Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
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ich habe gestern eine Verordnung erhalten mit 24x KG PNF VadR. Hier handelt es sich aber nicht um eine Diagnose im Sinner der Praxisbeonderheiten. Die Patientin hat bereits versucht eine langfristige Genehmigung zu erhalten, diese wurde abgelehnt.
Meine Frage: Darf ich das Rezept so annehmen und abrechnen oder ist hier auch die Höchstmenge von 6 Einheiten einzuhalten?
Danke Euch schon einmal im voraus.
LG
Caroline
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Caroline Knels schrieb:
Hallo,
ich habe gestern eine Verordnung erhalten mit 24x KG PNF VadR. Hier handelt es sich aber nicht um eine Diagnose im Sinner der Praxisbeonderheiten. Die Patientin hat bereits versucht eine langfristige Genehmigung zu erhalten, diese wurde abgelehnt.
Meine Frage: Darf ich das Rezept so annehmen und abrechnen oder ist hier auch die Höchstmenge von 6 Einheiten einzuhalten?
Danke Euch schon einmal im voraus.
LG
Caroline
Das Limit wurde durch den HMK so definiert, dass eine Verordnung nicht mehr Behandlungen vorgeben kann, wie man in 3 Monaten durchführen kann. Der Patient soll mind. 1 mal im Quartal seinen Arzt aufsuchen, der zu überprüfen hat, ob eine weitere Behandlung noch sinnvoll ist oder ggf. andere Maßnahmen zu ergreifen sind. Damit hängt die erlaubte Anzahl der VO von der vom Arzt vorgegebenen Frequenz/Woche ab. 24er VO kann man annehmen, wenn die Frequenz mind. 2 mal wöchentlich ist.
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Wie verhält es sich mit einer D1 Verordnung. Laut Heilmittelkatalog dürfen max. 10 Einheiten verschrieben werden. Bedeutet als 1.VO 6x D1 und als Folgev. 4x D1. Ist dann ein für alle Male schluss innerhalb von 12 Wochen oder ist auch hier eine Verodnung außerhalb des Regelfalles mit z.B. 10x D1 oder mehr möglich?
Vor allem wo finde ich diese Bestimmungen niedergeschrieben? Im HM- Katalog finde ich dazu nichts, auch nicht zu der oben beschriebenen Problematik. :hushed:
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Caroline Knels schrieb:
Super vielen Dank. Ich darf dann einfach mal noch eine Frage stellen.
Wie verhält es sich mit einer D1 Verordnung. Laut Heilmittelkatalog dürfen max. 10 Einheiten verschrieben werden. Bedeutet als 1.VO 6x D1 und als Folgev. 4x D1. Ist dann ein für alle Male schluss innerhalb von 12 Wochen oder ist auch hier eine Verodnung außerhalb des Regelfalles mit z.B. 10x D1 oder mehr möglich?
Vor allem wo finde ich diese Bestimmungen niedergeschrieben? Im HM- Katalog finde ich dazu nichts, auch nicht zu der oben beschriebenen Problematik. :hushed:
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Wonderwoman schrieb:
Nanana... :point_up: Wir verbessern die 3 Monate mal in 12 Wochen. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Also wie von dir beschrieben: Regelfall erst 6 dann 4x D1, dann theoretisch KG, MT, KMT bis Höchsverordnungsmenge gem. HMK ( z.B.18 EX2,WS2), dann Ende im Gelände. Außerhalb der Regel darf dann alles verordnet werden außer D1 solange es med. notwendig ist. Erst wenn das beendet wird, beginnt die 12 Wochenfrist zu laufen. Jetzt kapiert? Sonst gibt es eine Strafarbeit(HMK-Studium) und Nachsitzen und Fernsehverbot und Stubenarrest. :yum: :innocent:
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Shakespeare schrieb:
10 mal D1 als Regelfall "oder" außerhalb der Regel nicht "und"!!!
