Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.01.2025 – Arbeite im 45min
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oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
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wir haben einen Pat nach OP, der ein 18er KG und ein 12er MLD-Rezept hat mit jeweils dem ICD M23.51 und Z98.8. Ich weiß, dass das unter Besonderer Verordnungsbedarf läuft. Kann ich das Rezept so annehmen oder muss es bei der 1. Verordnung trotzdem ein 6er-Rezept sein? Von der Abrechnungsstelle bekomm ich leider keine Antwort.
Vielen Dank Euch und ein schönes Wochenende
Grüße
Oli
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Kleiner Tipp: MLD-Verordnung ohne "lymphbezogene" Diagnose wird des Öfteren von den Kassen nicht bezahlt. Wir nehmen das so nicht mehr an.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die Regelungen mit Erst- und Folgeverordnung existieren bereits seit dem 01.01.2021 (sic!) nicht mehr! Für alles andere solltest du dich die LHB/BVB-Liste anschauen.
Kleiner Tipp: MLD-Verordnung ohne "lymphbezogene" Diagnose wird des Öfteren von den Kassen nicht bezahlt. Wir nehmen das so nicht mehr an.
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oliver252 schrieb:
Guten morgen in die Runde,
wir haben einen Pat nach OP, der ein 18er KG und ein 12er MLD-Rezept hat mit jeweils dem ICD M23.51 und Z98.8. Ich weiß, dass das unter Besonderer Verordnungsbedarf läuft. Kann ich das Rezept so annehmen oder muss es bei der 1. Verordnung trotzdem ein 6er-Rezept sein? Von der Abrechnungsstelle bekomm ich leider keine Antwort.
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