Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
letzte Woche ist uns ein Ding der Unmöglichkeit aufgefallen.
Patientin ist seit Jahren bei uns zur MLD wegen Lymphödem I89.0 und bei der DAK versichert.
Seit 2012 gibt es ja die Vereinbarung zum langf. Heilmittelbedarf mit der Anlage 2, in denen die Diagnosen aufgelistet sind, für die ein langfristiger Heilmittelbedarf vereinbart ist, die also bei Kassen, die auf die Genehmigung verzichten, nicht extra beantragt werden muss.
Nun verteilt die Ärztin wieder mal an alle Ihre Dauerpatienten den Vordruck Antrag auf langfristige Genehmigung und gerade die älteren rennen brav zur Krankenkasse. Während die AOK NS zurückschreibt, eine Genehmigung ist nicht notwendig, die Therapie gilt als langfristig genehmigt, lehnt die DAK ab.
Nochmal in Schönschrift: DIE DAK LEHNT LANGFRISTIGEN HEILMITTELBEDARF, DER IN ANLAGE 2 DER VEREINBARUNG STEHT AB!!!
Was soll das? jemand anderes schon diese Erfahrung gemacht?
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TheStonie schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
letzte Woche ist uns ein Ding der Unmöglichkeit aufgefallen.
Patientin ist seit Jahren bei uns zur MLD wegen Lymphödem I89.0 und bei der DAK versichert.
Seit 2012 gibt es ja die Vereinbarung zum langf. Heilmittelbedarf mit der Anlage 2, in denen die Diagnosen aufgelistet sind, für die ein langfristiger Heilmittelbedarf vereinbart ist, die also bei Kassen, die auf die Genehmigung verzichten, nicht extra beantragt werden muss.
Nun verteilt die Ärztin wieder mal an alle Ihre Dauerpatienten den Vordruck Antrag auf langfristige Genehmigung und gerade die älteren rennen brav zur Krankenkasse. Während die AOK NS zurückschreibt, eine Genehmigung ist nicht notwendig, die Therapie gilt als langfristig genehmigt, lehnt die DAK ab.
Nochmal in Schönschrift: DIE DAK LEHNT LANGFRISTIGEN HEILMITTELBEDARF, DER IN ANLAGE 2 DER VEREINBARUNG STEHT AB!!!
Was soll das? jemand anderes schon diese Erfahrung gemacht?
Die sollen sich mal hübsch bei Ihrer Versicherten entschuldigen.....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
YEP. Typisch DAK-Verhalten. Also Patient UND Arzt aufklären. :smile:
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ali schrieb:
:confused: und mit welcher Begründung ?!
Die sollen sich mal hübsch bei Ihrer Versicherten entschuldigen.....
Wenn sie auf Genehmigungen verzichtet, hat sie bei den in der Anlage genannten Krankheitsbildern für die ohne Genehmigung ein langfristiger Heilmittelbedarf vorgesehen ist, auch die Verordnungen soweit sie korrekt ausgestellt sind zu akzeptieren und zu vergüten. Man hat den Eindruck, dass hier über-motivierte oder unter Druck gesetzte Mitarbeiter hier auf Teufel komm raus "Mist" bauen solange man nur Geld sparen könnte. Es ist natürlich unklug hier überhaupt um Genehmigung zu ersuchen, man sollte die Ärzte und Patienten da besser informieren.
Ich könnte es besser verstehen, wenn man mal hier und da überprüft und dann auch mit "Verordner" und ggf. Therapeut fachlich begründet entscheidet, ob eine jahrelange MLD wirklich immer sinnvoll ist. Hin- und wieder scheinen viele Dauerverordnungen auch gewissen Automatismen zu unterliegen.... Aber das ist ein anderes Thema. Gruß S.
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Sie hat aber Angst vor Regress und gibt daher JEDEM Patienten wieder den Antrag auf Langfristgenehmigung mit!
Meistens fang ich die ab, wenn die zu uns damit kommen, aber manche Patienten sind da schnell und gehen erst zur Kasse damit.
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TheStonie schrieb:
Habe der Ärztin alles vorbereitet. Die Vereinbarung des GB-A, eine Liste mit KKs die Genehmigungsverzicht haben und eine kurze Zusammenfassung, der für Ihr gebiet wichtigen Diagnosen (also hauptsächlich I89.0)
Sie hat aber Angst vor Regress und gibt daher JEDEM Patienten wieder den Antrag auf Langfristgenehmigung mit!