Also wie von dir beschrieben: Regelfall erst 6 dann 4x D1, dann theoretisch KG, MT, KMT bis Höchsverordnungsmenge gem. HMK ( z.B.18 EX2,WS2), dann Ende im Gelände. Außerhalb der Regel darf dann alles verordnet werden außer D1 solange es med. notwendig ist. Erst wenn das beendet wird, beginnt die 12 Wochenfrist zu laufen. Jetzt kapiert? Sonst gibt es eine Strafarbeit(HMK-Studium) und Nachsitzen und Fernsehverbot und Stubenarrest. :yum: :innocent:
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Shakespeare schrieb:
Jaaa richtisch, es gibt auch pedantische Frauen, schön zu wissen, muss ich gleich meiner Frau mal erzählen.... :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
Frau ist immer pedantisch, wenn es um die Buchstaben des Gesetzes ...äh... der HMR geht. :wink:
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Shakespeare schrieb:
Eine Verordnung außerhalb der Regel ist grundsätzlich nicht auf die Höchstmenge, die im Regelfall vorgeschrieben ist, limitiert.
Das Limit wurde durch den HMK so definiert, dass eine Verordnung nicht mehr Behandlungen vorgeben kann, wie man in 3 Monaten durchführen kann. Der Patient soll mind. 1 mal im Quartal seinen Arzt aufsuchen, der zu überprüfen hat, ob eine weitere Behandlung noch sinnvoll ist oder ggf. andere Maßnahmen zu ergreifen sind. Damit hängt die erlaubte Anzahl der VO von der vom Arzt vorgegebenen Frequenz/Woche ab. 24er VO kann man annehmen, wenn die Frequenz mind. 2 mal wöchentlich ist.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Shakespeare schrieb:
Im Falle einer neurologischen bzw. ZNS Indikation darf auch einfache KG verordnet werden. PNF wäre dann als Hinweis des Arztes zu verstehen, welche Methode er für die angemessene hält. Plant man 30 Min. ein, sollte man eine Änderung erwirken (KG-ZNS) wenn man das Zertifikat hat. Ansonsten behandelt man eben kürzer.
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Caroline Knels schrieb:
Das ist alles richtig lieber Jürgen! Aber um Deine Sorgen zu beruhigen, dass Zertifikat liegt vor! :stuck_out_tongue_winking_eye:
Das Heilmittel KG PNF gibt es nicht.
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Wonderwoman schrieb:
Es muss KG-ZNS heißen, wenn es ZNS sein soll.
Das Heilmittel KG PNF gibt es nicht.
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Illdisposed schrieb:
Geht bei uns schon immer durch, auch wenn nur PNF drauf steht :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Glück!!! Im HMR-Katalog steht eindeutig KG-ZNS als Heilmittel.
Bisher keine Probleme
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Illdisposed schrieb:
Ja schon möglich, ich hatte deshalb auch schon mal Cheffe gefragt, eben wegen der richtigen Ausstellung wie du es geschrieben hast, da ich das auch nur so kenne...
Bisher keine Probleme
> Es muss KG-ZNS heißen, wenn es ZNS sein soll.
> Das Heilmittel KG PNF gibt es nicht.
Je nach Rahmenvertrag heißt die Leistung noch "Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben
nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung"
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb:
> Es muss KG-ZNS heißen, wenn es ZNS sein soll.
> Das Heilmittel KG PNF gibt es nicht.
Je nach Rahmenvertrag heißt die Leistung noch "Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben
nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung"
Und irgendwann steht so ein Mist auch in den internen Prüfungsanweisungen der Kassen. :grin:
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Wonderwoman schrieb:
Nun ja... ich habe über den HMR-Katalog argumentiert, der ja von den Prüfern herangezogen wird.
Und irgendwann steht so ein Mist auch in den internen Prüfungsanweisungen der Kassen. :grin:
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JürgenK schrieb:
hm...reicht KG PNF oder müßte es nicht KG ZNS-PNF heißen :tired_face: (dann müßte auch das entsprechende Zertifikat vorliegen)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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