Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
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Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
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Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
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Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
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- Eichthal
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hier hat ein Neurologe, warum auch immer, einer Patientin 2 identische Rezepte am selben Tag ausgestellt: 10x KG ZNS, adR, ZN2b, HB, 2-3x pro Woche, dieselbe Diagnose.
Darf ich die hintereinander behandeln, wenn er mir auf dem einen Rezept den spät. Beh.beg. am XXXXX einträgt?
Danke für eure Antworten!
eure dicke
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dicke schrieb:
Hallo Forum,
hier hat ein Neurologe, warum auch immer, einer Patientin 2 identische Rezepte am selben Tag ausgestellt: 10x KG ZNS, adR, ZN2b, HB, 2-3x pro Woche, dieselbe Diagnose.
Darf ich die hintereinander behandeln, wenn er mir auf dem einen Rezept den spät. Beh.beg. am XXXXX einträgt?
Danke für eure Antworten!
eure dicke
LG,
m.
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Andrea Platzer schrieb:
Wenn es keine unterschiedlichen Diagnosen sind, muss eines später als Folge-V ausgestellt werden, parallel wird wohl nix.
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michael933 schrieb:
Bevor Du Luftsprünge machst, würde ich telefonisch das "warum auch immer" abklären - vielleicht war es ein Versehen, EDV, MFA Fehler...
LG,
m.
Mal in der Praxis nachfragen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hm...hatte der Arzt hier eine "Doppelbehandlung " im Hinterkopf??
Mal in der Praxis nachfragen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ansonsten wie die Kollegen schon schrieben, mal nachfragen (lassen) ob Doppeltermin gemeint war. Das muss er dann explizit verordnen oder wenn diagnostisch möglich, eine 2. Verordnung mit einer anderen Diagnose (viele Neuro-Pat. haben auch orthopädische Probleme) ausstellen.
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Shakespeare schrieb:
Nein, so wie beschrieben kann man nur eine der beiden Verordnungen bearbeiten. Der HMK sieht vor das pro Regelfall nur eine verordnete Behandlung durchgeführt werden kann und diese erst zu ende durchgeführt werden muss, bevor der Arzt eine neue Verordnung ausstellen kann.
Ansonsten wie die Kollegen schon schrieben, mal nachfragen (lassen) ob Doppeltermin gemeint war. Das muss er dann explizit verordnen oder wenn diagnostisch möglich, eine 2. Verordnung mit einer anderen Diagnose (viele Neuro-Pat. haben auch orthopädische Probleme) ausstellen.
Danke euch!
Dicke
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>>>... verschreibt seit 5 Jahren dasselbe...<<<
wenn das dann doch bisher gut gegangen ist, dann verstehe ich jetzt Deine Frage dazu nicht :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Dicke,
>>>... verschreibt seit 5 Jahren dasselbe...<<<
wenn das dann doch bisher gut gegangen ist, dann verstehe ich jetzt Deine Frage dazu nicht :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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dicke schrieb:
Er hat dasselbe Rezept am selben Tag 2x ausgedruckt, also 2x dasselbe Ausstellungsdatum. Die Frage ist, ob er bei einem "Behandlungsbeginn spät. am" 22.07.14 beispielsweise eintragen kann und ich sie nacheinander behandeln kann. :tired_face:
2 indente VO`s aktzeptieren die GKV`en nicht;
LG
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Andrea Bartels schrieb:
Nein, kannste nicht;
2 indente VO`s aktzeptieren die GKV`en nicht;
LG
1. Verordnung 6x KG Erstverordnung 2. Verordnung 4x KMT Folgeverordnung
gleicher Arzt, gleiche Diagnose, gleiches Ausstellungsdatum.
Was mache ich nun damit?
LG.....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Ich habe zu dem Thema eine ähnliche Frage,
1. Verordnung 6x KG Erstverordnung 2. Verordnung 4x KMT Folgeverordnung
gleicher Arzt, gleiche Diagnose, gleiches Ausstellungsdatum.
Was mache ich nun damit?
LG.....B.
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dicke schrieb:
Der Dr. verschreibt seit 5 Jahren dasselbe, daß er ausgerechnet jetzt eine Doppelbehandlung will, halte ich nicht für wahrscheinlich. Morgen hab ich eine Einheit frei, dann werd ich die wohl mal wieder für ein Telefonat nutzen.
Danke euch!
Dicke
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