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Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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canna41 schrieb:
Hallo Kollegen. Habe leider hier nichts gefunden und deshalb meine Frage an Euch. Meine FM hat eine ältere Patienten die regelmäßig vom selben Arzt Rezepte erhält. Leider wurden die auf einmal mit falschem IS etc. ausgefüllt. Nach mehrmaligen Korrekturen brachte die Patientin dann insgesamt 3 zwar richtig ausgestellte Rezepte an jedoch war jetzt die Therapiefrequenz erhöht worden. Meine FM trug die Termine 1xwöchentlich ein, ließ sich diese quittieren und hat somit die Frequenz unterschritten. Die Patientin wurde mit allen 3 Rezepten zum Arzt geschickt mit der Bitte sich diese erneut korrekt ausdrucken zu lassen. Jetzt hat der Arzt alle 3 Rezepte am selben Tag handlichschriftlich mit Stempel und Unterschrift daneben geändert. 2 waren jedoch schon vollständig abgearbeitet und das 3. schon begonnen. Habt Ihr solche Rezepte schon einmal erstattet bekommen? Es handelt sich um die BEK und ich habe Angst, dass mir die BEK demnächst die Rezepte von meiner Rechnung abzieht während ich das Geld schon an meine FM ausgezahtl habe. Was tun?
Eine Frequenzunterschreitung ist lt. HMR und RV kein Problem.
Du oder die FM hätte nach Rücksprache mit dem Arzt auch eine Frequenzänderung z.B. 1-2x Wo. eintragen können -> HMT + RV.
Auch der IKS kann je nach Vertrag vom Therapeuten ergänzt werden.
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> Warum so kompliziert?
-- Weil für manche Kassen nicht zählt was korrekt ist, sondern wie sie die Regelungen so auslegen können, dass dabei ein Maximum an Absetzungen möglich ist. Das Einfordern unrechtmäßiger Absetzungen kostet Zeit und damit Geld. Rechnet man diesen Aufwand gegen das einzufordernde Honorar, ist das ganze betriebswirtschaftlich nicht mehr darstellbar...
> Eine Frequenzunterschreitung ist lt. HMR und RV kein Problem.
-- Leider doch! AOK HH/RL gem. eigenem Papier zu Umgang mit fehlerhaften HMV: Weicht die überwiegende Zahl der durchgeführten Therapien von der ärztlich verordneten Frequenz ab, wird die VO ab dem Tag der überwiegenden Abweichung abgesetzt. Dieses gilt auch bei Einhaltung der 14-tägigen Unterbrechungsfrist gem. HMK.
Du hast Recht, dass manche RV, Änderungen mit telefonischer Rücksprache ermöglichen. Wenn der HMK solche Regelungen aber nicht vorsieht, stellt sich immer die Frage ob sich aus den Rahmenverträgen wirklich ein Rechtsanspruch ableiten lässt oder ob man sich auf den "Goodwill" der Kassen verlassen muss. Wie beschrieben, konstruieren die dann ohne rechtliche Basis (RV, HMR) Richtlinienpapiere nach denen man zum eigenen Vorteil handelt.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
morpheus-06 schrieb:
> Warum so kompliziert?
-- Weil für manche Kassen nicht zählt was korrekt ist, sondern wie sie die Regelungen so auslegen können, dass dabei ein Maximum an Absetzungen möglich ist. Das Einfordern unrechtmäßiger Absetzungen kostet Zeit und damit Geld. Rechnet man diesen Aufwand gegen das einzufordernde Honorar, ist das ganze betriebswirtschaftlich nicht mehr darstellbar...
> Eine Frequenzunterschreitung ist lt. HMR und RV kein Problem.
-- Leider doch! AOK HH/RL gem. eigenem Papier zu Umgang mit fehlerhaften HMV: Weicht die überwiegende Zahl der durchgeführten Therapien von der ärztlich verordneten Frequenz ab, wird die VO ab dem Tag der überwiegenden Abweichung abgesetzt. Dieses gilt auch bei Einhaltung der 14-tägigen Unterbrechungsfrist gem. HMK.