Meistens fang ich die ab, wenn die zu uns damit kommen, aber manche Patienten sind da schnell und gehen erst zur Kasse damit.
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ali schrieb:
Tja...manche sind beratungsresistent. ..aus paedgogischen Gründen wuerde ich ja hier solange nicht behandeln, bis die Pat des mit ihrer DAK geklärt hat...irgendwo hört s ja mal auf...
Das sind die Auswirkungern.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
2012 / 13 war zu lesen, dass die DAK massive wirtschaftliche Probleme hat!
Das sind die Auswirkungern.
mfg hgb :wink:
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Shakespeare schrieb:
Ich fürchte auch Managementprobleme. Wenn man mit dem geringen Heilmittelanteil (sind es nicht 2% vom Gesamtvol.?) versucht Kosten zu senken, und dabei in Kauf nimmt seinen eigenen Ruf (ich komme meiner Informationspflicht da gerne nach) zu ruinieren, fehlt da wohl jegliche Weitsicht. :grin: :confused:
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Shakespeare schrieb:
Die DAK ist schon seit einiger Zeit eine Kasse die gegenüber Vertragspartnern und auch Versicherten ein katastrophales Gebaren an den Tag legt und auch nicht davor zurückschreckt, durch vertragswidriges Verhalten oder massiv fragwürdiger Auslegung von Verträgen Geld zu sparen.
Wenn sie auf Genehmigungen verzichtet, hat sie bei den in der Anlage genannten Krankheitsbildern für die ohne Genehmigung ein langfristiger Heilmittelbedarf vorgesehen ist, auch die Verordnungen soweit sie korrekt ausgestellt sind zu akzeptieren und zu vergüten. Man hat den Eindruck, dass hier über-motivierte oder unter Druck gesetzte Mitarbeiter hier auf Teufel komm raus "Mist" bauen solange man nur Geld sparen könnte. Es ist natürlich unklug hier überhaupt um Genehmigung zu ersuchen, man sollte die Ärzte und Patienten da besser informieren.
Ich könnte es besser verstehen, wenn man mal hier und da überprüft und dann auch mit "Verordner" und ggf. Therapeut fachlich begründet entscheidet, ob eine jahrelange MLD wirklich immer sinnvoll ist. Hin- und wieder scheinen viele Dauerverordnungen auch gewissen Automatismen zu unterliegen.... Aber das ist ein anderes Thema. Gruß S.
Die Genehmigung wurde abgelehnt, da dort nich Elefantiasis drauf stand.
Damit entspräche das nicht der Vereinbarung....
Also Widerspruch einlegen
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das muss drauf sein, dann kann eine Kasse das Rezept nicht ablehnen. Da es so im Merkblatt des G-BA geregelt ist.
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Tempelritter schrieb:
I89.0, Dg. Elephantiasis, IKS LY2
das muss drauf sein, dann kann eine Kasse das Rezept nicht ablehnen. Da es so im Merkblatt des G-BA geregelt ist.
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TheStonie schrieb:
Habe jetzt mit einem "sehr freundlichen" Mitarbeiter der DAK gesprochen.
Die Genehmigung wurde abgelehnt, da dort nich Elefantiasis drauf stand.
Damit entspräche das nicht der Vereinbarung....
Also Widerspruch einlegen
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Wenn das Rezept trotzdem hingeschickt wird, kann die Kasse das nicht ablehnen. I89.0, Dg. Elephantiasis, IKS LY2 muss aber ausgefüllt sein, sonst fällt es auf dem langfristigen Heilmittelbedarf raus.
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Tempelritter schrieb:
die Genehmigung ist nach Merkblatt bei den gelisteten Diagnosen auch nicht erforderlich.
Wenn das Rezept trotzdem hingeschickt wird, kann die Kasse das nicht ablehnen. I89.0, Dg. Elephantiasis, IKS LY2 muss aber ausgefüllt sein, sonst fällt es auf dem langfristigen Heilmittelbedarf raus.
I89.0 Lymphödem, anderenorts nicht klassifiziert
Lymphangiektasie
hier ist also im ICD 10 2014 die eelephantiasis nicht ausdrücklichgenannt, vernünftigeKassen leisten unter dem ICD 10 Code, klamme Kassen zieren sich!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
DIMDI - ICD-10-GM Version 2014
I89.0 Lymphödem, anderenorts nicht klassifiziert
Lymphangiektasie
hier ist also im ICD 10 2014 die eelephantiasis nicht ausdrücklichgenannt, vernünftigeKassen leisten unter dem ICD 10 Code, klamme Kassen zieren sich!
mfg hgb :wink:
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Tempelritter schrieb:
in der Vereinbarung des G-BA steht es ausdrücklich so wie oben geschrieben.
