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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung 2 Rezepte, 2 versch. Ärzte

Neues Thema
2 Rezepte, 2 versch. Ärzte
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KaBa
Vor 2 Monaten
Hallo;
Habe 2 Rezepte von 2 verschiedenen Ärzten. Einmal M45.00G und einmal M45.09 .
Diagnose ist ja fast gleich. Geht das, im Wechsel?
Große Rezepte, kann nicht erst das eine abarbeiten.
Vielen Dank KaBa
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Hallo; Habe 2 Rezepte von 2 verschiedenen Ärzten. Einmal M45.00G und einmal M45.09 . Diagnose ist ja fast gleich. Geht das, im Wechsel? Große Rezepte, kann nicht erst das eine abarbeiten. Vielen Dank KaBa
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KaBa schrieb:

Hallo;
Habe 2 Rezepte von 2 verschiedenen Ärzten. Einmal M45.00G und einmal M45.09 .
Diagnose ist ja fast gleich. Geht das, im Wechsel?
Große Rezepte, kann nicht erst das eine abarbeiten.
Vielen Dank KaBa

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
Ja geht. Entscheidend sind die erste 3 Stellen. Ist die 4. Stelle eine andere sind es 2 unabhängige VO-Fälle.

HMR § 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung

(1) 1Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GMCodes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog. ....
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• metamvitamin
Ja geht. Entscheidend sind die erste 3 Stellen. Ist die 4. Stelle eine andere sind es 2 unabhängige VO-Fälle. [zitat][u]HMR § 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung[/u] (1) 1Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. [b]die ersten drei Stellen des ICD-10-GMCodes sind identisch[/b]) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog. .... [/zitat]
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vanessa06
Vor 2 Monaten
Ist eine Verordnungsfall nicht auch Arztgebunden?
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Ist eine Verordnungsfall nicht auch Arztgebunden?
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vanessa06 schrieb:

Ist eine Verordnungsfall nicht auch Arztgebunden?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@vanessa06

HMR § 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung

(3) Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die jeweilige Verordnerin oder den jeweiligen Verordner.

Aber
BRV § 3 Grundsätze der Leistungserbringung

(9) Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe
Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben
Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien
und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung
der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während
der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.

Beides ist zu berücksichtigen. Vorrangig ist die ICD-Code, der Arzt ist zweitrangig.
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• Wonderwoman
[mention]vanessa06[/mention] [u][zitat]HMR § 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung[/u] (3) Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die jeweilige Verordnerin oder den jeweiligen Verordner. [/zitat] Aber [zitat]BRV § 3 Grundsätze der Leistungserbringung (9) Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet. [/zitat] Beides ist zu berücksichtigen. Vorrangig ist die ICD-Code, der Arzt ist zweitrangig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@vanessa06

HMR § 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung

(3) Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die jeweilige Verordnerin oder den jeweiligen Verordner.

Aber
BRV § 3 Grundsätze der Leistungserbringung

(9) Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe
Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben
Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien
und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung
der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während
der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.

Beides ist zu berücksichtigen. Vorrangig ist die ICD-Code, der Arzt ist zweitrangig.

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Folterknecht.fg..2091
Vor 2 Monaten
Hallo zusammen,

@Lars van Ravenzwaaij bitte überprüfe nochmal Deine Aussage zu den beiden Rezepten.

Die Verordnungen gehen eben gerade nicht aus dem von Dir selbst genannten Grund.
Die Diagnose ist gleich. Die 4. Stelle gibt nur die Lokalisation an. Ändert aber die Diagnose nicht.

grüße
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• Lars van Ravenzwaaij
• Jan Herrmann
Hallo zusammen, [mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] bitte überprüfe nochmal Deine Aussage zu den beiden Rezepten. Die Verordnungen gehen eben gerade nicht aus dem von Dir selbst genannten Grund. Die Diagnose ist gleich. Die 4. Stelle gibt nur die Lokalisation an. Ändert aber die Diagnose nicht. grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:

Hallo zusammen,

@Lars van Ravenzwaaij bitte überprüfe nochmal Deine Aussage zu den beiden Rezepten.