Du hast Recht, dass manche RV, Änderungen mit telefonischer Rücksprache ermöglichen. Wenn der HMK solche Regelungen aber nicht vorsieht, stellt sich immer die Frage ob sich aus den Rahmenverträgen wirklich ein Rechtsanspruch ableiten lässt oder ob man sich auf den "Goodwill" der Kassen verlassen muss. Wie beschrieben, konstruieren die dann ohne rechtliche Basis (RV, HMR) Richtlinienpapiere nach denen man zum eigenen Vorteil handelt.
Gruß S.
zu 2. Das was die AOK HH/RL da von sich gibt steht auf wackeligen Füßen, da dies in den HMR und RV so nicht beschrieben ist (dazu hab ich Infos von 2 RA eingeholt)
Man kann natürlich den sicheren Weg gehen und alles ändern lassen. Man sollte aber mal den A..... in der Hose haben und sich bei so einfachen Dingen gegen die Kassen bzw. deren externe Dienstleister zur Wehr setzen. Die Regelungen in den RV sind rechtsicher, da das SGB abweichende Regelungen durch Rahmenverträge möglich macht.
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morpheus-06 schrieb:
zu 1. dann muss man die Kassen von der richtigen Auslegung nach HMR und RV überzeugen.
zu 2. Das was die AOK HH/RL da von sich gibt steht auf wackeligen Füßen, da dies in den HMR und RV so nicht beschrieben ist (dazu hab ich Infos von 2 RA eingeholt)
Man kann natürlich den sicheren Weg gehen und alles ändern lassen. Man sollte aber mal den A..... in der Hose haben und sich bei so einfachen Dingen gegen die Kassen bzw. deren externe Dienstleister zur Wehr setzen. Die Regelungen in den RV sind rechtsicher, da das SGB abweichende Regelungen durch Rahmenverträge möglich macht.
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canna41 schrieb:
Hallo morpheus. Normalerweise habe ich kein Problem damit mich gegen Krankenkassen zur Wehr zu setzen. Bloss ein Rechtsstreit für meine freie Mitarbeiterin zu führen sehe ich nicht so ganz ein bei den paar Prozenten die übrig bleiben. Deshalb meine Vorsicht nicht Geld an meine FM auszuzahlen und dann einen Regress von der KK zu erhalten.
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morpheus-06 schrieb:
ich weiss, schwierig. Du bist für alles verantwortlich, nicht die FM -> RV
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morpheus-06 schrieb:
Warum so kompliziert?
Eine Frequenzunterschreitung ist lt. HMR und RV kein Problem.
Du oder die FM hätte nach Rücksprache mit dem Arzt auch eine Frequenzänderung z.B. 1-2x Wo. eintragen können -> HMT + RV.
Auch der IKS kann je nach Vertrag vom Therapeuten ergänzt werden.
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Nach den HMR muss das Rezept vor Behandlungsbeginn vollständig und korrekt ausgestellt sein.
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morpheus-06 schrieb:
Meine Erfahrung, das Änderungsdatum juckt die Kassen (noch) nicht. Bis zur Abrechnung sollten die Rezepte vollständig und korrekt ausgestellt sein.
Nach den HMR muss das Rezept vor Behandlungsbeginn vollständig und korrekt ausgestellt sein.
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canna41 schrieb:
hallo morpheus-06 und shakespeare. Leider habe ich nicht mitbekommen als die Patientin die richtig ausgestellten Rezepte mitgebracht habt und denke dass eine FM schon auf die Therapiefrequenz achten sollte. Die war vorher richtig angegeben gewesen mit 1-2 x wöchentlich. Jetzt sind 2 rezepte schon abgearbeitet und das 3. Rezept schon angefangen und das Änderungsdatum durch den Arzt liegt danach. Leider habe ich bei Euch Beiden keine passende Antwort gefunden. Abrechnen oder noch mal zum Arzt zurück?
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