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TheStonie schrieb:
Warum bekomm ich dann bei den anderen Kassen die Antwort, eine Genehmigung ist nicht erforderlich?
Patient seit über 1 Jahr bei uns in Behandlung nach Schlaganfall (ICD I69.0)
Hatte bislang eine langfristgenehmigung, jetzt sollte sie verlängert werden.
Ablehnung: Begründung I69.0 ist nicht in der Liste drin. Anbei haben sie das Merkblatt der KBV gelegt, da steht drin:
"Die Diagnoseliste ist nicht abschließend, sodass der Patient im Rahmen einer Einzelfallregelung bei einer anderen, vergleichbar schwerwiegenden Diagnose einen Antrag auf Genehmigung eines Langfristigen HM-Bedarfs bei der KK stellen kann."
Auf Rückfrage sagte mir der Sachbearbeteiter (Kackfrech) ja, wenn das in der Liste nicht drin steht, lehnen wir das immer ab. Der Patient kann ja Widerspruch einlegen!.
So vonwegen Genehmigungsverzicht bei gelisteten Diagnosen...warum stellt man eigentlich einen Antrag....
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ali schrieb:
Wieder DAK ?
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Tempelritter schrieb:
I69.0 ist keine Diagnose der Liste 2, daher Antrag und Entscheidung der Kasse. Bei einer Ablehnung einen Widerspruch formulieren.
@Tempelritter,
mir war klar, dass I69.0 kein Eintrag in der Liste hat, daher auch der Antrag an die DAK.
Wenn es in der Liste gewesen wäre, dann hätten wir keinen Antrag gestellt..
Widerspruch ist raus.
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TheStonie schrieb:
@ ali:Ja Wieder DAK.
@Tempelritter,
mir war klar, dass I69.0 kein Eintrag in der Liste hat, daher auch der Antrag an die DAK.
Wenn es in der Liste gewesen wäre, dann hätten wir keinen Antrag gestellt..
Widerspruch ist raus.
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Tempelritter schrieb:
gut, das hatte mich in deinem Beitrag irritiert -So von wegen Genehmigungsverzicht bei gelisteten Diagnosen...warum stellt man eigentlich einen Antrag.... -
Folge des Schlaganfalls kann auch allein ein hängender Mundwinkel sein, der keine LVO begründet.
Eine Sachbearbeiterin einer BKK hatte zwei Arbeitsanweisungen:
1. Alle Anträge ablehnen. 2. Allen Widersrüchen stattgeben.
Da statistisch nur knapp die Hälfte widerspricht, hatte die Kasse ohne Aufwand über 50% möglicher - hier Mutter und Kind Kuren - Kosten gespart.
So geht Gesundheitswirtschaft.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
..weil das Lähmungsbild nicht genannt ist, das den Langfristbedarf begründet.
Folge des Schlaganfalls kann auch allein ein hängender Mundwinkel sein, der keine LVO begründet.
Eine Sachbearbeiterin einer BKK hatte zwei Arbeitsanweisungen:
1. Alle Anträge ablehnen. 2. Allen Widersrüchen stattgeben.
Da statistisch nur knapp die Hälfte widerspricht, hatte die Kasse ohne Aufwand über 50% möglicher - hier Mutter und Kind Kuren - Kosten gespart.
So geht Gesundheitswirtschaft.
mfg hgb :wink:
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TheStonie schrieb:
Langsam platzt mir der Kragen...
Patient seit über 1 Jahr bei uns in Behandlung nach Schlaganfall (ICD I69.0)
Hatte bislang eine langfristgenehmigung, jetzt sollte sie verlängert werden.
Ablehnung: Begründung I69.0 ist nicht in der Liste drin. Anbei haben sie das Merkblatt der KBV gelegt, da steht drin:
"Die Diagnoseliste ist nicht abschließend, sodass der Patient im Rahmen einer Einzelfallregelung bei einer anderen, vergleichbar schwerwiegenden Diagnose einen Antrag auf Genehmigung eines Langfristigen HM-Bedarfs bei der KK stellen kann."
Auf Rückfrage sagte mir der Sachbearbeteiter (Kackfrech) ja, wenn das in der Liste nicht drin steht, lehnen wir das immer ab. Der Patient kann ja Widerspruch einlegen!.
So vonwegen Genehmigungsverzicht bei gelisteten Diagnosen...warum stellt man eigentlich einen Antrag....
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