Die Verordnungen gehen eben gerade nicht aus dem von Dir selbst genannten Grund.
Die Diagnose ist gleich. Die 4. Stelle gibt nur die Lokalisation an. Ändert aber die Diagnose nicht.

grüße

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@Folterknecht.fg..2091
Doch geht, da 2 nicht vollständig identische ICD-Codes. Siehe Passus aus dem Rahmenvertrag.

Für den Arzt sein VO-Fall ist die HMR-Regelung entscheidend, nicht für uns. Ist zugegebenermaßen ein wenig verwirrend.
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• Folterknecht.fg..2091
[mention]Folterknecht.fg..2091[/mention] Doch geht, da 2 [b]nicht vollständig identische[/b] ICD-Codes. Siehe Passus aus dem Rahmenvertrag. Für den Arzt sein VO-Fall ist die HMR-Regelung entscheidend, nicht für uns. Ist zugegebenermaßen ein wenig verwirrend.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Folterknecht.fg..2091
Doch geht, da 2 nicht vollständig identische ICD-Codes. Siehe Passus aus dem Rahmenvertrag.

Für den Arzt sein VO-Fall ist die HMR-Regelung entscheidend, nicht für uns. Ist zugegebenermaßen ein wenig verwirrend.

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Sabine Rabbel
Vor 2 Monaten
KaBa, m.E. wirst Du erst die eine VO abarbeiten (oder abbrechen) müssen, bevor Du mit der anderen VO anfängst. Aber sowohl bei M45.00 als auch bei M45.09 besteht langfristiger Heilmittelbedarf, d.h. die Sache fällt beiden Ärztinnen nicht ins Budget - da wird sich doch eine der beiden überreden lassen, später eine neue VO auszustellen, kurz bevor Du mit der VO der anderen Ärztin fertig bist?
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KaBa, m.E. wirst Du erst die eine VO abarbeiten (oder abbrechen) müssen, bevor Du mit der anderen VO anfängst. Aber sowohl bei M45.00 als auch bei M45.09 besteht langfristiger Heilmittelbedarf, d.h. die Sache fällt beiden Ärztinnen nicht ins Budget - da wird sich doch eine der beiden überreden lassen, später eine neue VO auszustellen, kurz bevor Du mit der VO der anderen Ärztin fertig bist?
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Sabine Rabbel schrieb:

KaBa, m.E. wirst Du erst die eine VO abarbeiten (oder abbrechen) müssen, bevor Du mit der anderen VO anfängst. Aber sowohl bei M45.00 als auch bei M45.09 besteht langfristiger Heilmittelbedarf, d.h. die Sache fällt beiden Ärztinnen nicht ins Budget - da wird sich doch eine der beiden überreden lassen, später eine neue VO auszustellen, kurz bevor Du mit der VO der anderen Ärztin fertig bist?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@Sabine Rabbel nicht nötig, geht sehr wohl. Siehe BRV
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• anica085
[mention]Sabine Rabbel[/mention] nicht nötig, geht sehr wohl. Siehe BRV
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel nicht nötig, geht sehr wohl. Siehe BRV

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Folterknecht.fg..2091
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Sorry für meinen Einwand. Du hast recht. Es gibt eine Differenz zwischen HMRL und der Beschreibung im Rahmenvertrag zugunsten der Physiotherapeuten.

Ist für streitbare Physios eine gute Gelegenheit, sich zusätzliche 40 € zu sichern. ;)

grüße
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Tresenpummelfee
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Sorry für meinen Einwand. Du hast recht. Es gibt eine Differenz zwischen HMRL und der Beschreibung im Rahmenvertrag zugunsten der Physiotherapeuten. Ist für streitbare Physios eine gute Gelegenheit, sich zusätzliche 40 € zu sichern. ;) grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Sorry für meinen Einwand. Du hast recht. Es gibt eine Differenz zwischen HMRL und der Beschreibung im Rahmenvertrag zugunsten der Physiotherapeuten.

Ist für streitbare Physios eine gute Gelegenheit, sich zusätzliche 40 € zu sichern. ;)

grüße

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Ja geht. Entscheidend sind die erste 3 Stellen. Ist die 4. Stelle eine andere sind es 2 unabhängige VO-Fälle.

HMR § 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung

(1) 1Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GMCodes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog. ....



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