Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
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Bezahlung für eine feste
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Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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VO mit 18 x KG Frequenz 1-3/wo
ICD10 R52.2Diagnosegruppe CS aPatientin 85 Jahre alt.
in den HMR habe ich gelesenTeil B §7 Absatz 6 :" Dies gilt ebenso für Verordnungen aufgrund von ICD- 10-Codes, in Verbindung mit der entsprechenden Diagnosegruppe, die einen besonderen Verordnungsbedarf nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V begründen. Sofern dieser einer Altersbeschränkung unterliegt, ist das Alter der Versicherten ebenfalls maßgeblich bei der Bemessung der Höchstverordnungsmenge je Verordnung. Die Anzahl der zu verordnenden Behandlungseinheiten ist dabei in Abhängigkeit von der Therapiefrequenz zu bemessen"
Ab welchem Alter gilt diese Alterbeschränkung? Habe ich das irgendwo überlesen?
nach vielem Lesen der §§§ bin ich mir immer noch nicht ganz sicher und wäre Euch dankbar über das Teilen Eures Wissens zu diesem Fall.VO belassen oder lieber doch auf Nummer Sicher und ändern auf 6 x je VO?Dürfte ich ja ohne Probleme jetzt selbst. Brief an Arzt mit kurzer Erklärung und der Bitte um weiterverordnen der nächsten 6x
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
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Weathergirl schrieb:
Hallo an alle,die neuen HMR stiften bei mir gerade Verwirrung.
VO mit 18 x KG Frequenz 1-3/wo
ICD10 R52.2Diagnosegruppe CS aPatientin 85 Jahre alt.
in den HMR habe ich gelesenTeil B §7 Absatz 6 :" Dies gilt ebenso für Verordnungen aufgrund von ICD- 10-Codes, in Verbindung mit der entsprechenden Diagnosegruppe, die einen besonderen Verordnungsbedarf nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V begründen. Sofern dieser einer Altersbeschränkung unterliegt, ist das Alter der Versicherten ebenfalls maßgeblich bei der Bemessung der Höchstverordnungsmenge je Verordnung. Die Anzahl der zu verordnenden Behandlungseinheiten ist dabei in Abhängigkeit von der Therapiefrequenz zu bemessen"
Ab welchem Alter gilt diese Alterbeschränkung? Habe ich das irgendwo überlesen?
nach vielem Lesen der §§§ bin ich mir immer noch nicht ganz sicher und wäre Euch dankbar über das Teilen Eures Wissens zu diesem Fall.VO belassen oder lieber doch auf Nummer Sicher und ändern auf 6 x je VO?Dürfte ich ja ohne Probleme jetzt selbst. Brief an Arzt mit kurzer Erklärung und der Bitte um weiterverordnen der nächsten 6x
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Sowie Du Diagnosen hast und Dein Programm weist Dich nicht auf Fehler hin: nutze die APP KVB2go. ICD 10 eingeben, drauftippen, runterscrollen, dann hast Du eigentlich alle benötigten Angaben.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Untere Altersgrenze ist 70, ist im BVB enthalten und könnte entsprechend der Frequenz max. 36 verschrieben werden (obere Frequenz mal 12 Wochen).
Sowie Du Diagnosen hast und Dein Programm weist Dich nicht auf Fehler hin: nutze die APP KVB2go. ICD 10 eingeben, drauftippen, runterscrollen, dann hast Du eigentlich alle benötigten Angaben.
Viele Grüße
Monika
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