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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung 36er-Rezept / Behandlungsdauer 1 Jahr möglich ??

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Neues Thema
36er-Rezept / Behandlungsdauer 1 Jahr möglich ??
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Louisa78
28.04.2021 14:23
Hallo Kollegen,

wir haben eine Frauenarzt-Praxis, die ihren Patientinnen jetzt immer Rezepte über 36x MLD, 1-3x / Woche ausstellt, der ICD-10 ist dem LHMB zuzuordnen. Soweit also Alles korrekt. Allerdings behandeln wir diese Patientinnen schon seit Jahren nur 1x / Woche, so dass (mit Urlaub, Feiertag, krank etc) wir für ein Rezept ca. 1 Jahr benötigen würden...
Nun meine Frage: Es heisst ja, die VO muss nur noch so ausgestellt werden, dass man sie theoretisch in 12 Wochen "abarbeiten" könnte (was hier ja zutrifft)- man aber auch länger behandeln darf. Gibt es da eine / keine zeitliche "Obergrenze"? 1 Jahr erscheint mir doch recht lang...

Danke!!
Liebe Grüße, Louisa
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Hallo Kollegen, wir haben eine Frauenarzt-Praxis, die ihren Patientinnen jetzt immer Rezepte über 36x MLD, 1-3x / Woche ausstellt, der ICD-10 ist dem LHMB zuzuordnen. Soweit also Alles korrekt. Allerdings behandeln wir diese Patientinnen schon seit Jahren nur 1x / Woche, so dass (mit Urlaub, Feiertag, krank etc) wir für ein Rezept ca. 1 Jahr benötigen würden... Nun meine Frage: Es heisst ja, die VO muss nur noch so ausgestellt werden, dass man sie theoretisch in 12 Wochen "abarbeiten" könnte (was hier ja zutrifft)- man aber auch länger behandeln darf. Gibt es da eine / keine zeitliche "Obergrenze"? 1 Jahr erscheint mir doch recht lang... Danke!! Liebe Grüße, Louisa
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die neue
28.04.2021 18:50
Gegenfrage: Bist Du bereit, ein Jahr lang in Vorleistung zu gehen? Wär ich nicht...
Diese 36er-Rezepte breche ich nach 12 Wochen ab - meistens kommen die Patis nach 12 Wochen schon von sich aus mit einem neuen 36er....
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Gegenfrage: Bist Du bereit, ein Jahr lang in Vorleistung zu gehen? Wär ich nicht... Diese 36er-Rezepte breche ich nach 12 Wochen ab - meistens kommen die Patis nach 12 Wochen schon von sich aus mit einem neuen 36er....
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die neue schrieb:

Gegenfrage: Bist Du bereit, ein Jahr lang in Vorleistung zu gehen? Wär ich nicht...
Diese 36er-Rezepte breche ich nach 12 Wochen ab - meistens kommen die Patis nach 12 Wochen schon von sich aus mit einem neuen 36er....

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Louisa78
28.04.2021 19:36
Danke für deinen Gedankenanstoß- das wäre ich grundsätzlich schon. Ich würde nur gerne rechtssicher wissen, dass wir die 36 Mal dann auch wirklich vergütet bekommen... sweat_smile
Aber vom Bauchgefühl her hatten wir natürlich auch überlegt, die Rezepte einfach zwischendurch abzubrechen & abzurechnen.
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Danke für deinen Gedankenanstoß- das wäre ich grundsätzlich schon. Ich würde nur gerne rechtssicher wissen, dass wir die 36 Mal dann auch wirklich vergütet bekommen... [emoji]sweat_smile[/emoji] Aber vom Bauchgefühl her hatten wir natürlich auch überlegt, die Rezepte einfach zwischendurch abzubrechen & abzurechnen.
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Louisa78 schrieb:

Danke für deinen Gedankenanstoß- das wäre ich grundsätzlich schon. Ich würde nur gerne rechtssicher wissen, dass wir die 36 Mal dann auch wirklich vergütet bekommen... sweat_smile
Aber vom Bauchgefühl her hatten wir natürlich auch überlegt, die Rezepte einfach zwischendurch abzubrechen & abzurechnen.

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Schippi
28.04.2021 20:39
@Louisa78 was ist denn mit der möglichkeit die pat wirklich dreimal die woche zu behandeln oder Rücksprache mit der Arztpraxis zu halten
1

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[mention]Louisa78[/mention] was ist denn mit der möglichkeit die pat wirklich dreimal die woche zu behandeln oder Rücksprache mit der Arztpraxis zu halten
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Schippi schrieb:

@Louisa78 was ist denn mit der möglichkeit die pat wirklich dreimal die woche zu behandeln oder Rücksprache mit der Arztpraxis zu halten

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Louisa78
29.04.2021 07:43
Hey Schippi,
das wollen weder die Patientinnen (noch wir sweat_smile)...
Spaß beiseite- vor dem neuen HMK waren das seit Jahren 10er-Rezepte, 1x / Woche. Ich glaube, die haben jetzt erst entdeckt, was extrabudgetär so Alles möglich ist...
Liebe Grüße
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• ronjane
Hey Schippi, das wollen weder die Patientinnen (noch wir [emoji]sweat_smile[/emoji])... Spaß beiseite- vor dem neuen HMK waren das seit Jahren 10er-Rezepte, 1x / Woche. Ich glaube, die haben jetzt erst entdeckt, was extrabudgetär so Alles möglich ist... Liebe Grüße
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Louisa78 schrieb:

Hey Schippi,
das wollen weder die Patientinnen (noch wir sweat_smile)...
Spaß beiseite- vor dem neuen HMK waren das seit Jahren 10er-Rezepte, 1x / Woche. Ich glaube, die haben jetzt erst entdeckt, was extrabudgetär so Alles möglich ist...
Liebe Grüße

