Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
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Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
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ne MA hat heute folgende Verordnung zur Abrechnung gebracht:
- 30*KGZNS, VadR, HB
- Frequenz 2
- med Begründung. "Langfristverordnung med. notwendig"
- G81.9 Hemiparese li
- Kostenträger DAK
bin selbst in BaWü
Habe Zweifel, daß die DAK dies komplett erstattet und rechne mit Absetzung.
Wie seht ihr das?
Da ich eben die Abrechnung fertig stelle, freue ich mich auf schnelle Antworten
[bearbeitet am 27.06.14 23:23]
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ThomasA schrieb:
'nAbend,
ne MA hat heute folgende Verordnung zur Abrechnung gebracht:
- 30*KGZNS, VadR, HB
- Frequenz 2
- med Begründung. "Langfristverordnung med. notwendig"
- G81.9 Hemiparese li
- Kostenträger DAK
bin selbst in BaWü
Habe Zweifel, daß die DAK dies komplett erstattet und rechne mit Absetzung.
Wie seht ihr das?
Da ich eben die Abrechnung fertig stelle, freue ich mich auf schnelle Antworten
[bearbeitet am 27.06.14 23:23]
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Tempelritter schrieb:
Die DAK wird das ganze Rezept absetzen, da es nach den HMR ungültig war.
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ali schrieb:
ich hoff, Du hast es noch nicht abgerechnet. Lass die Frequenz auf 2-3 mal ändern und alles ist gut...
Werde am Mo die Ärztin anrufen um die Frequenz zu ändern und dann die Sache direkt mit der DAK besprechen.
Zukünftig müssen halt 'ungewöhnliche' VErordnungen vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden.
Danke Euch
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ThomasA schrieb:
Abrechnen werde ich das Rezept so sicher nicht, Eure Meinungen haben mich darin noch bestärkt.
Werde am Mo die Ärztin anrufen um die Frequenz zu ändern und dann die Sache direkt mit der DAK besprechen.
Zukünftig müssen halt 'ungewöhnliche' VErordnungen vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden.
Danke Euch
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Thomas schrieb:
Denke, 6 Beh. in den Sand gesetzt. Unser Ma müssen neue RZ gleich vorlegen zur Fehlersuche. Hätte dann gleich 6 gestrichen.
12*2=24 Behandlungen. Ich rechne bei solchen Verordnungen das Ende der Behandlungszeit
sofort bei Beginn aus. Fällt ein Termin aus, aus welchen Gründen auch immer, verkürzt sich das Ganze.
Wenn Du Angst hast, dass die DAK die Verordnung gänzlich absetzt besorge Dir ein Duplikat.
LG.....B.
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Wenn aus K oder sonstigen Gründen das ganze verzögert, gibts KEINE Rechtsgrundlage, warum die nach clare´s und einigen Kassenmeinungen die "verspäteten" Behandlungen nicht vergütet werden sollen.
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ali schrieb:
nö, das Rezept muss so AUSGESTELLT sein, dass es theroretisch nach 12 Wochen feddisch ist.
Wenn aus K oder sonstigen Gründen das ganze verzögert, gibts KEINE Rechtsgrundlage, warum die nach clare´s und einigen Kassenmeinungen die "verspäteten" Behandlungen nicht vergütet werden sollen.
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MarieClaire1307 schrieb:
Du darfst nur 12 Wochen behandeln. Danach muss der Patient zum Arzt.
12*2=24 Behandlungen. Ich rechne bei solchen Verordnungen das Ende der Behandlungszeit
sofort bei Beginn aus. Fällt ein Termin aus, aus welchen Gründen auch immer, verkürzt sich das Ganze.
Wenn Du Angst hast, dass die DAK die Verordnung gänzlich absetzt besorge Dir ein Duplikat.
LG.....B.
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