Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
habe für einen Patienten 2 Verordnung von zwei verschiedenen Ärzten mit identischen icd-10 Codes erhalten. Gibt es da Probleme mit der Abrechnung?
Danke und LG
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MeFe89 schrieb:
Gleicher icd10 darf nur nacheinander behandelt werden
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Ahn schrieb:
@MeFe89 genau so!!
Antwort: Nein, sofern dem Leistungserbringer von einer Patientin oder einem Patienten 2 parallel ausgestellte Verordnungen mit vollständig identischem ICD-10-GM-Code (bis auf die letzte Stelle, ggf. inklusive der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien vorliegen, darf er diese nicht zeitgleich durchführen. Dies gilt auch in dem Fall, dass die betreffenden Verordnungen von 2 verschiedenen Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt wurden.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Eigentlich wären das zwei verschiedene Verordnungsfälle (Heilmittel-Richtlinie §7 Abs. 3) - aber im aktuellen Fragen-Antworten-Katalog, der mit der GKV von unseren Verbänden abgestimmt wurde, wird diese Frage wie folgt beantwortet:
Können 2 parallel ausgestellte Verordnungen mit vollständig identischem ICD-10-GM-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien zeitgleich erbracht werden, sofern diese von 2 verschiedenen Ärztinnen oder Ärzten verordnet worden sind?
Antwort: Nein, sofern dem Leistungserbringer von einer Patientin oder einem Patienten 2 parallel ausgestellte Verordnungen mit vollständig identischem ICD-10-GM-Code (bis auf die letzte Stelle, ggf. inklusive der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien vorliegen, darf er diese nicht zeitgleich durchführen. Dies gilt auch in dem Fall, dass die betreffenden Verordnungen von 2 verschiedenen Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt wurden.
Gruß
Nora
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Problem beschreiben
steupel schrieb:
Hallo liebe Leute,
habe für einen Patienten 2 Verordnung von zwei verschiedenen Ärzten mit identischen icd-10 Codes erhalten. Gibt es da Probleme mit der Abrechnung?
Danke und LG
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