Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
wahrscheinlich wurde die Frage schon ein paar mal gestellt... konnte auf die Schnelle leider nichts finden.
Eine Heilmittelverordnung muss innerhalb von 12 Wochen abgerechnet werden... Zählen diese 12 Wochen ab Behandlungsbeginn oder ab Ausstellungsdatum der Verordnung?
Vielen Dank für die Hilfe :blush:
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ZarTr schrieb:
Hallo Zusammen,
wahrscheinlich wurde die Frage schon ein paar mal gestellt... konnte auf die Schnelle leider nichts finden.
Eine Heilmittelverordnung muss innerhalb von 12 Wochen abgerechnet werden... Zählen diese 12 Wochen ab Behandlungsbeginn oder ab Ausstellungsdatum der Verordnung?
Vielen Dank für die Hilfe :blush:
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Tempelritter schrieb:
Eine Heilmittelverordnung muss nicht innerhalb von 12 Wochen abgerechnet werden.
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Es muss die Möglichkeit geben, das Rezept innerhalb diese Frist abzuarbeiten.
Abrechnung ist egal. Wann die gemacht wird (innerhalb von 3 Jahren). Und solange die Unterbrechungsintervalle eingehalten werden, darf die Zeit für das Rezept auch länger sein!
Beispiel:
Frequenz 2x / Woche => 24 Mal
Freqzenz 3x / Wochen => 36 Mal auf dem Rezept
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TheStonie schrieb:
Die 12 Wochenfrist ist nur für die Ausstellung des Rezepts da.
Es muss die Möglichkeit geben, das Rezept innerhalb diese Frist abzuarbeiten.
Abrechnung ist egal. Wann die gemacht wird (innerhalb von 3 Jahren). Und solange die Unterbrechungsintervalle eingehalten werden, darf die Zeit für das Rezept auch länger sein!
Beispiel:
Frequenz 2x / Woche => 24 Mal
Freqzenz 3x / Wochen => 36 Mal auf dem Rezept
Deine beiden Beispiele sind aber nur bei VOadR relevant....Ich kenne z.B. keine EVO mit der Möglichkeit von 24 oder 36 Behandlungen im Regelfall.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo TheStonie,
Deine beiden Beispiele sind aber nur bei VOadR relevant....Ich kenne z.B. keine EVO mit der Möglichkeit von 24 oder 36 Behandlungen im Regelfall.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
war nur auf die 12 Wochenfrist eingegangen, da war für mich irgendwie logisch, dass ich über ADR rede..hätte ich schreiben sollen :)
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TheStonie schrieb:
Hast du recht Jürgen,
war nur auf die 12 Wochenfrist eingegangen, da war für mich irgendwie logisch, dass ich über ADR rede..hätte ich schreiben sollen :)
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Wonderwoman schrieb:
Unsinn, den die Kassen Dir erzählen. Interne Prüfungslisten der Kassen interessieren uns NULL.
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