Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Louisa78 schrieb:
Hallo,ich habe eine Frage in die Runde:Die Palliativärztin möchte, dass bei einem Patienten an einem Tag jeweils MLD+Komp. der OE und UE gemacht wird. Nun hat sie 2x eine Erst-VO mit LY2a und dem ICD-10 I.89.09 (=Lymphödem, nicht näher bezeichnet) ausgestellt. Das geht doch meiner Meinung nach nicht, da es im Grunde exakt dasselbe Rezept ist? Was müsste denn noch drauf stehen, damit das durchgeht? Bei den anderen, passenden ICDs steht auch immer "Lymphödem der OE und UE". Eventuell als Klartext daneben "Arme" bzw. "Beine"?Danke!Viele Grüße, Louisa
ich würde auf den Rezepten die Lokalisation ergänzen lassen. Also so wie du es eh schon schreibst z. B. "Arme beidseits" auf das eine Rezept und auf das andere "Beine bds.". Dann ist es auf alle Fälle klar.
Viele Grüße :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M.Graßmann schrieb:
Hallo Louisa,
ich würde auf den Rezepten die Lokalisation ergänzen lassen. Also so wie du es eh schon schreibst z. B. "Arme beidseits" auf das eine Rezept und auf das andere "Beine bds.". Dann ist es auf alle Fälle klar.
Viele Grüße :smile:
:relaxed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Louisa78 schrieb:
Danke dir! So hatte ich es mir auch gedacht
:relaxed:
Mein Profilbild bearbeiten