Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
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Indikationsschlüssel ZN1a
Wie gebe ich das in Theorg ein, irgendwie geht es bei mir nicht.
Danke schonmal
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divoalfa schrieb:
Hallo, brauche dringend eure Hilfe, ich habe ein Rezept wo 20xKG nach Schroth, Doppelstunde draufsteht.
Indikationsschlüssel ZN1a
Wie gebe ich das in Theorg ein, irgendwie geht es bei mir nicht.
Danke schonmal
Sind also insgesamt 10 Termine mit der doppelten Behandlungszeit.
IKS ZN1a und Schroth? Bei Skoliose müsste es eher WS2a sein.....
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Es sei denn, es ist eine VOadR oder die Skoliose ist >20°, dann kann lt. Liste des G-BA eine Langfristgenehmigung beantragt werden.
[bearbeitet am 11.06.14 22:26]
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Hase C schrieb:
...ergänzend: wenn EVO/FVO, dann sind bei WS auch nur 6x pro Verordnung möglich.
Es sei denn, es ist eine VOadR oder die Skoliose ist >20°, dann kann lt. Liste des G-BA eine Langfristgenehmigung beantragt werden.
[bearbeitet am 11.06.14 22:26]
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StefanP schrieb:
Rezept mit 20 x KG anlegen, pro Behandlungstermin 2 Einheiten vergeben und unterschreiben lassen.
Sind also insgesamt 10 Termine mit der doppelten Behandlungszeit.
IKS ZN1a und Schroth? Bei Skoliose müsste es eher WS2a sein.....
Bei ZN - VO muß ZNS KG und nach Möglichkeit eine Methode, aber es zählen nur Vojta, Bobath und E-Therapie.
Falls es aber Schroth sein soll, muss WS z. B. 2 a und max. 18 E dahin.
Alles andere muss erst genehmigt werden! Diese VO sieht sehr nach einem Gefälligkeitsrezept nach Besuch der Klinik aus.
mfg hgb :wink:
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Tempelritter schrieb:
bei ZN ist auch KG möglich, es muss nicht KG-ZNS sein.
Früher, als ich noch VO's schrieb, war das aber nicht möglich.
mfg hgb :blush: :blush:
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hgb schrieb:
da hast Du recht, ZNS - KG Kinder bei ZN1 ist normal, aber KG geht jetzt auch.
Früher, als ich noch VO's schrieb, war das aber nicht möglich.
mfg hgb :blush: :blush:
Das ging IMMER !
(rein formal)
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ali schrieb:
Hä ? Wann soll das NICHT möglich gewesen sein.......?!
Das ging IMMER !
(rein formal)
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
in meinem HMK von 2004 ging das nicht!
mfg hgb :blush:
auch 2004 hieß es KG-ZNS Kinder / KG.......
[bearbeitet am 13.06.14 01:23]
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ali schrieb:
denn lehn ich mich mal weit raus und frage nach Deiner insuffizienten Version ?
auch 2004 hieß es KG-ZNS Kinder / KG.......
[bearbeitet am 13.06.14 01:23]
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hgb schrieb:
Indikationsschlüssel und verordnetes Heilmittel passen nicht zusammen.
Bei ZN - VO muß ZNS KG und nach Möglichkeit eine Methode, aber es zählen nur Vojta, Bobath und E-Therapie.
Falls es aber Schroth sein soll, muss WS z. B. 2 a und max. 18 E dahin.
Alles andere muss erst genehmigt werden! Diese VO sieht sehr nach einem Gefälligkeitsrezept nach Besuch der Klinik aus.
mfg hgb :wink:
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Abrechnung von Doppelbehandlungen
Sie haben häufiger Rezepte, auf denen Doppelbehandlungen verordnet werden.
Nun stehen sie vor der Aufgabe, diese in der Software einzutragen, um diese korrekt abrechnen zu können.
Nehmen wir das Beispiel KG (Krankengymnastik).
Bisher haben Sie ein Kürzel KG in Ihrer Heilmittelpreisliste. Bei einem Rezept mit
5 Krankengymnastik würden Sie also 5x KG eintragen.
Bei einer Doppelverordnung ist folgende Eingabe unzulässig: 5x KG und nochmal 5x KG. Auch die Methode 10x KG ist nicht zulässig, da diese impliziert, dass Sie an 10 Terminen KG durchgeführt haben und die MLA/Optica auch dazu 10 Termineinträge erwartet, was jedoch nicht der Fall ist.
Da von den Kassen hierzu noch keine definitive Handhabung vorliegt, empfehlen wir momentan folgende Vorgehensweise:
Sie legen in der Heilmittelpreisliste eine weitere Position an, z.B. KG1, und ordnen der neuen Leistung die Leistungsklasse "sonstige Leistung" zu. Wenn Sie bereits über eine entsprechende Leistung verfügen reicht es aus, die Leistungsklasse neu zuzuordnen. Der Preis und die Positionsnummer sind identisch mit KG. Am einfachsten ist diese Eingabe über Duplikat möglich.
Im Rezept tragen Sie nun ein:
5x KG
5x KG1.
Im Terminplan / Terminblatt vergeben Sie nun 5 Termine mit jeweils 1 x KG und 1 x KG1.
Beim Taxieren des Rezeptes wird oben im Feld "Faktor" eine "5" eingetragen. Zusätzlich wird weiter unten, leicht versetzt neben der Belegnummer, "+20501 5x" aufgedruckt.
Gruß Bert
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Bert schrieb:
laut THEORG :
Abrechnung von Doppelbehandlungen
Sie haben häufiger Rezepte, auf denen Doppelbehandlungen verordnet werden.
Nun stehen sie vor der Aufgabe, diese in der Software einzutragen, um diese korrekt abrechnen zu können.
Nehmen wir das Beispiel KG (Krankengymnastik).
Bisher haben Sie ein Kürzel KG in Ihrer Heilmittelpreisliste. Bei einem Rezept mit
5 Krankengymnastik würden Sie also 5x KG eintragen.
Bei einer Doppelverordnung ist folgende Eingabe unzulässig: 5x KG und nochmal 5x KG. Auch die Methode 10x KG ist nicht zulässig, da diese impliziert, dass Sie an 10 Terminen KG durchgeführt haben und die MLA/Optica auch dazu 10 Termineinträge erwartet, was jedoch nicht der Fall ist.
Da von den Kassen hierzu noch keine definitive Handhabung vorliegt, empfehlen wir momentan folgende Vorgehensweise:
Sie legen in der Heilmittelpreisliste eine weitere Position an, z.B. KG1, und ordnen der neuen Leistung die Leistungsklasse "sonstige Leistung" zu. Wenn Sie bereits über eine entsprechende Leistung verfügen reicht es aus, die Leistungsklasse neu zuzuordnen. Der Preis und die Positionsnummer sind identisch mit KG. Am einfachsten ist diese Eingabe über Duplikat möglich.
Im Rezept tragen Sie nun ein:
5x KG
5x KG1.
Im Terminplan / Terminblatt vergeben Sie nun 5 Termine mit jeweils 1 x KG und 1 x KG1.
Beim Taxieren des Rezeptes wird oben im Feld "Faktor" eine "5" eingetragen. Zusätzlich wird weiter unten, leicht versetzt neben der Belegnummer, "+20501 5x" aufgedruckt.
Gruß Bert
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Andrea Platzer schrieb:
Die Theorg-Hotline hat mir mal erklärt, wie ich die zweite Behandlungshälfte anlegen muss, ich kann es aber nicht gut erklären. Dann kann man ein Datum für zwei Behandlungseinheiten eingeben.
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