr:Laut "Theorg" liegt kein besonderer Behandlungsbedarf vor. Da hat dann Theorg ein Problem. M40.06 ist eindeutig als BVB gelistet.
Aber was ist mit 36? Passt da die Frequenz (3x Woche)?
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KGSchuller schrieb:
Also unser TheOrg sagt schon "ist BVB"´, mit "Hinweis Gesamtwinkel über 60°"
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KGSchuller m.a.W., Bedienungsfehler von @Para. 🙄
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Para schrieb:
Hatten noch nie eine 36 Verordnung - deswegen meine Ratlosigkeit. Die ICD-10 -Code lauten M40.06 & M54.87. Laut "Theorg" liegt kein besonderer Behandlungsbedarf vor. Momentan kommt dieser Patient mit einer 6er Verordnung mit fast identischem ICD-10-Code aus dem gleichen Ärztlichen Versorgungszentrum - nur von einem anderen Arzt ausgestellt. Irgendwie gehen bei mir die Alarmglocken an. Könnt ihr mir bitte weiterhelfen.
M40.1- Sonstige sekundäre Kyphose
Ist als LHB gelistet
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Shia schrieb:
Ach und ähnliche ICD10 Codes kann dir niemand beantworten, da braucht es hier schon den exakten Code
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Shia schrieb:
M40.0- Kyphose als Haltungsstörung mit WS ab Gesamtkyphosewinkelüber 60° bei Erwachsenen
M40.1- Sonstige sekundäre Kyphose
Ist als LHB gelistet
Der Arzt hat als Frequenz 1-3x pro Woche aufgeschrieben. Patient möchte aber nur 1x pro Woche kommen. Gilt bei einer 36 er Verordnung - abgearbeitet sein innerhalb von 6 Monaten?
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Sabine Rabbel schrieb:
Ja, gerechnet ab erstem Behandlungsdatum. Bei 1 x pro Woche und Ausfällen wg. Ostern und wg. Erkältung der Therapeutin und wg. Brechdurchfall der Patientin und wg. wasweißichwas wird sich ein Abbruch aber wohl nicht vermeiden lassen.
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Para schrieb:
Danke für eure Infos und Hilfen. Der Fehler lag bei mir. Hatte noch EX, statt WS eingetragen.
Der Arzt hat als Frequenz 1-3x pro Woche aufgeschrieben. Patient möchte aber nur 1x pro Woche kommen. Gilt bei einer 36 er Verordnung - abgearbeitet sein innerhalb von 6 Monaten?
36 Wochen sind mehr als 6 Monate.
Dann solltest du den Abbruch begründen mit "Max. Gültigkeit VO erreicht".
Wir lassen den Pat. die Vo vom Arzt runterkorrigieren, damit es keine Probleme gibt, denn der Pat. möchte ja weniger als er Arzt verschreibt.
Wir fragen die Pat. vorher, wie öft sie kömmen möchten und weisen darauf hin, das bei einer 36-er VO hauptsächlich 3x p.W. vorgesehen ist. Will der PAt. weniger, soll er entsprechend runterkorrigieren alssen (24 oder 12). Damit können wir die VO auch nach max. 3 Monaten zzgl. Reserverzeit abrechnen und schieben die Vo nicht ein halbes Jahr vor uns her.
BTW: Allein schon aus wirtschaftlichen Gründen sollte eine VO max. mach drei monaten abgerechnet werden, denn man tritt ja mit allem in vorleistung und das kostet ggfls. Zinsen, die man nicht wiederbekommt.
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Und Deinen Vorschlag bzgl. der Wirtschaftlichkeit empfinde ich schon sehr obskur, denn es bedeutet für den Patienten im ungünstigen Fall, dass er eine höhere Zuzahlung hat. Wenn man auf diese Form von Wirtschaftlichkeit angewiesen hat, dann macht man IMO irgendwas falsch.
Das war MEINE Meinung...
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Wonderwoman schrieb:
Sorry, aber was für ein unsinniger Aufwand... Warum sollte da was vom Arzt korrigiert werden? Das steht 1-3 und ein Abbruch muss auch nicht begründet werden. Und die vorgegebene Laufzeit von 6 Monaten limitiert das Rezept von Natur aus.
Und Deinen Vorschlag bzgl. der Wirtschaftlichkeit empfinde ich schon sehr obskur, denn es bedeutet für den Patienten im ungünstigen Fall, dass er eine höhere Zuzahlung hat. Wenn man auf diese Form von Wirtschaftlichkeit angewiesen hat, dann macht man IMO irgendwas falsch.
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SiegesgöttinXX schrieb:
Nun, ich bin Einzelkämpferin mit 80% Dauerpatienten und finde es nicht so prickelnd, seit Anfang des Jahres nur noch 24er oder 36er Verordnungen meiner Dauerpatienten zu bekommen! Ich bin für mich allein sicherlich recht gut aufgestellt, aber trotzdem möchte ich aus meinen Rücklagen nicht nur Kosten wie Miete, Versicherung etc. bestreiten, um dann erst nach 10 -bis zig Wochen wegen Krankheit, Urlaub auf mein Geld zu warten. Ich gehe in Vorleistung! Glücklicherweise habe ich guten Kontakt zu den Ärzten und auch! zu meinen Patienten...zu 95% befreit. Verordnungen nach Rücksprache auf 10-12 ausgestellt. Ein Anruf und gut! Also kein Aufwand...weder für mich, noch für meine Patienten
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KGSchuller schrieb:
Wie @Sabine Rabbel bereits richtig angemerkt hatte: Ein Abbruch wird bei diesem Rezept und der vom Pat. gewählten Frequenz mit sicherheit kommen, allein schon:
36 Wochen sind mehr als 6 Monate.
Dann solltest du den Abbruch begründen mit "Max. Gültigkeit VO erreicht".
Wir lassen den Pat. die Vo vom Arzt runterkorrigieren, damit es keine Probleme gibt, denn der Pat. möchte ja weniger als er Arzt verschreibt.
Wir fragen die Pat. vorher, wie öft sie kömmen möchten und weisen darauf hin, das bei einer 36-er VO hauptsächlich 3x p.W. vorgesehen ist. Will der PAt. weniger, soll er entsprechend runterkorrigieren alssen (24 oder 12). Damit können wir die VO auch nach max. 3 Monaten zzgl. Reserverzeit abrechnen und schieben die Vo nicht ein halbes Jahr vor uns her.
BTW: Allein schon aus wirtschaftlichen Gründen sollte eine VO max. mach drei monaten abgerechnet werden, denn man tritt ja mit allem in vorleistung und das kostet ggfls. Zinsen, die man nicht wiederbekommt.
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