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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung 2 Rezepte von unterschiedlichen Ärzten jedoch mit gleichem heilmittel, gleicher Diagnose und Gleichem INd.schlüssel

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Neues Thema
2 Rezepte von unterschiedlichen Ärzten jedoch mit gleichem heilmittel, gleicher Diagnose und Gleichem INd.schlüssel
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Benz
11.01.2016 13:27
HAllo Zusammen,

habe 2 Rezepte (von einem Patient) von unterschiedlichen Ärzten bekommen jedoch mit gleichem Heilmittel (KG) , gleicher Diagnose und gleichem Ind.schlüssel und gleichem ICD-10 Code.
Darf ich die Rezepte parallel laufen lassen bzw. auch an einem Tag nen Doppeltermin machen, also auf jedem Rezept das gleiche Datum ?

Oder gibt es das ein Problem mit der Abrechnung / Kasse ?

Vielen DAnk schon mal......

.... gibt es eigentlich irgendwo ne gute Zusammenfassung solcher Fälle ?

MfG
B.
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HAllo Zusammen, habe 2 Rezepte (von einem Patient) von unterschiedlichen Ärzten bekommen jedoch mit gleichem Heilmittel (KG) , gleicher Diagnose und gleichem Ind.schlüssel und gleichem ICD-10 Code. Darf ich die Rezepte parallel laufen lassen bzw. auch an einem Tag nen Doppeltermin machen, also auf jedem Rezept das gleiche Datum ? Oder gibt es das ein Problem mit der Abrechnung / Kasse ? Vielen DAnk schon mal...... .... gibt es eigentlich irgendwo ne gute Zusammenfassung solcher Fälle ? MfG B.
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Benz schrieb:

HAllo Zusammen,

habe 2 Rezepte (von einem Patient) von unterschiedlichen Ärzten bekommen jedoch mit gleichem Heilmittel (KG) , gleicher Diagnose und gleichem Ind.schlüssel und gleichem ICD-10 Code.
Darf ich die Rezepte parallel laufen lassen bzw. auch an einem Tag nen Doppeltermin machen, also auf jedem Rezept das gleiche Datum ?

Oder gibt es das ein Problem mit der Abrechnung / Kasse ?

Vielen DAnk schon mal......

.... gibt es eigentlich irgendwo ne gute Zusammenfassung solcher Fälle ?

MfG
B.

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Wonderwoman
11.01.2016 15:25
Sowas kannst Du nur parallel laufen lassen, wenn es z.B. einmal der rechte und beim anderen der linke Fuß ist.
Wenn es komplett die gleiche Stelle zum Behandeln ist, dann gilt nur ein Rezept. Steht auch so in den HMR.
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• JürgenK
Sowas kannst Du nur parallel laufen lassen, wenn es z.B. einmal der rechte und beim anderen der linke Fuß ist. Wenn es komplett die gleiche Stelle zum Behandeln ist, dann gilt nur ein Rezept. Steht auch so in den HMR.
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limone
11.01.2016 22:48
Der Patient hätte Arzt 2 über das laufende Rezept von Arzt 1 informieren müssen.
Sonst könnte theoretisch ein Patient zu 10 Ärzten gehen und bekäme 10 Rezepte.

Wenn er die dann in verschiedenen Praxen abgibt und behandelt werden möchte, können die Praxen nichts von seinen parallelen Behandlungen wissen. Wenn er aber beide bei dir durchführen lassen möchte, geht das ganz klar nicht und du musst ablehnen.

LG :wink:
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Der Patient hätte Arzt 2 über das laufende Rezept von Arzt 1 informieren müssen. Sonst könnte theoretisch ein Patient zu 10 Ärzten gehen und bekäme 10 Rezepte. Wenn er die dann in verschiedenen Praxen abgibt und behandelt werden möchte, können die Praxen nichts von seinen parallelen Behandlungen wissen. Wenn er aber beide bei dir durchführen lassen möchte, geht das ganz klar nicht und du musst ablehnen. LG :wink:
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limone schrieb:

Der Patient hätte Arzt 2 über das laufende Rezept von Arzt 1 informieren müssen.
Sonst könnte theoretisch ein Patient zu 10 Ärzten gehen und bekäme 10 Rezepte.

Wenn er die dann in verschiedenen Praxen abgibt und behandelt werden möchte, können die Praxen nichts von seinen parallelen Behandlungen wissen. Wenn er aber beide bei dir durchführen lassen möchte, geht das ganz klar nicht und du musst ablehnen.

LG :wink:

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Benz
12.01.2016 07:03
OK, Vielen Dank für Eure Antworten .....schade....#
Hatte noch einen Fall, bei gleicher Diagnose aber einmal mit KG und einmal mit MT, kann ich das gleichzeitig abrechnen ?

Gibt es eine Literatur (außer dem Heilmittelkatalog) wo solche Fälle beschrieben sind ?

Vielen Dank.
LG
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OK, Vielen Dank für Eure Antworten .....schade....# Hatte noch einen Fall, bei gleicher Diagnose aber einmal mit KG und einmal mit MT, kann ich das gleichzeitig abrechnen ? Gibt es eine Literatur (außer dem Heilmittelkatalog) wo solche Fälle beschrieben sind ? Vielen Dank. LG
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Benz schrieb:

OK, Vielen Dank für Eure Antworten .....schade....#
Hatte noch einen Fall, bei gleicher Diagnose aber einmal mit KG und einmal mit MT, kann ich das gleichzeitig abrechnen ?

Gibt es eine Literatur (außer dem Heilmittelkatalog) wo solche Fälle beschrieben sind ?

Vielen Dank.
LG

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die neue
12.01.2016 07:30
nö. geht auch nicht. Gleiche Diagnose .....
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• JürgenK
nö. geht auch nicht. Gleiche Diagnose .....
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die neue schrieb:

nö. geht auch nicht. Gleiche Diagnose .....

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Wonderwoman schrieb:

Sowas kannst Du nur parallel laufen lassen, wenn es z.B. einmal der rechte und beim anderen der linke Fuß ist.
Wenn es komplett die gleiche Stelle zum Behandeln ist, dann gilt nur ein Rezept. Steht auch so in den HMR.

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Leni C.
12.01.2016 08:47
Sind die Rezepte denn auch vom gleichen Datum ? Oder kannst du sie nicht nacheinander abarbeiten ? Hatten wir auch schon , ein Rezept ändern lassen beim " spätester Beginn " mit der Begründung , daß noch ein Rezept vorher nicht zu Ende war . Der Arzt wollte allerdings seine EV nicht ändern , da der Pat. bei ihm neu war . Habe das so dann aufs Rezept geschrieben .
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Sind die Rezepte denn auch vom gleichen Datum ? Oder kannst du sie nicht nacheinander abarbeiten ? Hatten wir auch schon , ein Rezept ändern lassen beim " spätester Beginn " mit der Begründung , daß noch ein Rezept vorher nicht zu Ende war . Der Arzt wollte allerdings seine EV nicht ändern , da der Pat. bei ihm neu war . Habe das so dann aufs Rezept geschrieben .
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Leni C. schrieb:

Sind die Rezepte denn auch vom gleichen Datum ? Oder kannst du sie nicht nacheinander abarbeiten ? Hatten wir auch schon , ein Rezept ändern lassen beim " spätester Beginn " mit der Begründung , daß noch ein Rezept vorher nicht zu Ende war . Der Arzt wollte allerdings seine EV nicht ändern , da der Pat. bei ihm neu war . Habe das so dann aufs Rezept geschrieben .



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