Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hab heute Rezept bekommen 24xKG-ZNS als Doppelstunde. Muss der Patient dann 2x unterschreiben für 1Datum, sprich 24x nur? Oder Wie funktioniert das?hatte so ein Rezept mit Doppelstunde bisher noch nie.danke für schnelle Info!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
...wären das dann also 12Behandlungen?ist ne Vo.a.d.R.
24 Einheiten sind 24 Unterschriften . Entweder Du behandelst alleine die doppelte Zeit ( dann trägst Du zwei mal das gleiche Datum hintendrauf und lässt Dir zwei Unterschriften geben), oder aber Du behandelst zu zweit die einfache Zeit ( dann trägst Du auch zwei mal das gleich Datum ein, auch mit zwei Unterschriften; wenn es sich um einen HB handelt, vermerkst Du, dass die Behandlung durch zwei Therapeuten erfolgte, dann ersetzt Dir die Kasse auch zwei mal die Wegegebühr: rechtsgeprüft in den Rechstabteilungen von AOK Rheinland/ DAK/ TKK und mehrerer BKK).
Gerade bei schweren Patienten bietet es sich häufig an, zu zweit zu therapieren, einerseits wegen des eigenen Rückens, anderseits kannst Du gerade in der Neuro häufig effektiver arbeiten.
VlG
Monika
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Jeweils pro Bhdl. 1 Unterschrift Eintrag mittlere Spalte Verordnung, KG ZNS Doppel.
Gruß
[bearbeitet am 26.06.13 07:30]
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TDB schrieb:
24 Doppel sind 12 Bhdl. mit doppelter Zeit.
Jeweils pro Bhdl. 1 Unterschrift Eintrag mittlere Spalte Verordnung, KG ZNS Doppel.
Gruß
[bearbeitet am 26.06.13 07:30]
egal ob einfach oder doppelt abgegeben wird
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morpheus-06 schrieb:
24 Behandlungen = 24x unterschreiben
egal ob einfach oder doppelt abgegeben wird
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen lieben Dank für Eure Infos. Es ist Super effektiv für den Rolli-Patienten mit dem Doppeltermin u. ich wollte nur sicher gehen wie das läuft. Ansonsten wäre es Mist , wenn die Tkk das Rezept nicht bezahlt und ich für lulu arbeiten muss...
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dicke schrieb:
So mach ich das auch
schätze Deine Beiträge, denke aber, hier liegst du falsch:
12 Unterschriften reichen m.M. völlig aus, wenn Du auf der VO-Rückseite "KG, Doppelbehandlung" notierst.
Grüße
Thomas
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ThomasA schrieb:
@morpheus06
schätze Deine Beiträge, denke aber, hier liegst du falsch:
12 Unterschriften reichen m.M. völlig aus, wenn Du auf der VO-Rückseite "KG, Doppelbehandlung" notierst.
Grüße
Thomas
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Jörg Imbach schrieb:
Meiner Erfahrung nach liegt morpheus richtig. Auch die Kostenträger meiner Doppelbeh.-Pat. bestehen auf doppelter Unterschrift. Ich trage bei "Maßnahmen" z.b. KG+KG+HB ein und der Versicherte quetscht seine Signatur 2x in das dafür vorgesehene Feld. Alles andere führte in der Vergangenheit zu Absetzungen, die jedoch nach entsprechender Korrektur auf einer Rezeptkopie aufgehoben wurden.
Zeile 1: KG-ZNS (PNF) und HB
Zeile 2: KG-ZNS (PNF)
Also immer 2 Unterschriften
Wenn die 10 Zeilen der Rückseite voll sind, mache ich auf einer Kopie der Rezeptrückseite weiter, welche ich immer bei mir habe
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die neue schrieb:
Ich lasse folgendermaßen unterschreiben:
Zeile 1: KG-ZNS (PNF) und HB
Zeile 2: KG-ZNS (PNF)
Also immer 2 Unterschriften
Wenn die 10 Zeilen der Rückseite voll sind, mache ich auf einer Kopie der Rezeptrückseite weiter, welche ich immer bei mir habe
Vorderseite der VO: z.B. "24 mal KG ZNS in Form von 12 Doppelbehandlungen". Rückseite der VO:
2 mal gleiches Datum notieren, 2 mal Unterschrift des Patienten. Für Nr. 11 und 12 Rezeptrückseite kopieren, anheften und nochmal 2 mal gleiches Datum mit 2 Unterschriften des Patienten.
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gabriele639 schrieb:
Auskunft in einer Fobi für Rezeptionsfachkräfte in Bayern:
Vorderseite der VO: z.B. "24 mal KG ZNS in Form von 12 Doppelbehandlungen". Rückseite der VO:
2 mal gleiches Datum notieren, 2 mal Unterschrift des Patienten. Für Nr. 11 und 12 Rezeptrückseite kopieren, anheften und nochmal 2 mal gleiches Datum mit 2 Unterschriften des Patienten.
Gruß
Thomas
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ThomasA schrieb:
Seit Jahren schreiben wir immer "KG, Doppelbehandlung" oder auch nur "KG doppelt" lassen dies einmal unterschreiben und hatten deswegen noch NIE Probleme...
Gruß
Thomas
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dicke schrieb:
Bei uns genauso. Datum, KG Bobath Doppel, Hb, eine Unterschrift, in BaWü in den letzten 7 Jahren keine Absetzung
Wurde nach Widerspruch bezahlt aber die Mühe kann man sich sparen, wenn der Pat. gleich doppelt unterschreibt.
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morpheus-06 schrieb:
bei uns in BaWü ABSETZUNG, Begründung der Patient hat nur die Hälfte der abgegebenen Behandlungen unterschrieben.
Wurde nach Widerspruch bezahlt aber die Mühe kann man sich sparen, wenn der Pat. gleich doppelt unterschreibt.
Gruß
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TDB schrieb:
Sollte man dann nicht bei Doppel Kg u. HB 3x Unterschreiben lassen? :smile:
Gruß
wo in BaWü steckst du denn?
Gruß
Thomas
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radames schrieb:
bei uns in BaWü kEINE Absetzung :confused:
wo in BaWü steckst du denn?
Gruß
Thomas
Ich gehe davon aus das der Pat lesen und verstehen kann und erwarte deswegen auch nur eine Unterschrift von ihm.
Ovista
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Ovista schrieb:
:smile: :smile: :smile: :clap:
Ich gehe davon aus das der Pat lesen und verstehen kann und erwarte deswegen auch nur eine Unterschrift von ihm.
Ovista
Das spielt keine Rolle, da das DAK Rechenzentrum Bremen abgesetzt hat.
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morpheus-06 schrieb:
"wo in BaWü steckst du denn?"
Das spielt keine Rolle, da das DAK Rechenzentrum Bremen abgesetzt hat.
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mosaik schrieb:
Hallo,
24 Einheiten sind 24 Unterschriften . Entweder Du behandelst alleine die doppelte Zeit ( dann trägst Du zwei mal das gleiche Datum hintendrauf und lässt Dir zwei Unterschriften geben), oder aber Du behandelst zu zweit die einfache Zeit ( dann trägst Du auch zwei mal das gleich Datum ein, auch mit zwei Unterschriften; wenn es sich um einen HB handelt, vermerkst Du, dass die Behandlung durch zwei Therapeuten erfolgte, dann ersetzt Dir die Kasse auch zwei mal die Wegegebühr: rechtsgeprüft in den Rechstabteilungen von AOK Rheinland/ DAK/ TKK und mehrerer BKK).
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