für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Ich bin mir nicht mehr so sicher, ab wann die 12 Wochenfrist gilt, ab wann wieder eine Erstverordnung verordnet werden kann: Ist das Verordnungsdatum oder das letzte Behandlungsdatum maßgebend?
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Pet schrieb:
Hallo liebe Kollegen!
Ich bin mir nicht mehr so sicher, ab wann die 12 Wochenfrist gilt, ab wann wieder eine Erstverordnung verordnet werden kann: Ist das Verordnungsdatum oder das letzte Behandlungsdatum maßgebend?
das letzte Behandlungsdatum ist maßgebend.
Gruß Manfred
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CM Müller schrieb:
Hallo Pet,
das letzte Behandlungsdatum ist maßgebend.
Gruß Manfred
Viele Ärzte können das jedoch leider nicht nachvollziehen....
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morpheus-06 schrieb:
...kein Arzt kann das nachvollziehen.
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StefanP schrieb:
Ich meinte auch nicht, dass der Arzt weiss, wann die letzte Behandlung war. Sondern dass manche (!) Ärzte sich weigern, die VO zu ändern, weil sie den Begriff "behandlungsfreies Intervall" nicht korrekt verstehen und es sich auch nicht erklären lassen wollen.
Dann darf ich morgen mal wieder ein nettes Gespräch mit einer netten Artzhelferin führen!
Ich freu' mich schon drauf :hushed:
Pet
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Pet schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten!
Dann darf ich morgen mal wieder ein nettes Gespräch mit einer netten Artzhelferin führen!
Ich freu' mich schon drauf :hushed:
Pet
Oder ich schreibe auf das RZ: Arzt missachtet das behandlungsfreie Interwall, er will das so und zwar ums Verrecken! Das habe ich so wörtlich geschrieben und es wurde akzeptiert.
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Eberhard schrieb:
Oder ich schreibe auf das RZ: Arzt missachtet das behandlungsfreie Interwall, er will das so und zwar ums Verrecken! Das habe ich so wörtlich geschrieben und es wurde akzeptiert.
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rudibam schrieb:
das >>ums Verrecken<< hat den Mitarbeitern der KK bestimmt imponiert.
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StefanP schrieb:
Da es sich bei der 12-Wochen-Frist um ein sogenanntes "behandlungsfreies Intervall" handelt, ist das Datum der letzten Behandlung ausschlaggebend.
Viele Ärzte können das jedoch leider nicht nachvollziehen....
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