Wir freuen uns auf tatkräftige
Unterstützung!
Wer sind wir?
Wir sind ein Team von 8
Therapeuten*innen, 3
Gymnastiklehrerinnen und 4
Kolleginnen an der Anmeldung und
Abrechnung. Wir betreiben eine
Praxis und ein Rehasportzentrum,
darüber hinaus werden durch uns
seit vielen Jahren einige
Seniorenresidenzen betreut.
Darüber hinaus sind wir seit über
10 Jahren enger Partner der
professionellen Basketballteams in
der Stadt, und dem Stadttheater der
Stadt Hagen, welches uns Tänzer
und Küns...
Unterstützung!
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Wir sind ein Team von 8
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Meiner Meinung nach geht folgendes nicht:
Pat. meldet sich telefonisch an, hat 2 Verordnungen (vom gleichen Arzt) mit 6x KG und 6x KMT, gleiche Diagnose, beides Erstverordnung.
Das müssen doch 1x Erst- und 1x Folgeverordnung sein - oder?
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PT-Angie schrieb:
Diese Prüferei macht mich noch ganz verrückt !!!
Meiner Meinung nach geht folgendes nicht:
Pat. meldet sich telefonisch an, hat 2 Verordnungen (vom gleichen Arzt) mit 6x KG und 6x KMT, gleiche Diagnose, beides Erstverordnung.
Das müssen doch 1x Erst- und 1x Folgeverordnung sein - oder?
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katrin180 schrieb:
"...und mich macht der Satz "Sie unterliegen der Prüfpflicht!" wahnsinnig. Hatte letzten Mittwoch ein sehr "intensives" Gespräch mit der AOK Bayern wegen eines ähnlichen Falles. 2 vorrangige Heilmittel mit gleicher Diagnose und gleichem Ausstellungsdatum geht gar nicht, eines davon wird nicht vergütet! Die Verordnungen dürfen nur nacheinander ausgestellt werden, also dann als FV. Bei meiner Nachfrage bei einer der Ersatzkassen ergab dann ein völlig anderes Ergebnis, dort scheint man noch den Verordnungsgrund der Ärzte zu achten.....zumindest in diesem Fall..
Du hast Recht
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silvia43 schrieb:
2.Rz. ist FV !
Du hast Recht
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