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Schippi
29.04.2021 13:40
@Louisa78 aber mehr als einmal wöchentlich wäre doch eh sinnvoller vielleicht haben das dor Ärzte auch endlich gemerkt
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[mention]Louisa78[/mention] aber mehr als einmal wöchentlich wäre doch eh sinnvoller vielleicht haben das dor Ärzte auch endlich gemerkt
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Schippi schrieb:

@Louisa78 aber mehr als einmal wöchentlich wäre doch eh sinnvoller vielleicht haben das dor Ärzte auch endlich gemerkt

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ronjane
30.04.2021 13:37
@Louisa78 für die Pat. ist es halt auch günstiger - da nicht ständig 10 € Grundgebühr fällig sind
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• PTCarola
[mention]Louisa78[/mention] für die Pat. ist es halt auch günstiger - da nicht ständig 10 € Grundgebühr fällig sind
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ronjane schrieb:

@Louisa78 für die Pat. ist es halt auch günstiger - da nicht ständig 10 € Grundgebühr fällig sind

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Louisa78 schrieb:

Hallo Kollegen,

wir haben eine Frauenarzt-Praxis, die ihren Patientinnen jetzt immer Rezepte über 36x MLD, 1-3x / Woche ausstellt, der ICD-10 ist dem LHMB zuzuordnen. Soweit also Alles korrekt. Allerdings behandeln wir diese Patientinnen schon seit Jahren nur 1x / Woche, so dass (mit Urlaub, Feiertag, krank etc) wir für ein Rezept ca. 1 Jahr benötigen würden...
Nun meine Frage: Es heisst ja, die VO muss nur noch so ausgestellt werden, dass man sie theoretisch in 12 Wochen "abarbeiten" könnte (was hier ja zutrifft)- man aber auch länger behandeln darf. Gibt es da eine / keine zeitliche "Obergrenze"? 1 Jahr erscheint mir doch recht lang...

Danke!!
Liebe Grüße, Louisa

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Inche
28.04.2021 14:32
Ich lasse die mir auf 12er ändern da die Kundin eh dann zum Arzt muss
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Ich lasse die mir auf 12er ändern da die Kundin eh dann zum Arzt muss
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Inche schrieb:

Ich lasse die mir auf 12er ändern da die Kundin eh dann zum Arzt muss

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Nora Weber
28.04.2021 20:56
Um ´mal auf die eigentliche Ausgangsfrage zu antworten: die zeitliche Obergrenze für den Abschluss einer Verordnung ist nur durch die möglichen Unterbrechungen zwischen den Behandlungen definiert. Die 36er-Verordnung kann also vollständig erbracht werden.

Geregelt in der Heilmittel-Richtlinie in § 7 Abs. 6 Satz 7: "Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 [Anmerkung: Behandlungsunterbrechung] ihre Gültigkeit."

Gruß
Nora
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Um ´mal auf die eigentliche Ausgangsfrage zu antworten: die zeitliche Obergrenze für den Abschluss einer Verordnung ist nur durch die möglichen Unterbrechungen zwischen den Behandlungen definiert. Die 36er-Verordnung kann also vollständig erbracht werden. Geregelt in der Heilmittel-Richtlinie in § 7 Abs. 6 Satz 7: [i]"Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, [/i][b][i]behält die Verordnung[/i][/b][i] unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 [/i][Anmerkung: Behandlungsunterbrechung] [b][i]ihre Gültigkeit[/i][/b][i]."[/i] Gruß Nora
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Louisa78
29.04.2021 07:40
Hallo Nora, vielen Dank für deine Antwort.
Genau- und da die Unterbrechungen ja bis (zunächst) September nicht geprüft werden, würde das theoretisch sogar gehen. Mir macht das nur etwas Bauchschmerzen (weshalb wir die VO vermutlich früher abrechnen werden) & beim Verband konnte (wollte ?) mir man das auch nicht so exakt bestätigen...
Daher hier nochmal meine Frage zu dem Thema.
Liebe Grüße, Louisa
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Hallo Nora, vielen Dank für deine Antwort. Genau- und da die Unterbrechungen ja bis (zunächst) September nicht geprüft werden, würde das theoretisch sogar gehen. Mir macht das nur etwas Bauchschmerzen (weshalb wir die VO vermutlich früher abrechnen werden) & beim Verband konnte (wollte ?) mir man das auch nicht so exakt bestätigen... Daher hier nochmal meine Frage zu dem Thema. Liebe Grüße, Louisa
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Louisa78 schrieb:

Hallo Nora, vielen Dank für deine Antwort.
Genau- und da die Unterbrechungen ja bis (zunächst) September nicht geprüft werden, würde das theoretisch sogar gehen. Mir macht das nur etwas Bauchschmerzen (weshalb wir die VO vermutlich früher abrechnen werden) & beim Verband konnte (wollte ?) mir man das auch nicht so exakt bestätigen...
Daher hier nochmal meine Frage zu dem Thema.
Liebe Grüße, Louisa

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Nora Weber schrieb:

Um ´mal auf die eigentliche Ausgangsfrage zu antworten: die zeitliche Obergrenze für den Abschluss einer Verordnung ist nur durch die möglichen Unterbrechungen zwischen den Behandlungen definiert. Die 36er-Verordnung kann also vollständig erbracht werden.

Geregelt in der Heilmittel-Richtlinie in § 7 Abs. 6 Satz 7: "Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 [Anmerkung: Behandlungsunterbrechung] ihre Gültigkeit."

Gruß
Nora



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