Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
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Ich habe 2 identische Rezepte:
1: WSa, M.54.5 6xMT vom 22.02.
2: WSa, M54.5 6xKG vom 22.02.
Parrallel behandeln dürfen wir die nicht, da es ja ein Verordnungsfall ist und auf 6 pro Verordnung begrenzt ist. So verstehe ich es.
Aber darf ich sie nacheinander behandeln?
Ich wäre über etwas Feedback dankbar, denn ganz ehrlich....die neue Suchfunktion hier im Forum ist Mist.
Ich suche immer vorher und habe verschiedenste Formulierungen ausprobiert. Komme auf keine hilfreiche Antwort.
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Moneliah schrieb:
Also MLD und KG, das geht natürlich und ist überhaupt nicht die gleiche Frage, wie meine. Sorrysweat_smile du hast ja verschiedene Diagnosegruppen.
Ich habe 2 identische Rezepte:
1: WSa, M.54.5 6xMT vom 22.02.
2: WSa, M54.5 6xKG vom 22.02.
Parrallel behandeln dürfen wir die nicht, da es ja ein Verordnungsfall ist und auf 6 pro Verordnung begrenzt ist. So verstehe ich es.
Aber darf ich sie nacheinander behandeln?
Ich wäre über etwas Feedback dankbar, denn ganz ehrlich....die neue Suchfunktion hier im Forum ist Mist.
Ich suche immer vorher und habe verschiedenste Formulierungen ausprobiert. Komme auf keine hilfreiche Antwort.
Zumeist geht es in den Fragen nicht um Verordnungen derselben Diagnosegruppe, oder das Datum ist nicht identisch.
Auch die Inhalte des Heilmittelkatalogs sind mir bekannt, vermutlich besser, als so manch anderem hier. Leider bin ich in diesem spezifischen Fall nicht ganz sicher.
Gehe davon aus, dass ich eine der Verordnungen verwerfen muss und wollte mich einfach im Vorfeld nochmal absichern.
Schade, dass man hier so abgebügelt wird, wenn man nach Hilfe fragt.
Ein einfaches "ja, nacheinander behandeln ", oder "nein, geht nicht " hätte mir sehr geholfen. wenn es für dich so offensichtlich ist, ist das schneller geschrieben, als dein Kommentar oben. Gerne natürlich mit der Ergänzung, dass bereits entsprechende Fragen gestellt wurden.
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Moneliah schrieb:
Wenn meine Frage schon derart oft aufgetaucht ist: Vielleicht magst du mir die passenden Stichworte nennen, durch die ich in der Suche zu der entsprechend identischen Frage gelange. Ich konnte nämlich nichts passendes finden.
Zumeist geht es in den Fragen nicht um Verordnungen derselben Diagnosegruppe, oder das Datum ist nicht identisch.
Auch die Inhalte des Heilmittelkatalogs sind mir bekannt, vermutlich besser, als so manch anderem hier. Leider bin ich in diesem spezifischen Fall nicht ganz sicher.
Gehe davon aus, dass ich eine der Verordnungen verwerfen muss und wollte mich einfach im Vorfeld nochmal absichern.
Schade, dass man hier so abgebügelt wird, wenn man nach Hilfe fragt.
Ein einfaches "ja, nacheinander behandeln ", oder "nein, geht nicht " hätte mir sehr geholfen. wenn es für dich so offensichtlich ist, ist das schneller geschrieben, als dein Kommentar oben. Gerne natürlich mit der Ergänzung, dass bereits entsprechende Fragen gestellt wurden.
Vielleicht mag ja noch wer anders antworten.
Schönes Wochenende.
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kroetzi schrieb:
Sorry hab ich keine Lust mehr drauf. Müsste auch einfach im Forum blättern ( Suchfunktion ist Mist die funktioniert nicht) , und das hab ich jetzt alles schon zu oft gemacht.
Vielleicht mag ja noch wer anders antworten.
Schönes Wochenende.
Will mal nicht so sein .....😉
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kroetzi schrieb:
https://www.physio.de/community/heilmittelrichtlinie%20und%20abrechnung/2-verordnungen-gleiche-dia-gleicher-icd/8/512441/1#first-comment
Will mal nicht so sein .....😉
Trotzdem überlege ich noch immer, ob ich sie nacheinander therapieren darf.
Gleicher Verordnungsfall ist klar, sie wären beide innerhalb der orientierenden Behandlungsmenge und ein Start des zweiten Rezepts wäre innerhalb der 28 Tage gewährleistet.
In der Richtlinie steht, dass der Arzt sich theoretisch vor einer erneuten Verordnung vom Behandlungsbedarf überzeugen muss. Bedeutet das, dass das gleiche Datum das KO-Kriterium für das Nacheinander-Behandeln ist? Alles andere wäre ja regelkonform.
Mir fehlen da einfach die Erfahrungswerte.🤷
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Moneliah schrieb:
Das ist lieb, wirklich... Vielen Dank.
Trotzdem überlege ich noch immer, ob ich sie nacheinander therapieren darf.
Gleicher Verordnungsfall ist klar, sie wären beide innerhalb der orientierenden Behandlungsmenge und ein Start des zweiten Rezepts wäre innerhalb der 28 Tage gewährleistet.
In der Richtlinie steht, dass der Arzt sich theoretisch vor einer erneuten Verordnung vom Behandlungsbedarf überzeugen muss. Bedeutet das, dass das gleiche Datum das KO-Kriterium für das Nacheinander-Behandeln ist? Alles andere wäre ja regelkonform.
Mir fehlen da einfach die Erfahrungswerte.🤷
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Katerchen schrieb:
@Moneliah ja, du kannst sie nacheinander behandeln. Allerdings musst du darauf achten, dass 2. Rezept innerhalb von 28 Tagen zu beginnen.
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